Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) ist ein Verfahren zur Übertragung elektrischer Energie mittels Gleichstrom über weite Strecken. Im Gegensatz zum europäischen Wechselstromnetz, das mit 50 Hertz betrieben wird und in dem der Strom 100 Richtungswechsel pro Sekunde vollzieht, ändert der Strom seine Polarität bei HGÜ nicht. Mit HGÜ-Verbindungen ist es möglich, Strom in beide Richtungen zu transportieren.
Gleichstromleitungen erzeugen statische elektrische und magnetische Felder. Ein Magnetfeld entsteht, wenn Strom durch eine Leitung fließt. Zur Charakterisierung eines Magnetfeldes wird meistens die Flussdichte B mit der Einheit Tesla (T) herangezogen. 0,000001 T = 1 μT. Während das elektrische Feld eines HGÜ-Erdkabels durch die Kabelisolation und das Erdreich vollständig abgeschirmt werden kann, ist ein Schutz vor dem magnetischen Feld kaum möglich. Es durchdringt Hauswände und auch den menschlichen Körper. Selbst metallische Abschirmungen halten es nur sehr begrenzt zurück.In unmittelbarer Nähe eines HGÜ-Kabels erreicht das magnetische Feld etwa 50μT. Rechts und links der Erdkabeltrassen fallen die Feldstärken des magnetischen Feldes schnell ab.
Ein Schutzanspruch für die Bevölkerung ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) geregelt. Dieses Gesetz zählt die magnetischen Felder zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, vor denen Mensch und Umwelt geschützt werden müssen. Im Rahmen der Neufassung im Jahr 2013 wurden auch Gleichstromanlagen (§ 3a) in die Verordnung aufgenommen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei neu errichteten Anlagen die Möglichkeiten zur Minimierung der elektrischen und magnetischen Felder nach dem Stand der Technik auszuschöpfen sind. In dieser Verordnung werden auch die Grenzwerte für elektromagnetische Felder geregelt. In Deutschland gilt für Gleichstromanlagen ein Grenzwert für die magnetische Flussdichte von 500 μT. Ein Grenzwert für die elektrische Feldstärke wird nicht angegeben.