Arbeitskreis Windkraftanlagen

Bereits im Jahr 2012 plante die Stadtverwaltung Göttingen im Westen des Stadtgebietes direkt an unsere Ortschaften angrenzend Flächen zur Errichtung von Windkraftanlagen auszuweisen.
Seitdem haben sich die politischen Rahmenbedingungen und auch die Gesetzgebungen erheblich geändert. Gerade das Land Niedersachsen hat sich auf die Fahnen geschrieben, Vorreiter für die Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien zu sein.
(Niedersächsischer Landtag verabschiedet Niedersächsisches Windgesetz)

Zur Erreichung des Klimaplans 2030 sucht die Stadt Göttingen Standorte im Gebiet der Stadt und der eingemeindeten Ortschaften im Rahmen des Teilflächennutzungsplans Windenergie. Eine der 14 theoretisch denkbaren Flächen befindet sich westlich von Hetjershausen / Groß Ellershausen. Der schmale Streifen zwischen dem Wald und den Orten könnte für den Bau von mehreren Windrädern ausreichen, obwohl dort auch der SuedLink verlaufen wird.

Wir Mitglieder der Bürgerinitiative haben uns vorrangig mit den gesundheitlichen Gefahren und der Beeinträchtigung von Fauna und Flora in unserem wertvollen Wohn- und Naherholungsgebiet beschäftigt. Genauere Informationen finden Sie unter den einzelnen Menüpunkten in der Menüleiste.

Wie ist der aktuelle Zeitplan?

Im Moment (April 2024) laufen die Bürgerinformationsveranstaltungen zum Teilflächennutzungsplan (TFNP) Windenergie und Photovoltaikanlagen im Außenbereich. Die letzte Veranstaltung fand am Donnerstag, den 25.4.2024, von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Festhalle Weende, Ernst-Fahlbusch-Straße 20, 37077 Göttingen, statt.

In den Veranstaltungen werden die Ergebnisse der Planungsbüros „energielenker“ aus Hannover und „TB Markert“ aus Nürnberg gezeigt. Diese wurden nach den Vorgaben der Stadtverwaltung Göttingen erstellt. Die Vorgabe der Stadtverwaltung Göttingen waren 2,2% des Stadtgebietes anstatt der Vorgabe von 0,44% durch das Land Niedersachen, für Windkraftanlagen auszuweisen. Der Zeitplan für Einwendungen von denen die weitere Vorgehensweise abhängt, ist sehr eng getaktet.

Es besteht die Möglichkeit Ihre Bedenken schriftlich zu äußern. Sie, als betroffene Bürgerinnen und Bürger können dies vom 22.4.24 bis zum 7.5.24 per E-Mail an planbeteiligung@goettingen.de oder schriftlich an die Stadt Göttingen, Fachdienst Stadtplanung, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen tun.

Argumente, die gegen Fläche 8, 9 und 10 sprechen