Im Jahr 2002 erließ die Europäische Union die „Umgebungslärmrichtlinie“. Die Richtlinie soll wie das Bundesimmissionsschutzgesetz nicht nur eine Reduzierung des Umgebungslärms durch Fahr -und Flugzeuge, Maschinen und Geräte erreichen, sondern gleichzeitig den Schutz und die Erhaltung ruhiger Gebiete fördern. Dazu werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, in einem vorgegebenen Zeitrahmen strategische Lärmkarten zu erstellen, die Öffentlichkeit über Schallbelastungen zu informieren, Lärmaktionspläne zu erstellen und die EU-Kommission darüber zu informieren.
Für die Stadt Göttingen stand im Jahr 2024 erneut die Fortschreibung des im Jahr 2015 aufgestellten Lärmaktionsplans an. Damals wurde bei der Vorstellung des ersten Entwurfs des Lärmaktionsplans im November 2012 die Fläche nördlich der B3 im Westen von Hetjershausen bis zum Groner Holz und Knutbührener Weg zwar zunächst als potentiell ruhiges Gebiet ausgewiesen. Diese Ausweisung wurde aber im Laufe der folgenden Monate auf Anweisung der Stadtverwaltung rückgängig gemacht. Im April 2013 bestätigte das Kartierungsbüro, dass es im Vorfeld der Festlegung von ruhigen Gebieten eine Maßgabe der Verwaltung gegeben habe, die damals zur Diskussion stehenden Vorrangflächen für Windenergieanlagen hiervon auszunehmen. Im Dezember 2014 verabschiedete der Rat der Stadt Göttingen mit großer Mehrheit den entsprechenden Entwurf mit dem Hinweis, dass sich „infolge planungsrechtlicher Änderungen Anpassungen ergeben können“. Tatsächlich stellte sich bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2017 nach ausführlicher Prüfung heraus, dass Gründe vorliegen, Windenergieanlagen in diesem Gebiet sowie im gesamten Stadtgebiet Göttingens auszuschließen.
Da der Lärmaktionsplan alle fünf Jahre fortgesetzt werden muss, stellte das Kartierungsbüro im September 2020 erneut einen Entwurf vor, in dem die entsprechenden Flächen wieder nicht als Ruhegebiete ausgewiesen waren. Im Rahmen der damit verbundenen Öffentlichkeitsbeteiligung forderten viele Stellungnehmer die Berücksichtigung dieser Fläche vor dem Groner Holz als Ruhegebiet aufgrund des 2017 beschlossenen Flächennutzungsplans, da die ehemals potentiellen Windenergiestandorte entfallen sind. Im Dezember 2020 wurde diese Forderung im Lärmaktionsplan umgesetzt und vom Rat der Stadt Göttingen verabschiedet.
Bei der Neubewertung 2024 wurde aufgrund einer Lärmzunahme an der B3 in Groß Ellershausen ein Bereich nicht mehr als Ruhegebiet ausgewiesen, aber wie der Karte zu entnehmen ist, gilt der Bereich westlich von Hetjershausen weiterhin als Ruhegebiet.
Für unsere Ortsteile bedeutet diese Maßnahme eine Aufwertung im Bereich Naherholung. Gebiete mit besonderer Erholungsfunktion haben eine hohe Bedeutung und sind besonders empfindlich gegenüber optischen und akustischen Reizen, so dass sie von der Windenergienutzung grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen. Die Stadt Göttingen hat bei der aktuell im Januar 2025 begonnenen Planung der Flächen für Windenergie im Stadtbereich auch Potenzialflächen in Ruhegebieten ausgewiesen wie beispielsweise westlich von Hetjershausen im Bereich 8.1.
