Aktueller Stand SuedLink

März 2024

Der Vorhabenträger TransnetBW hat die Planfeststellungsunterlagen am 10.11.2023 bei der Bundesnetzagentur eingereicht und diese hat am 12.12.2023 deren Vollständigkeit bestätigt. Damit befinden wir uns jetzt im sog. Planfeststellungsverfahren. Der Vorhabenträger hat in den umfangreichen Unterlagen detaillierte Auflistungen und Beschreibungen der Kartierungs- und Untersuchungsergebnisse eingestellt. Diese Unterlagen nach § 21 NABEG sind ausschließlich in elektronischer Form abrufbar.
Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom Beginn der Auslegung bis zum 14. März 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Bürgerinitiative Gegenwind hat eine Stellungnahme abgegeben, ebenso die Stadt Göttingen.
Im Moment finden gerade archäologische Untersuchungen im Trassenbereich kurz vor dem Groner Holz statt, ein Bagger hat die oberste Ackerschicht abgetragen.

März 2023

Seit Januar 2023 hat der Vorhabenträger TransnetBW mit Kartierungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen in unseren Ortsteilen begonnen. Der exakte Verlauf der Trasse innerhalb des Trassenkorridors steht weiterhin noch nicht fest.

Dezember 2022

Am 06.12.2022 wurden im Amtsblatt für die Stadt Göttingen Kartierungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen und Spartensuchschlitze in der Stadt Göttingen angekündigt. Demnach werden vom 02.01.2023 bis 31.12.2023 biologische Kartierungen durchgeführt. Sie dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit von SuedLink mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen. Die Daten fließen in den Abwägungsprozess zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs ein. Mit den geplanten Untersuchungen sei keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden. Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen seien abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfänge erfolgen. Für die Kartierungen sei es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten bzw. zu befahren. Sollte es zu Flurschäden kommen, werden diese zeitnah durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen beseitigt oder entschädigt. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklisten und den zugehörigen Planunterlagen, die im Neuen Rathaus der Stadt Göttingen zur öffentlichen Einsicht ausliegen. Sollten im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen, wie z. B. Nistkästen oder Lockstöcke ausgebracht werden, werden die Eigentümer, die von den Maßnahmen betroffen sind, zusätzlich schriftlich informiert.
Im selben Amtsblatt wurden weiterhin Baugrunduntersuchungen und Spartensuchschlitze in der Stadt Göttingen angekündigt.

Juli 2022

Am 05.07.2022 berichtete der Vorhabenträger TenneT in einem Newsletter über die Einrichtung von insgesamt drei Erdkabeluntersuchungsfeldern in Niedersachsen, nachdem TransnetBW bereits im vergangenen Jahr vier Felduntersuchungsflächen im südlichen Abschnitt von SuedLink eingerichtet hatte. Die Flächen liegen in Heeslingen (Landkreis Rotenburg (Wümme)), Walsrode (Landkreis Heidekreis) und Seelze. Es werde wissenschaftlich betrachtet, wie sich der Boden vom Baueingriff erholt und welche
Wechselwirkungen zwischen Bau und Betrieb einerseits und dem Pflanzenertrag andererseits auftreten. Zusätzlich überprüfen die Tests die vorab erstellten Berechnungen zum Wärmeeintrag der SuedLink-Kabel in den Boden. Die drei Standorte seien so ausgewählt worden, dass sie für den Norden Deutschlands möglichst repräsentative Böden abdecken. Bis Ende 2022 sollen alle drei Untersuchungsfelder eingerichtet sein und anschließend vier Jahre lang kontinuierlich untersucht werden. In dieser Zeit werden die Flächen von den Landwirten voll bewirtschaftet. Auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse beschäftige sich der Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachhochschule Kiel mit sämtlichen pflanzenbaulichen Fragen und Untersuchungen. Das Institut für Bodenkunde der Leibniz Universität Hannover decke den Bereich der Bodenregeneration ab. Die Arbeitsgruppe Oberflächennahe Geothermie
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg übernehme die geothermischen und bodenkundlichen Untersuchungen im Unterboden. Überwacht werde der Bau der Versuchsfelder von der Vössing Ingenieurgesellschaft mbH in Zusammenarbeit mit dem geotechnischen Ingenieurbüro für Standorterkundungen Geries GmbH.
Im schwedischen Karlskrona habe im Mai die Produktion der Gleichstromkabel begonnen. Der Hersteller NKT werde die Kabel später auch liefern, in die Kabelgräben verlegen und die Funktionsfähigkeit testen. NKT sei für die Kabel der Verbindung von Brunsbüttel nach Leingarten (Baden-Württemberg) zuständig, der italienische Hersteller Prysmian für die Kabel der Verbindung von Wilster nach Bergrheinfeld (Bayern). Das Gesamt-Vergabevolumen für die SuedLink-Erdkabel belaufe sich auf ca. zwei Milliarden Euro. Insgesamt
produzieren NKT und Prysmian rund 2.420 Kilometer Kabel. Die Kabelabschnitte seien bis zu zwei Kilometer lang und werden per Schiff und Schwerlasttransport zum SuedLink-Verlauf geliefert. Der Großteil der Aktivitäten finde am Tag statt. Nur der An- und Abtransport der Kabelspulen erfolge nachts, um den Verkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen. An den Wochenenden seien keine Transporte geplant. Ziel- und Ausgangspunkt der Schwertransporte werden acht Kabelzwischenlager sein, die über die 700 Kilometer lange SuedLink-Baustelle verteilt errichtet werden. Diese Zwischenlager seien mehrere Hektar groß. Weil der Boden für Schwerlastverkehre und Lagerung der tonnenschweren Kabel besonders befestigt sein müsse, bevorzuge man bei der Standortwahl Industrie- und Gewerbegebiete, um die Zahl der Nachbarn und die Eingriffe in landwirtschaftliche Flächen zu minimieren. Das erste Lager in Heilbronn sei bereits im Frühjahr
2022 fertiggestellt worden. Ein weiteres befinde sich in Hildesheim im Gewerbegebiet am Flughafen Drispenstedt im Bau und werde im Herbst 2022 aufnahmebereit für die ersten Kabellieferungen sein

Juni 2022

Am 07.06.2022 erreichte die BI Gegenwind die Bitte von fünf Studentinnen und Studenten der Politikwissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen, an einem wissenschaftlichen Interview teilzunehmen und die Perspektive der BI Gegenwind darzustellen. In einem Forschungsseminar, das vom Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft (Prof. Dr. Andreas Busch) und vom Lehrstuhl für das
politische System Deutschlands (Prof. Dr. Simon Fink) ausgerichtet wurde, befassten sich die Studentinnen und Studenten mit den politischen Prozessen rund um die Höchstspannungsstromtrasse SuedLink im Göttinger Stadtgebiet. Das Seminar beschäftigte sich mit den Positionen der relevanten Akteure, wie z. B. der Stadt- und Kreisverwaltung, der Stadtratsfraktionen, der Verbände, der Netzbetreiber und der Bürgerinitiativen, zur Höchstspannungsstromtrasse SuedLink und ihrer Wahrnehmung des Planungsprozesses. Dazu wurden Seminargruppen gebildet. Geplant war, dass die Ergebnisse aller Seminargruppen als Grundlage für eine zukünftige Veröffentlichung dienen sollten. Voraussetzung dafür war die Einhaltung eines wissenschaftlichen Qualitätsstandards. Ziel der Arbeit war es, die lokalen
politischen Kontroversen um den Bau der Höchstspannungsstromtrasse SuedLink in Göttingen zu kartographieren und in den größeren Kontext der Enegiewende, einschließlich der Konflikte, die ihre Durchführung mit sich bringt, einzubetten.
In Vorbereitung auf das Interview führte die BI Gegenwind die Studierenden der Politikwissenschaft am 23.06.2022 zu verschiedenen Punkten der bereits in der Bauphase befindlichen 380 kV-Trasse WahleMecklar in Groß Ellershausen und Hetjershausen, um die durch den Bau einer Stromtrasse entstehenden Eingriffe in die Landschaft aufzuzeigen. Zudem wurde klar, dass in Göttingen die SuedLink-Realisierung in engem Zusammenhang mit der 380 kV-Trasse Wahle-Mecklar gesehen werden muss.
Am 28.06.2022 fand das Interview im Lern- und Studiengebäude am Platz der Göttinger Sieben in Göttingen statt. Befragt wurde die BI Gegenwind zu ihren Aktivitäten und ihrem inneren Aufbau. Des weiteren interessierten sich die Studentinnen und Studenten für die Kontakte und die Kontaktaufnahmen der BI Gegenwind. Ein wichtiges Thema war die Bewertung des politischen Prozesses, insbesondere des Verfahrens der Öffentlichkeitsbeteiligung.

November 2021

Am 02.11.2021 fand ein SuedLink Eigentümerdialog für den Planfeststellungsabschnitt C1 im Adam von Trott Saal der Universität Göttingen, Wilhelmsplatz 3, 37073 Göttingen, für Eigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Flächen sowie alle Interessierte statt. Veranstalter war der Vorhabenträger TransnetBW GmbH. Themen waren landwirtschaftliche Fragestellungen, Querung von Straßen und Wald durch die Trasse, Zuwegungen zu den Baustellen, technische Anlagen im Abschnitt C, Kartierungsmaßnahmen, Einhaltung der Forderungen aus dem Geonik-Gutachten bzgl. des Wasserschutzgebiets sowie die Trassenführung auf oder neben Wanderwegen. Entsprechende Fachberater für die Beantwortung der Fragen waren vor Ort. Für die technischen Anlagen gelte, dass im Abschnitt C keine Kabelabschnittsstationen und keine Lichtwellenleiter-Zwischenstationen benötigt werden. Abhängig von Befahrbarkeit von Straßen und Brücken werden Linkboxen im Abstand von ca. 10 km errichtet. Das Gesamtkonzept sei in sechs bis zwölf Monaten abgeschlossen. Bzgl. der weiteren Themen verwies der Vorhabenträger auf die Fertigstellung der entsprechenden Konzepte in den nächsten Monaten.
In der Sitzung des Ortsrats Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren am 18.11.2021 informierte die Ortsbürgermeisterin über den SuedLink Eigentümerdialog. Es werde von Seiten der TransnetBW GmbH versucht, bei den Zuwegungen zu den Baustellen öffentliche Straßen durch Gemeinden zu meiden.

August 2021

Am 27.08.2021 informierte TenneT in einem Newsletter über den Start der Bodenkundlichen Baubegleitung sowie über technische Anlagen entlang der Trasse.
Ziel der Bodenkundlichen Baubegleitung sei es, Böden zu erhalten oder naturnah wiederherzustellen. Grundlage sei ein Bodenschutzkonzept. Dabei gehe es um Maßnahmen für eine möglichst bodenschonende Bauausführung, wie z. B. den Einsatz von Spezialfahrzeugen beim Bau der Trasse oder die Vermeidung einer Vermischung des ausgehobenen Bodens. Die Bodenkundliche Baubegleitung habe die Aufgabe, die geplanten Baumaßnahmen zu bewerten, Vorhabenträger und Bauleitung zu beraten sowie Planer, beauftragte Firmen und Behörden zu informieren. Nach der Bauphase begleite sie die Rekultivierung und gebe Empfehlungen zur Folgebewirtschaftung. Zurzeit werde in Süddeutschland und in Norddeutschland an mehreren Standorten auf Testflächen der Bau und der Betrieb von 525-kV-Gleichstromerdkabeln simuliert, um Kenntnisse über die Auswirkungen von Erdkabeln auf Böden und landwirtschaftliche Kulturpflanzen zu erlangen. Begleitet werde der Versuch von der Universität Hohenheim. Außerdem werde ein innovatives Verlegeverfahren für eine geschlossene Verlegeweise getestet.
Als bauvorbereitende Maßnahmen werden in allen Abschnitten seit Januar 2021 Kartierungen durchgeführt. Im Abschnitt C1 seien zudem von Juni 2021 bis Dezember 2021 Baugrunduntersuchungen, von August 2021 bis März 2022 Feldvergleiche, Trassenbesichtigungen und Kreuzungsdetailvermessungen, von September 2021 bis März 2022 terrestrische Vermessungen sowie von August 2021 bis Dezember 2021 archäologische Untersuchungen vorgesehen.
Als technische Anlagen entlang der Trasse seien im Wesentlichen Konverter, Kabelabschnittsstationen, Lichtwellenleiter-Zwischenstationen und Linkboxen für einen sichern und störungsfreien Betrieb notwendig. Konverter wandeln Wechselstrom in Gleichstrom um und umgekehrt. Sie werden an den Endpunkten von SuedLink im Norden und Süden Deutschlands gebaut. Kabelabschnittsstationen orten schnell und präzise Störungen. Für jede Kabelabschnittsstation werde eine Fläche von ca. 1,3 ha benötigt. Höchster Punkt sei ein ca. 27 Meter hoher Blitzschutzmast. Die Abschnitte zwischen den Kabelabschnittsstationen betragen ca. 135 km. Lichtwellenleiter-Zwischenstationen verstärken die Betriebssignale und überwachen die Funktionsweise der Erdkabel. Für jede Lichtwellenleiter-Zwischenstation müsse man eine Fläche von 1000 m² vorsehen, die auch abseits der Trasse liegen könne. Zwischen jeder Lichtwellenleiter-Zwischenstation liege ein Abstand von 80-100 km. Linkboxen erden das Kabel und beschleunigen die Fehlerortung. Sie werden in regelmäßigen Abständen und in direkter Nähe zu den Muffen installiert. Abhängig vom Messverfahren werde die Entfernung zwischen den Linkboxen zwischen 5 und 10 km betragen. Linkboxen plane man entweder als kleine Oberflurschränke mit einer Größe von maximal 4 m³, die auch auf einem Feld oder an Wegen stehen können, oder als Unterflurlösung. Hierbei werde die befestigte Fläche voraussichtlich ca. 15 bis 20 m² einnehmen.
Im Planungsgespräch am 17.02.2021 hatte der Vorhabenträger TransnetBW mitgeteilt, dass im Abschnitt C aktuell keine Kabelabschnittsstation geplant sei. Eine Entscheidung über eine Lichtwellenleiter-Zwischenstation in diesem Abschnitt falle erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Juli 2021

Eine zu der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 29.06.2021 abgegebenen gleichlautende Mitteilung wurde am 08.07.2021 im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke sowie am 13.07.2021 in der Sitzung des Ortsrats Elliehausen/Esebeck verlesen.

Juni 2021

Am 03.06.2021 bestätigte TransnetBW den Eingang der Email vom 30.05.2021.
Am 10.06.2021 übermittelte TransnetBW das angeforderte Protokoll zum Planungsgespräch. Die Beantwortung des in diesem Zusammenhang eingereichten Fragenkatalogs steht jedoch weiterhin aus.
Am 11.06.2021 legte die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung für die Abschnitte C1 und C2 der Vorhaben 3 und 4 fest. Damit wurde der Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vorgegeben, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Darauf wurde auch im Newsletter der Bundesnetzagentur vom 16.06.2021 hingewiesen.
Ebenfalls am 16.06.2021 übermittelte Transnet BW der BI Gegenwind per Email ein Schreiben vom 15.06.2021, in dem darüber informiert wurde, dass voraussichtlich im Zeitraum zwischen dem 21.06.2021 und 10.11.2021 im Planfeststellungsabschnitt C1 Baugrunduntersuchungen stattfinden werden. Mithilfe dieser Untersuchungen sollen Kenntnisse über den jeweiligen lokalen Baugrund vertieft und wichtige Bodenkennwerte oder die Flurabstände wasserführender Schichten ermittelt werden. Die gewonnenen Daten tragen zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs bei. Die Baugrunduntersuchungen finden innerhalb des 100 Meter breiten vorgeschlagenen möglichen Leitungsverlaufs statt. Für die Zuwegung zu den einzelnen Baugrund-Untersuchungsstellen werden außerhalb von befestigten Wegen Lastverteilerplatten und ggf. Schotteranschüttungen mit Geotextilunterlage ausgelegt bzw. eingebaut werden, welche nach Fertigstellung wieder rückgebaut werden. Sollte es zu Schäden für Eigentümer und Nutzungsberechtigte kommen, werden diese durch TransnetBW bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen entsprechend der gesetzlichen Regelungen angemessen entschädigt.
Am 23.06.2021 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass der Vorhabenträger TransnetBW am 12.05.2021 für die Abschnitte B3 der Vorhaben 3 und 4 die Planfeststellung beantragt habe. Anstelle einer Antragskonferenz finde ein schriftliches Verfahren statt. Stellungnahmen können bis zum 16.07.2021 eingereicht werden. Die BI Gegenwind hatte im November 2020 ebenfalls an der Nachbeteiligung für diese Abschnitte im Rahmen der Bundesfachplanung teilgenommen.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 29.06.2021 wurde mitgeteilt, dass am 23.12.2020 im Antrag auf Planfeststellung eine 100 Meter breite Grobtrassierung innerhalb des durch die Bundesnetzagentur festgelegten 1000 Meter breiten Korridors von den Vorhabenträgern vorgeschlagen worden sei. Im Zeitraum zwischen dem 21.06.2021 und dem 10.11.2021 würden innerhalb des Grobtrassierungsvorschlags Baugrunduntersuchungen im Stadtgebiet stattfinden. In der Beteiligungsphase zu Jahresbeginn hatte die Stadt Göttingen auf die potentielle Gefährdungslage des Wasserschutzgebiets „Gronespring“ hingewiesen und mit Hilfe eines hydrogeologischen Gutachtens konkrete Anforderungen an die weitere Planung und die zu erhebenden Daten gestellt. Für die Zuwegung zu den einzelnen Baugrund-Aufschlüssen würden außerhalb von befestigten Wegen Lastverteilerplatten und ggf. Schotteranschüttungen mit Geotextilunterlage ausgelegt bzw. eingebaut. Diese werde man nach Fertigstellung des jeweiligen Aufschlusses wieder rückbauen. Sollte es zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen für Eigentümer und Nutzungsberechtigte kommen, werde die TransnetBW GmbH bzw. die von ihr beauftragten Firmen diese entschädigen.

Mai 2021

Die am 29.03.2021 versprochene ausführliche Antwort zur Anwendung des PlanSIG in den Verfahrensschritten im Abschnitt C1 des SuedLink erhielt die BI Gegenwind am 06.05.2021 von Herrn MdB Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen). Auf die Kritik der BI Gegenwind hin, dass die Eingaben der Online-Konsultation den Einwendern im Nachgang nicht zur Verfügung gestellt wurden, habe er habe er das zuständige Referat der Bundesnetzagentur kontaktiert und Anfang der Woche eine telefonische Stellungnahme erhalten. Der zuständige Mitarbeiter habe erklärt, dass keine separate Dokumentation der während der Online-Konsultation eingereichten Fragen stattfände, da dies bei gewöhnlichen Vor-Erörterungen auch nicht stattfinden würde. Gleichwohl wären natürlich alle Einsendungen geprüft und abgeglichen worden, ob gegenüber der Nachbeteiligung zwischen dem 17.02. und 16.04. neue, für die Planung erhebliche Aspekte eingebracht worden seien. Die Anregung, die Einsendungen doch zumindest thematisch zu protokollieren und dann der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, werde er in die internen Besprechungen mitnehmen und prüfen, ob das zeitlich darstellbar sei. Herr Trittin teilte weiter mit, dass das Verhalten der Bundesnetzagentur gesetzeskonform und korrekt sei, er aber trotzdem die Kritik der BI Gegenwind an der mangelnden Qualität der Online-Konsultationen teile.
Am 18.05.2021 informierte sich in einem Gespräch Herr Ulrich Meinhard vom Göttinger Tageblatt über die Bedenken der BI Gegenwind bzgl. des geplanten SuedLink-Trassenverlaufs und über weitere öffentliche Beteiligungsmöglichkeiten. Anlass war ein geplanter Bericht, der am 20.05.2021 im Göttinger Tageblatt erschien. In diesem Bericht wurde erläutert, dass der 1000 Meter breite Korridor nun feststehe und die Feintrassierung festzulegen sei. Hierfür sei eine Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin möglich. Die BI Gegenwind sehe Gefahren bei den Eingriffen in gleich drei Trinkwassereinzugsgebiete im Landkreis Göttingen. Auch die Stadtverwaltung Göttingen habe in ihrer Stellungnahme insbesondere auf die Bedeutung des Wasserschutzgebiets „Gronespring“ für die Trinkwasserversorgung hingewiesen.
Am 26.05.2021 wurden die von der BI Gegenwind am 10.02.2021 in das Planungs-Tool WebGIS eingebrachten Hinweise von TransnetBW mit sterotypen Textbausteinen kommentiert. Es sei bekannt, dass der Korridor das Wasserschutzgebiet „Gronespring“ queren muss. Aufgrund der ermittelten hohen spezifischen Empfindlichkeit werden auf Planfeststellungsebene ggf. vertiefte Untersuchungen durchgeführt. Wenn sich herausstellt, dass der Schutzzweck nicht gefährdet ist, erteile die Planfeststellungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung ggf. unter Auflagen und im Benehmen mit der Wasserbehörde.
Das Risiko irreparabler Bodenschäden könne nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In diesen seltenen Fällen werden Beeinträchtigungen gutachterlich festgestellt. Um Bodenbeeinflussungen zu minimieren werden umfassende Maßnahmen durchgeführt. Beispielsweise werden zur Verminderung der Bodenverdichtung eine fachgerechte Bodenaushublagerung und die fachlich korrekte Rekultivierung durchgeführt.
Bzgl. der elektrischen und magnetischen Felder teilte TransnetBW mit, dass alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten und sogar signifikant unterschritten werden. Auswirkungen von Gleichfeldern auf den Menschen seien nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zu erwarten, also auch nicht auf die Menschen, die sich auf oder entlang der Trasse zu Erholungszwecken aufhalten.
Am 30.05.2021 erinnerte die BI Gegenwind in einer Email den Vorhabenträger TransnetBW an das noch ausstehende Protokoll zum Planungsgespräch vom 17.02.2021 sowie an die Beantwortung der in diesem Zusammenhang eingereichten Fragen vom 21.02.2021 und bat um eine zeitnahe Zusendung.

April 2021

In der Sitzung des Ortsrats Elliehausen/Esebeck am 13.04.2021 wurde darauf hingewiesen, dass der Link zum Online-Tool WebSIG von der Stadt Göttingen zur Verfügung gestellt wurde.

https://suedlink.com

Die Plattform sei sehr empfehlenswert. Fragen und Hinweise können dort eingegeben werden.

Am 15.04.2021 berichtete die Ortsbürgermeisterin in der Sitzung des Ortsrats Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren, dass Ende 2020 mit Abschluss der Bundesfachplanung der 1000 Meter breite Trassenkorridor von der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegt wurde. Im nächsten Schritt werde die Bundesnetzagentur den genauen Verlauf der Trasse innerhalb dieses Korridors in der Planfeststellung bestimmen. Insbesondere die Querung des Wasserschutzgebietes „Gronespring“ spiele neben vielen anderen Diskussionspunkten eine herausragende Rolle. Der Rat der Stadt Göttingen habe deshalb die Erstellung eines hydrgeologischen Gutachtens beschlossen. Der Bau der Leitungen, die voraussichtlich 2026/2027 in Betrieb genommen werden, werde von TenneT und TransnetBW realisiert. Für den Abschnitt C2 sei jetzt Transnet BW zuständig.

März 2021

Als eine der nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in Niedersachsen anerkannten Umweltvereinigungen hatte die BI Gegenwind die Möglichkeit, an der virtuellen Fachtagung „Forum Umweltrechtsschutz 2021“, die vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. (UfU e.V.) im Auftrag des Umweltbundesamtes und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 02.03.2021 durchgeführt wurde, teilzunehmen. Themen waren u. a. „ Neues zum Umweltrechtsschutz in Corona-Zeiten“, „Coronabedingte Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf Beteiligung und Umweltrechtsschutz“, Erfahrungen mit den Änderungen des PlanSiG“ und „Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und ihre Bedeutung für das deutsche Umweltrecht“.
Um eine Hilfestellung für die noch bis zum 26.03.2021 laufende Antragskonferenz zu geben, entwarf die BI Gegenwind erneut eine Anleitung zur Nutzung des Online-Formulars sowie eine Sammlung von Textbausteinen als Formulierungsvorschläge für die Einwände. Diese Unterlagen wurden von der BI Gegenwind an die Mitglieder und Interessierte in einem Newsletter am 03.03.2021 und am 15.03.2021 per Email versandt.
Am 11.03.2021 fand eine vom Vorhabenträger TransnetBW durchgeführte Bürgersprechstunde in Form einer Webkonferenz statt. Die anwesenden Fachleute des Vorhabenträgers informierten über den aktuellen Verfahrensstand und die weiteren Planungen und beantworteten Fragen der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger. Hauptthemen waren auch hier das Wasserschutzgebiet „Gronespring“, Belastungen des Bodens sowie die Verlegetechnik. Geplant sei die Querung des ca. 270 m breiten Waldstücks zwischen km 7,5 und km 8,0 im Segment 027 in 5 m Tiefe in geschlossener Bauweise. Gleich anschließend, nordöstlich von Knutbühren, wolle man auch einen alten Obstbaumbestand unterbohren. Eine Gefahr für das Wasserschutzgebiet „Gronespring“ sehe man weder bei offener noch bei geschlossener Bauweise. Bei geschlossener Bauweise seien insgesamt 6 Bohrungen notwendig (4 Stromkabel, 2 Lichtwellenleiter-Kabel). Der Abstand zwischen den Kabeln betrage 10 m. Je tiefer die Kabel verlegt werden, desto weiter werde die Auffächerung.
Am 17.03.2021 übermittelte die GEONIK GmbH der Stadt Göttingen eine vorläufige Ausfertigung des hydrogeologischen Gutachtens. In diesem Gutachten werden zwei Szenarien betrachtet, zum einen ein tiefer liegender Grundwasserspiegel, zum anderen ein höher liegender Grundwasserspiegel. Für den tieferliegenden Grundwasserspiegel liegt demnach im Großteil des geplanten Trassenverlaufs eine mittlere Vulnerabilität vor mit einzelnen hoch vulnerablen Bereichen. Für einen höher liegenden Grundwasserspiegel wäre die Vulnerabilität nahezu im gesamten Trassenverlauf als „sehr hoch“ einzustufen.
Am 18.03.2021 fand eine Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke statt, in der die wesentlichen Inhalte der Stellungnahme der Stadt Göttingen vorgestellt wurden.
Demnach forderte die Stadt Göttingen, den Wald nordöstlich von Knutbühren zu unterbohren, den Verlauf im Bereich von Knutbühren zu begradigen, einen größeren Abstand zu Knutbühren einzuhalten und den Flötegraben zu schonen. Zugleich begrüßte die Stadt Göttingen den Vorschlag, zusätzliche Leerrohre zu verlegen, in die Glasfaserkabel eingezogen werden können, um den weiteren Ausbau des digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes zu unterstützen. Das beauftragte hydrogeologische Gutachten wurde als sinnvoll und notwendig angesehen, da eine Risikoanalyse des Trinkwassers durchgeführt worden sei, die aufzeige, in welchen Bereichen sich Risikogebiete und Störungszonen befinden. Die Stadt könne somit dem Vorhabenträger konkrete Vorschläge machen.
Am 22.03.2021 wies die BI Gegenwind in einem Schreiben an die MdB vor Ort auf die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur beim Erörterungstermin zu TKS 442 hin, der lt. PlanSiG als Online-Konsultation stattfand. Bemängelt wurden der fehlende wechselseitige Austausch der Argumente sowie die Nichtbeantwortung der Fragen der Einwender.
Am 23.03.2021 wurde der Beitrag der BI Gegenwind im Rahmen der Antragskonferenz zum Abschnitt C1, die ebenfalls als Online-Konsultation durchgeführt wurde, online sowie in schriftlicher Form per Einwurfeinschreiben fristgerecht an die Bundesnetzagentur versandt.
Ebenfalls am 23.03.2021 wurden auch in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität der aktuelle Stand der Beteiligung am Planfeststellungsverfahren SuedLink sowie die wesentlichen Inhalte der Stellungnahme der Stadt Göttingen vorgestellt. Die Ergebnisse des beauftragten hydrogeologischen Gutachtens werden kurzfristig in die Stellungnahme eingearbeitet. Wenn der Trassenverlauf und Details zur Bauausführung feststehen, bestehe die Möglichkeit, im weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens genauere Forderungen zu stellen.
Am 24.03.2021 übermittelte die GEONIK GmbH der Stadt Göttingen die Endfassung des hydrogeologischen Gutachtens.
Eine Antwort auf ihr Schreiben vom 22.03.2021 erhielt die BI Gegenwind am 25.03.2021 von Herrn MdB Konstantin Kuhle (FDP). Er erklärte, dass das Planungssicherstellungsgesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 22.02.2021 verlängert wurde mit der Absicht, laufende Planungsverfahren während der Corona-Pandemie nicht dauerhaft zu verzögern. Gleichzeitig bedauerte er, dass für das Trassenkorridorsegment 442 im Stadtgebiet Göttingen keine Erörterung mit wechselseitigem Austausch der Argumente stattgefunden hat. Es scheine möglich, dass das Verfahren in diesem Fall nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Er erwarte, dass sich dieser Fehler zukünftig nicht wiederholt.
Am 26.03.2021 übermittelte die Stadt Göttingen ihre Stellungnahme fristgerecht an die Bundesnetzagentur. An diesem Tag endete auch die Antragskonferenz.
Ebenfalls am 26.03.2021 teilte die Bundesnetzagentur in einem Newsletter mit, dass nun auch im Abschnitt B von Scheeßel nach Bad Gandersheim/Seesen die Bundesfachplanung abgeschlossen sei. Die Bundesnetzagentur habe einen Trassenkorridor festgelegt. Auf der Website der Bundesnetzagentur für den Abschnitt B ist nachzulesen, dass ab Freden der Trassenkorridor über das Segment 434 entlang des Leinetals bis Einbeck-Volksen verläuft und bei Einbeck-Edemissen an den bereits festgelegten Trassenkorridor des Abschnitts C anschließt. Auch die Beschreibung des Abschnitts C bzw C1 zeigt, dass der Netzanknüpfungspunkt Bad Gandersheim/Seesen nicht mehr verwendet wird.
Da die BI Gegenwind sich auch am Erörterungstermin zum Trassenkorridorsegment 443 im Rahmen der Bundesfachplanung, der ebenfalls als Online-Konsultation durchgeführt wurde, beteiligt und keine Rückmeldung der Bundesnetzagentur erhalten hatte, teilte die BI Gegenwind Herrn MdB Konstantin Kuhle (FDP) am 28.03.2021 mit, dass sich das Vorgehen der Bundesnetzagentur im Trassenkorridorsegment 434 im Abschnitt B des SuedLink leider wiederholt hat.
Am 29.03.2021 erhielt die BI Gegenwind Antwort von Herrn MdB Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen). In der Email wurde darauf verwiesen, dass mit dem Planungssicherstellungsgesetz die Grundlage dafür geschaffen wurde, Verfahren während der Corona-Pandemie digital durchzuführen. Bzgl. der Umsetzung in diesem Falle werde man nachhaken und sich mit einer ausführlicheren Antwort in den nächsten Tagen melden.
Ebenfalls am 29.03.2021 teilte TenneT in einem Newsletter mit, dass die Bundesnetzagentur am 26.03.2021 den Entscheid nach § 12 NABEG für den letzten noch ausstehenden Abschnitt B veröffentlicht habe. Damit sei die Bundesfachplanung für SuedLink abgeschlossen. Der 1.000 Meter breite Korridorverlauf stehe jetzt verbindlich fest und die Feinplanung könne im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren gestartet werden. Mit dem Übergang von der Bundesfachplanung ins Planfeststellungsverfahren beginne man nun mit den bauvorbereitenden Maßnahmen für SuedLink. Zusätzlich seien Kartierungs- und Vermessungsarbeiten geplant. Bei den Baugrunduntersuchungen sammle man wichtige Erkenntnisse über die Beschaffenheit des Untergrunds. Im Abschnitt C1 sollen die Baugrunduntersuchungen von Juni 2021 bis November 2021 durchgeführt werden. Kartiert werde in allen Abschnitten seit Januar 2021. Terrestrische Vermessungen und archäologische Untersuchungen seien im Abschnitt C1 zurzeit nicht vorgesehen.
Ein vom Bau oder Betrieb betroffenes Grundstück werde mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit belastet, die ins Grundbuch eingetragen werde. Dies erlaube den Vorhabenträgern, die Grundstücke in eingeschränkter Weise zu nutzen. Dazu informiere man die Eigentümer schriftlich vorab. Die Unterschrift der Eintragungsbewilligung müsse notariell beglaubigt werden. Ziel seien gütliche Einigungen. Juristische Möglichkeiten werden von den Vorhabenträgern als letzter Lösungsweg gesehen. Für die mit dem Eintrag im Grundbuch verbundenen Nutzungseinschränkungen werde man die Eigentümer entschädigen. Die Entschädigungszahlungen betragen bis zu 35 Prozent des Verkehrswertes der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche. Darüber hinaus sei auch eine einmalige Zahlung eines Zuschlags für eine gütliche Einigung vorgesehen, falls die Eintragungsbewilligung innerhalb von acht Wochen notariell beglaubigt werde. Grundsätzlich gleiche man alle durch den Bau entstehende Schäden, auch die Nachteile für den Bewirtschafter, aus. Nach dem Bau sei die landwirtschaftliche Nutzung nach guter fachlicher Praxis im Schutzstreifen des Erdkabels ohne Einschränkungen möglich.

Februar 2021

Am 01.02.2021 informierte die Bundesnetzagentur in einem Newsletter über den Beginn einer weiteren Online-Konsultation auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes. Thema sei eine kleinräumige Alternative zum Vorschlagskorridor (TKS 434), die im vergangenen Jahr neu erarbeitet wurde. Ein Erörterungstermin vor Ort könne zurzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden.
An dieser Nachbeteiligung hatte im November 2020 auch die BI Gegenwind teilgenommen.
Am 02.02.2021 wurde die BI Gegenwind vom Vorhabenträger TransnetBW darüber informiert, dass aufgrund der Corona-Pandemie keine Infomärkte und Eigentümerdialoge durchgeführt werden. Als Ersatz wurde die Möglichkeit einer Bürgersprechstunde in Form einer Webkonferenz angeboten.
Am 09.02.2021 erkundigte sich die BI Gegenwind beim Fachdienst Umwelt der Stadt Göttingen nach den Ergebnissen der Bodenprofile, die im Frühjahr 2020 erstellt wurden, die Grundwasser führenden Schichten im Bereich der Trassenkorridorsegmente 424 und 69 b, den noch vorhandenen intakten Brunnen in Knutbühren sowie die Tiefenbohrung in Knutbühren im Jahr 1964, die bis auf 120 m durchgeführt wurde.
Am 10.02.2021 wurden von der BI Gegenwind Hinweise in das Online-Tool WebGIS zu den Themen „Wasserschutzgebiet, Gefährdung des Bodens und Wege“ eingebracht.

Am 11.02.2021 wurde bekannt, dass vom 15.02.2021 bis zum 26.03.2021 von der Bundesnetzagentur nach § 20 NABEG als nächster Verfahrensschritt für die Abschnitte C1 und C2 eine Antragskonferenz im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens gem. § 5 Abs. 6 PlanSiG durchgeführt wird.
Eine entsprechende Bekanntmachung der Bundesnetzagentur im Göttinger Tageblatt erschien am 13.02.2021. Die Bundesnetzagentur gab damit die Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme. Die Antragsunterlagen waren im Internet zu finden unter

www.netzausbau.de/vorhaben3-c1 bzw.
www.netzausbau.de/vorhaben4-c1

Die Einwendungen waren ausschließlich an die Bundesnetzagentur zu richten, entweder elektronisch per Onlineformular

www.netzausbau.de/vorhaben3-c1 bzw.
www.netzausbau.de/vorhaben4-c1

oder per Email an V3V4C1@bnetza.de

oder schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn.

Am 16.02.2021 informierte die Bundesnetzagentur in einem Newsletter über den Beginn weiterer Planfeststellungsverfahren. Sie nehme nun Stellungnahmen zu den Antragsunterlagen aus der Öffentlichkeit entgegen.
Am 17.02.2021 nahm die BI Gegenwind auf Einladung des Vorhabenträgers TransnetBW gemeinsam mit Vertretern der betroffenen Städte und Gemeinden, der Umweltvereinigungen sowie betroffener Unternehmen an einem Planungsgespräch im Online-Format teil. Es wurde zunächst über den aktuellen Verfahrensstand und die weiteren Planungen informiert. Anschließend diskutierte man über die Themen Technik, Umwelt, Boden, Naturschutz, Wegerecht und Bodendenkmale. Auch über eine mögliche Änderung des Trassenkorridors wurde gesprochen. Die Bedingungen dafür waren dem Vorhabenträger jedoch nicht bekannt. Eine Mitteilung darüber sollte zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich erfolgen.
Am gleichen Tag nahm die BI Gegenwind am Online-Regionalnetzwerktreffen Südniedersachsen teil. Veranstalter war die Initiative „Bürgerdialog Stromnetz“, die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird. U. a. referierte die Bürgerreferentin Niedersachsen Projektkommunikation SuedLink vom Vorhabenträger TransnetBW zum Thema „Projektstatus des SuedLink und Bürgerbeteiligung in Zeiten von Corona“.
Am 18.02.2021 fand eine Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke statt, in der die Leiterin des Dezernats Planen und Bauen die Ausschussmitglieder über den aktuellen Sachstand bzgl. des hydrogeologischen Gutachtens für das Wasserschutzgebiet „Gronespring“ informierte. Die Verwaltung habe den Auftrag erneut der GEONIK GmbH erteilt. Für die Ermittlung der Grundlagen zur Bewertung der hydrogeologischen Verhältnisse werden der Bodenaufbau, die Geologie und die Lage der Grundwasserleiter beschrieben. Aus diesen Grundlagen lassen sich Verweilzeiten des Grundwassers ableiten, die für die Gefährdungsabschätzung erforderlich seien. Zusätzlich sei bereits der Kontakt zwischen dem geowissenschaftlichen Zentrum der Universität Göttingen und der GEONIK GmbH hergestellt worden. Die dort vorhandenen Kenntnisse sollen in das Gutachten einfließen.
In der gleichen Sitzung wurde eine Anfrage von einem Ausschussmitglied gestellt, ob auch für das Neubaugebiet Deneweg, das ebenfalls im Wasserschutzgebiet „Gronespring“ liegt, ein hydrogeologisches Gutachten in Auftrag gegeben worden sei, oder ob ein solches Gutachten hier nicht nötig sei. Die Beantwortung dieser Frage wurde über das Protokoll nachgereicht. Für ein Neubaugebiet sei kein hydrogeologisches Gutachten erforderlich, da von der Erstellung von Einzelbebauung und der hierfür erforderlichen Infrastruktur keine Gefährdung des Grundwassers ausgehe. Ausnahmen seien möglich, falls, wie im Neubaugebiet in Esebeck, durch die Bebauung eventuell Quellteiche beeinflusst werden können. Hierbei werde dann aber lediglich der oberflächennahe Grundwasserleiter betrachtet. Im Rahmen der SuedLink-Planung sei ein hydrogeologisches Gutachten aber auch wegen des Einflusses auf das tiefere Grundwasserstockwerk erforderlich, aus dem das Trinkwasser gewonnen wird.
Am gleichen Tag wurde der Beitrag der BI Gegenwind im Rahmen des Erörterungstermins zum Trassenkorridorsegment 434 im Abschnitt B, der ebenfalls als Online-Konsultation durchgeführt wurde, online sowie in schriftlicher Form per Einwurfeinschreiben fristgerecht an die Bundesnetzagentur versandt.
Aufgrund des Planungsgesprächs am 17.02.2021 ergaben sich für die BI Gegenwind weitere Fragen zu den Bedingungen für eine Änderung des jetzigen Trassenkorridors, zu den Zuwegungen zur Baustelle, zur Ausdehnung der Querung des Waldes nordöstlich von Knutbühren, zur Bodenlagerung und Wiederverfüllung sowie zu den im gesamten Trassenverlauf im Abstand von ca. 80-100 km geplanten LWL-Zwischenstationen, die dem Vorhabenträger TransnetBW am 21.02.2021 schriftlich zugesendet wurden.
Am 23.02.2021 wurden dann die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität von der Leiterin des Dezernats Planen und Bauen in einer gleichlautenden Mitteilung wie in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke am 18.02.2021 über den aktuellen Sachstand bzgl. des hydrogeologischen Gutachtens für das Wasserschutzgebiet „Gronespring“ informiert. Zusätzlich zu den drei bereits vorhandenen Schürfe aus dem Jahr 2020 seien weitere Schürfe m Bereich des Trassenkorridors notwendig, um den Einfluss des geplanten Vorhabens auf die oberen Bodenschichten bewerten zu können. Die Lage werde nach Auswertung der vorhandenen Daten durch den Gutachter festgelegt. Für die Gefährdungsabschätzung der Trinkwassergewinnungsanlage sei eine Betrachtung der Hydrogeologie im Bereich des gesamten Wasserschutzgebietes erforderlich.

Januar 2021

Am 06.01.2021 wies die BI Gegenwind den Vorhabenträger TransnetBW darauf hin, dass die Bürgerinitiative Gegenwind als eine nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung nicht zum Fachgespräch am 10.12.2020 eingeladen worden war und forderte den Vorhabenträger dazu auf, die BI Gegenwind bei zukünftigen Terminen zu berücksichtigen.
Am 11.01.2021 beantwortete die Bürgerreferentin Niedersachsen Projektkommunikation SuedLink vom Vorhabenträger TransnetBW die Mail dahingehend, dass zu diesem Termin die Fachbehörden eingeladen waren, die vom festgelegten Trassenkorridor betroffen sind. Zu den in den nächsten Monaten stattfindenden Planungsgesprächen erhalte die BI Gegenwind eine Einladung.
Am gleichen Tag machte die BI Gegenwind darauf aufmerksam, dass am entsprechenden Fachgespräch am 09.12.2020 in Eschwege die dortige BI teilgenommen hat.
Dies wurde am 12.01.2021 bestätigt. In Niedersachsen und den weiteren Bundesländern habe man das aber anders gehandhabt. Gleichzeitig wurde der BI Gegenwind das Protokoll vom Fachgespräch am 10.12.2020 zugesandt. In diesem Protokoll wurde u. a. darauf hingewiesen, dass sich die Zuständigkeit für den Abschnitt C geändert hat. Ansprechpartner ist jetzt nicht mehr TenneT, sondern TransnetBW.
Am gleichen Tag wurde bekannt, dass auch im nächsten Verfahrensschritt keine Antragskonferenzen in Präsenz, sondern wieder Online-Konsultationen geplant seien. Es erfolge nun die Festlegung des Untersuchungsrahmens mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Ebenfalls am 12.01.2021 stellte die Stadt Göttingen in der Sitzung des Ortsrats Elliehausen/Esebeck den derzeitigen Verfahrensstand vor. Demnach sei nun die Bundesfachplanung mit der verbindlichen Festlegung des Trassenkorridors abgeschlossen. Eine Klagemöglichkeit bestehe nicht. Lediglich für betroffene Bundesländer, nicht aber für Städte, Gemeinden oder Einzelpersonen, gebe es die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen. Im jetzt begonnenen Planfeststellungsverfahren werde der tatsächliche Trassenverlauf innerhalb des Korridors festgelegt. Im Rahmen einer öffentlichen Online-Konsultation könne sich dann wieder jeder am Verfahren beteiligen. Das Verfahren solle 2022/2023 abgeschlossen werden. Die Inbetriebnahme solle 2026/2027 erfolgen. Der Stadt Göttingen sei es sehr wichtig, ihre Trinkwasserversorgung zu schützen und die Gefahr der Beeinträchtigung insbesondere des Wasserschutzgebietes „Gronespring“ durch den Bau einer Trasse zu minimieren. Deshalb werde die Stadt Göttingen im Rahmen der Beteiligung auf die Erforderlichkeit eines hydrogeologischen Gutachtens drängen.
Ein Mitglied des Ortsrats wies erneut darauf hin, dass dieser Trassenverlauf eine schlechte Entscheidung gewesen sei.
Am 14.01.2021 wurde der aktuelle Verfahrensstand dann in der Sitzung des Ortsrats Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren vorgestellt. Auch hier erwies sich der Trassenverlauf über ca. 9 km durch das Wasserschutzgebiet „Gronespring“ als ein sehr sensibles Thema. Von der BI Gegenwind wurde die Forderung nach Neubetrachtung der Grundwassersituation gestellt. Hierfür müsse ein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden. Auftraggeber dürfe nicht der Vorhabenträger, sondern müsse die Stadt Göttingen sein. Ein interfraktioneller Antrag im Rat der Stadt Göttingen sei dafür erforderlich. Die Festlegung des Trassenkorridors dürfe man noch nicht als gegeben hinnehmen.
Eine erneute Vorstellung des aktuellen Verfahrensstandes erfolgte am 21.01.2021 in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke. Es wurde noch einmal betont, dass alle Beteiligungsmöglichkeiten öffentlich seien. Wichtige Themen für die Stadt Göttingen seien der Grundwasser- und Bodenschutz sowie die Waldquerungen. Die Stadt Göttingen werde bei den Beteiligungen auf den Vorhabenträger einwirken, entsprechende Gutachten vorzulegen. Die Kosten für diese Gutachten müsse der Vorhabenträger tragen. Weiterhin teilte die Verwaltung mit, dass mit Enteignungen zum Zwecke des Trassenbaus nicht zu rechnen sei, sondern über Entschädigungen verhandelt werde. Der Vorhabenträger habe bereits Kontakt zu den Eigentümern aufgenommen. Unerheblich sei dabei, ob es sich um einen kommunalen oder privaten Eigentümer handelt.
Die abschließende Vorstellung des aktuellen Verfahrensstandes erfolgte am 26.01.2021 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität. Auch hier wurde auf die Wichtigkeit der Themen „Grundwasserschutz“ und „Waldflächen im Bereich Knutbühren“ eingegangen. Diese Themen seien auch Schwerpunkte der Stellungnahme der Stadt Göttingen.
In derselben Sitzung wurde ein Dringlichkeitsantrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion sowie der Partei-Ratsgruppe eingebracht. Ziel dieses Antrags sei ein Beschluss zur Anfertigung eines hydrogeologischen Gutachtens sowie zur Kontaktaufnahme mit dem geowissenschaftlichen Zentrum in Göttingen. Der Grundwasserschutz im Wasserschutzgebiet „Gronespring“ müsse an erster Stelle stehen. Es gebe Hinweise, dass die Überdeckung des Grundwassers hier nur sehr gering sei. Man dürfe sich nicht auf den Vorhabenträger und dessen Gutachten verlassen, sondern müsse selbst tätig werden.
Die Annahme des Dringlichkeitsantrags wurde vom Gremium mehrheitlich beschlossen.
Über diese Sitzung berichtete am 28.01.2021 das Göttinger Tageblatt unter der Überschrift: „Südlink: Politiker sorgen sich um Trinkwasserversorgung“.

Dezember 2020

Am 03.12.2020 teilte die Bundesnetzagentur in einem Newsletter mit, dass im Abschnitt C der Vorhaben 3 und 4 (Bad Gandersheim/Seesen – Gerstungen) die Bundesfachplanung abgeschlossen sei und damit ein 112 km langer Trassenkorridor für die Teilstrecke feststehe. Im nächsten Schritt werde die Bundesnetzagentur den genauen Verlauf der Trasse in der Planfeststellung bestimmen.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität, ebenfalls am 03.12.2020, teilte die Leiterin des Dezernats Planen und Bauen mit, dass die Bundesnetzagentur am 30.11.2020 den Trassenkorridor für den Abschnitt C festgelegt und damit die Bundesfachplanung für diesen Abschnitt abgeschlossen habe. Die zukünftige Stromtrasse werde durch das Stadtgebiet Göttingens verlaufen. Dieser Korridor sei nun für die weitere Planung verbindlich. Als nächstes werde die Bundesnetzagentur in einem Planfeststellungsverfahren den genauen Verlauf der Trasse bestimmen. Nach der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens werde die Bundesnetzagentur Antragskonferenzen zur Festlegung des Untersuchungsrahmens durchführen. Öffentlichkeit, Kommunen, Verbände etc. werden im weiteren Verfahren Möglichkeiten zur Beteiligung haben. Ein durch die Vorhabenträger organisiertes Fachgespräch, an dem auch Vertreter der Stadt Göttingen teilnehmen, werde in der kommenden Woche stattfinden. Sie führte weiter aus, dass auch einzelne Kommunen noch gegen die Trasse klagen können. Die Stadt Göttingen solle dies aber nicht tun, da der nun im Westen der Stadt verlaufende Trassenkorridor als positiv zu bewerten sei.
Am 10.12.2020 fand ein SuedLink-Fachgespräch als Online-Veranstaltung statt, zu dem die Vorhabenträger u. a. Vertreter der Stadt Göttingen, der Stadt Einbeck, des Max-Planck-Instituts für biophysikalische Chemie, der Niedersächsischen Landesforsten, des Landkreises Göttingen, des Landesbüros Naturschutz Niedersachsen GbR sowie betroffener privater Unternehmen eingeladen hatten. Während am 09.12.2020 in Hessen die dortige Bürgerinitiative an einem entsprechenden Gespräch teilnehmen konnte, war die BI Gegenwind, eine nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umweltvereinigung, nicht eingeladen.
Themen des Fachgesprächs waren der aktuelle Verfahrensstand, die Vorstellung der Inhalte des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss gemäß § 19 NABEG, die Vorstellung der Trassierungsmethodik, das Ergebnis des Trassenvorschlags im Planfeststellungsabschnitt sowie die sich anschließenden Verfahrensschritte.
Ebenfalls am 10.12.2020 fand eine Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke statt, in der die Leiterin des Dezernats Planen und Bauen die Ausschussmitglieder über den Abschluss der Bundesfachplanung für den Abschnitt C der Trasse SuedLink sowie den Ablauf des Planfeststellungsverfahrens informierte. Das Gremium folgte ihrer bereits im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität geäußerten Auffassung, dass die Stadt Göttingen nicht juristisch gegen den Trassenverlauf des SuedLink vorgehen sollte.
In einem Brief forderte die BI Gegenwind den Oberbürgermeister und die Baudezernentin am 13.12.2020 dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass das Land Niedersachsen, so wie Thüringen es bereits getan hat, ebenfalls Widerspruch gegen den Trassenverlauf im Abschnitt C einlegt.
In einer Email an das Göttinger Tageblatt wies die BI Gegenwind am 14.12.2020 den stellv. Chefredakteur darauf hin, dass bislang keinerlei Berichterstattung über die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Trasse durch das Göttinger Stadtgebiet verlaufen zu lassen, stattgefunden hat.
In der Sitzung des Ortsrates Elliehausen/Esebeck am 15.12.2020 meldete sich unter TOP 3 „Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und der Verwaltung“ Ratsherr Dr. Harald Wiedemann (Bündnis 90/Die Grünen) zu Wort und berichtete, dass die Bundesnetzagentur seinem Vorschlag gefolgt sei und sich für die Variante festgelegt habe, die Trasse östlich an Esebeck vorbei durch den Wald bei Knutbühren zu führen, damit Hetjershausen nicht zwischen Winterberg und Deneweg getrennt werde. Herr Dr. von Saltzwedel merkte an, dass dieser Vorschlag ein großer Fehler gewesen sei, weil die Trassenführung durch Hetjershausen zwischen Winterberg und Deneweg ein Ausschlusskriterium für die gesamte hiesige Region gewesen wäre.
Am 16.12.2020 wies die BI Gegenwind in einem Schreiben an die Bundesnetzagentur erneut auf die Problematik einer Trassenführung durch das Wasserschutzgebiet „Gronespring“ hin, bemängelte die Nichtberücksichtigung von Argumenten und Einwänden, übte Kritik an der von den Vorhabenträgern gewählten Bewertungsmethodik und mahnte die noch fehlende Synopse zum Erörterungstermin an, der als Online-Konsultation stattgefunden hatte.
Am 18.12.2020 erhielt die BI Gegenwind eine Email vom stellv. Chefredakteur des Göttinger Tageblatts mit der Antwort auf den Hinweis vom 14.12.2020, das Thema „SuedLink“ gerne wieder aufzunehmen.
Obwohl nach Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung über den Trassenkorridorverlauf nach § 13 NABEG die Frist von einem Monat für Einwendungen der betroffenen Länder noch nicht abgelaufen war, stellte der Vorhabenträger TransnetBW bereits am 23.12.2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG für die Abschnitte C1 (Edemissen/Strodthagen (NI) – Bundeslandgrenze Niedersachsen/Hessen bei Friedland) und C2 (Bundeslandgrenze Niedersachsen/Hessen – Südlich Bundeslandgrenze Hessen/Thüringen bei Wommen). In den Unterlagen wurde der Trassenvorschlag
in vier Segmente unterteilt (Segment 025 bis Segment 028). Das durch das Göttinger Stadtgebiet führende Segment 027 beginnt an der Kreisgrenze zwischen LK Northeim und Göttingen und endet südlich der stillgelegten Bahnstrecke südlich von Groß Ellerhausen.
Am 27.12.2020 erinnerte die BI Gegenwind die Bundesnetzagentur erneut an die noch fehlende Synopse zur Online-Konsultation und forderte eine umgehende Zusendung.
Am 29.12.2020 teilte die Bundesnetzagentur in einem Newsletter mit, dass der Vorhabenträger TransnetBW einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt C1 zwischen Edemissen/Strodthagen und Landesgrenze Niedersachsen/Hessen sowie für den Abschnitt C2 wischen Landesgrenze Niedersachsen/Hessen und südliche Landesgrenze Hessen/Thüringen eingereicht habe. Die Bundesnetzagentur prüfe diesen nun auf Vollständigkeit.

November 2020

Am 02.11.2020 wurde die Stellungnahme der BI Gegenwind zum Trassenkorridorsegment 434 im Rahmen der Nachbeteiligung online sowie in schriftlicher Form per Einwurfeinschreiben fristgerecht an die Bundesnetzagentur versandt.
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 30.11.2020 ihre Entscheidung über dienAbschnitt C zwischen Bad Gandersheim/Seesen und Gerstungen. Demnach folgte sie in ihrer Festlegung weitestgehend dem Vorschlag der Vorhabenträger TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH. Der festgelegte Trassenkorridor verläuft südlich von Einbeck in südliche Richtung. Auf Höhe von Göttingen verschwenkt er über das im Laufe des Verfahrens vorgeschlagene Trassenkorridorsegment TKS 442 in westliche Richtung. Vor Knutbühren knickt er in südliche Richtung ab und verläuft in der Folge westlich von Hetjershausen und Groß Ellershausen zur A7, die bei Rosdorf gekreuzt wird. Im weiteren Verlauf überquert er bei Friedland die niedersächsisch-hessische Landesgrenze. Südlich von Witzenhausen folgt der Trassenkorridor dem Werratal und verläuft dann östlich an Bad Sooden-Allendorf vorbei.
Der festgelegte Trassenkorridorabschnitt C für die Vorhaben 3 und 4 hat eine Länge von ca. 112 km.

Mit der endgültigen Festlegung des Trassenkorridorabschnitts C durch die Bundesnetzagentur wurde die Bundesfachplanung für diesen Abschnitt abgeschlossen.
Nach Abschluss der Bundesfachplanung folgt das Planfeststellungverfahren, in dem der genaue Leitungsverlauf innerhalb des Trassenkorridors und die technische Umsetzung der Stromleitung festgelegt wird. Da, nach Aussage der Bundesnetzagentur, die Vorhabenträger die Unterlagen zu den Planfeststellungsanträgen bereits parallel zum Bundesfachplanungsverfahren vorbereitet haben, sei mit einer Einreichung der entsprechenden Anträge in Kürze zu rechnen.
Voraussichtlich Anfang des Jahres 2021 werde der Trassenkorridor für den Abschnitt B (Scheeßel-Bad Gandersheim/Seesen) festgelegt.

September 2020

Am 10.09.2020 teilte die Bundesnetzagentur in einem Newsletter mit, dass für eine Alternative im Bereich des Leinetals im Abschnitt B der Vorhaben 3 und 4, Trassenkorridorsegment 434, ebenfalls eine Nachbeteiligung durchgeführt werde. Die vorgeschlagene Korridoralternative zweigt beim Flecken Delligsen vom TKS 60 in südöstlicher Richtung ab, verläuft westlich von Freden (Leine) durch das Leinetal, vorbei an Einbeck-Erzhausen, zwischen Flecken Greene und Kreiensen hindurch und schließt östlich von Einbeck zwischen Einbeck-Negenborn und Einbeck-Volksen an das TKS 68 an. Stellungnahmen können bis zum 06.11.2020 abgegeben werden.

August 2020

Am 07.08.2020 endete das Online-Konsultationsverfahren für die Trassenkorridorsegmente 441 und 442.

Juli 2020

Am 06.07.2020 benachrichtigte die Bundesnetzagentur in einem Schreiben per Postzustellungsurkunde alle Bürgerinnen und Bürger, die an der Nachbeteiligung zum Trassenkorridorsegment 442 teilgenommen hatten, über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Um das Verfahren nicht zu verzögern führe die Bundesnetzagentur auf Grundlage des am 29.05.2020 in Kraft getretenen Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) den Erörterungstermin im Rahmen einer Online-Konsultation durch, die vom 13.07.2020 bis 07.08.2020 stattfinde. Auf die vorgebrachten Einwendungen bzw. Stellungnahmen wurde durch die Vorhabenträger erwidert. Die Bundesnetzagentur habe diese Argumente und Erwiderungen gesichtet. Eine Synopse mit den Argumenten und den Erwiderungen der Vorhabenträger sowie erläuternde Präsentationen der Vorhabenträger seien unter

www.netzausbau.de/beteiligung3-c
www.netzausbau.de/beteiligung4-c

abrufbar.
Das dazu benötigte Passwort wurde in dem Schreiben mitgeteilt. Eine Wiederholung bereits vorliegender Einwendungen bzw. Stellungnahmen in der Online-Konsultation sei nicht erforderlich. Schriftliche bzw. elektronische Beiträge können im Rahmen des Online-Konsultationsverfahrens bis zum 07.08.2020 abgegeben werden. Diese Hinweise sind ausschließlich an die Bundesnetzagentur zu richten, entweder elektronisch per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/beteiligung3-c (Vorhaben 3) und www.netzausbau.de/beteiligung4-c (Vorhaben 4)), per E-Mail an V3V4C@bnetza.de oder schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn.
Eine Information identischen Inhalts war ab 07.07.2020 auf der Homepage der Bundesnetzagentur zu lesen.
In einem Newsletter informierte die Bundesnetzagentur am 15.07.2020 ebenfalls über die Nachbeteiligungen für den SuedLink. Die Bundesnetzagentur habe für mehrere Abschnitte der Vorhaben 3 und 4 zusätzliche ernsthaft in Betracht kommende Alternativen aufgenommen. Zu diesen wurden im Frühjahr 2020 die Behörden und die Öffentlichkeit beteiligt. Gemäß NABEG wären als nächster Schritt nun eigentlich Erörterungstermine vorgesehen. Diese werden aufgrund der Corona-Pandemie jedoch durch Online-Konsultationen (nach PlanSiG) ersetzt. Alle Fristen seien auf der Website der Bundesnetzagentur zu finden.
Am 27.07.2020 wurden die Beiträge der BI Gegenwind im Rahmen des Online-Konsultationsverfahrens zu den Trassenkorridorsegmenten 441 und 442 online sowie am 29.07.2020 in schriftlicher Form per Einwurfeinschreiben fristgerecht an die Bundesnetzagentur versandt.

Juni 2020

Am 16.06.2020 informierte die Bundesnetzagentur in einem Newsletter über die Vollständigkeit der Antragsunterlagen für die Abschnitte A3 und A4 und den daraus folgenden Beginn der Planfeststellung für diese beiden Abschnitte. Der Abschnitt A3 verläuft zwischen Wischhafen und der Landkreisgrenze Stade/Rotenburg (Wümme), der Abschnitt A4 von dort weiter zur Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel.
In einem weiteren Newsletter berichtete die Bundesnetzagentur am 25.06.2020, dass in allen vier nördlichen Abschnitten (A1, A2, A3 und A4) das schriftliche Verfahren gestartet sei. Dieses Verfahren ersetze die Antragskonferenzen, die im März aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnten. Für die Abschnitte B und C teilte die Bundesnetzagentur mit, dass nach der Nachbeteiligung in den kommenden Wochen die Erörterungstermine nach § 10 NABEG für die Trassenkorridorsegmente 448, 451 und 461 stattfinden. Wer sich während der Nachbeteiligung zu diesen Trassenkorridorsegmenten geäußert hatte, habe nun noch einmal die Gelegenheit zur Erörterung. Das Verfahren selbst beschrieb die Bundesnetzagentur auf ihrer Website. Aufgrund der Corona-Pandemie führe die Bundesnetzagentur die Erörterungstermine als Online-Konsultation auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch. Teilnahmeberechtigt seien die Träger öffentlicher Belange sowie diejenigen, die während der Nachbeteiligung Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Diese Einwendungen und Stellungnahmen seien von den Vorhabenträgern zunächst erwidert worden. Nach Sichtung sowohl der Argumente als auch der Erwiderungen habe die Bundesnetzagentur diese in einer Synopse zusammengefasst. Die Synopse sowie eine begleitende Präsentation der Vorhabenträger seien passwortgeschützt. Das Passwort werde den Einwendern und Stellungnehmern in ihrem Einladungsschreiben mitgeteilt. In der Online-Konsultation haben Einwender und Stellungnehmer in einem Zeitraum von vier Wochen die Gelegenheit, sich erneut zu äußern. Beiträge können per Online-Formular, per E-Mail oder per Brief abgegeben werden. Die Adressen werden im Einladungsschreiben mitgeteilt. Im Anschluss an die Online-Konsultation werde die Bundesnetzagentur über den Verlauf des Trassenkorridors entscheiden. Die Entscheidung werde auf der Website veröffentlicht.
Am 30.06.2020 teilte TenneT in einem Newsletter mit, dass die Vorhabenträger in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Lieferung und Verlegung der innovativen 525-Kilovolt-Erdkabel mit einem Vergabevolumen von ca. zwei Milliarden Euro die Firmen NKT GmbH & Co. KG sowie Prysmian PowerLink S.r.l. beauftragt haben. Für die geplanten vier Gigawatt Übertragungskapazität zwischen Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg werden ca. 2.500 km Kabel benötigt. Die technische Eignung und Betriebssicherheit der 525-kV-Kabel sei zuvor in einer langjährigen Testphase durch mehrere Hersteller erprobt worden. Die Präqualifikationstests haben nachgewiesen, dass die Technologie zuverlässig und sicher sei. Die beiden Kabelhersteller übernehmen die Auslegung, Herstellung, Logistik, Installation der Erdkabel in die vorbereiteten Gräben und Querungen sowie die Montage der Verbindungsmuffen und der Endverschlüsse und die abschließende Hochspannungsprüfung des Kabelsystems. Produziert werden die Kabel nach derzeitigem Stand in Werken im schwedischen Karlskrona sowie Köln (NKT) und in den französischen Orten Gron und Montereau sowie im finnischen Pikkala (Prysmian).
Desweiteren informierte TenneT über die seit Beginn des Jahres stattfindenden Kartierungsarbeiten der Flora und Fauna. Von den Kartierern seien Probeflächen festgelegt worden, auf denen zu schützende Tier- und Pflanzenarten näher untersucht werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer und -pächter wurden anschließend über die Untersuchungszeiträume informiert. Im Raum Göttingen wurden fünf junge Wildkatzen entdeckt, die von ihrer Mutter in einem hohlen Baum versteckt worden waren. Die Tiere waren zu diesem Zeitpunkt zwischen zwei und drei Wochen jung.
Weiterhin wurde im TenneT-Newsletter von den Vorhabenträgern das Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) begrüßt. Das „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie“ war am 29.05.2020 in Kraft getreten. Zuvor hatten der Deutsche Bundestag und Bundesrat am 14. und 15.05.2020 dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt. Das bis zum 31.03.2021 befristete Gesetz besagt, dass „formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte“ vorgesehen seien, damit sich Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nicht verzögern und ordnungsgemäß durchgeführt werden können, ohne dass Verfahrensberechtigte physisch anwesend sein müssen. Die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen solle über das Internet erfolgen. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen werde das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt. Telefon- oder Videokonferenzen können ebenso ersatzweise durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gebe es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen.

Mai 2020

In ihrem Newsletter vom 04.05.2020 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass sie die Antragsunterlagen für die Teilabschnitte A3 und A4 nun auf Vollständigkeit prüfe.

April 2020

Am 03.04.2020 wurden zwei weitere Einwendungen der BI Gegenwind zum Trassenkorridorsegment 441 in schriftlicher Form per Einwurfeinschreiben sowie online fristgerecht an die Bundesnetzagentur versandt. Bei diesem Trassenkorridorsegment handelt es sich um eine Verbindungsspange zwischen TKS 69 a (südlich von Northeim bei Schneidinghausen) und der Ost-West-Verbindungsspange TKS 300 (bei Sudheim).
Die Einwendungsfrist für TKS 441 endete ebenfalls am 16.04.2020.
Am 04.04.2020 berichtete die HNA in der Mündener Allgemeinen über eine Verstimmung der Landwirte bzgl. der Voruntersuchungen für die Stromtrasse SuedLink in den Kreisen Göttingen und Werra-Meißner. Obwohl die Trassenführung noch nicht feststehe, seien, ausschließlich im westlichen Korridorverlauf, Fallen aufgestellt worden, um beispielsweise kleine Nager fangen und bestimmen zu können. Sollte sich bei der Untersuchung ergeben, dass schützenswerte Arten dort vorkommen, könne der betroffene Bereich nicht mehr für die Landwirtschaft genutzt werden, auch wenn die Trasse nicht realisiert werde. Den Landwirten im Werra-Meißner-Kreis war von ihrer Interessenvertretung empfohlen worden, das Betreten der Grundstücke für die Untersuchung zu verbieten. Den Göttinger Landwirten wurde empfohlen, zumindest keine Zustimmung für das Betreten der Grundstücke zu geben. Das mit der Untersuchung beauftragte Unternehmen aus Leipzig habe mit Strafgeldern gedroht, falls die Erlaubnis für die vorbereitende Untersuchung nicht gegeben werde. Die Landwirte fordern, dass die Untersuchungen erst starten dürfen, nachdem der Trassenkorridor von der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegt worden sei. Die Vorhabenträger argumentieren, dass bei dem Projekt ein enger Zeitplan bestehe. Man habe auf eigenes Risiko mit den Voruntersuchungen begonnen, da die Trassenvariante über Göttingen, Friedland und Witzenhausen die Vorzugsvariante sei. Falls Die Bundesnetzagentur sich für die östliche Variante entscheide, müsse man mit den Vorarbeiten neu beginnen.
In ihrem Newsletter wies die Bundesnetzagenztur am 08.04.2020 erneut darauf hin, dass aufgrund der Corona-Pandemie zur Zeit keine Antragskonferenzen stattfinden. Man beabsichtige, trotzdem vorläufige Untersuchungsrahmen festzulegen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Bisher betreffe dies u. a. die Vorhaben 3 und 4 (SuedLink).
Am 27.04.2020 berichtete die HNA in der Witzenhäuser Allgemeinen über faunistische Untersuchungen für die Planung der SuedLink-Trasse. Vorgenommen werden die Untersuchungen von Kartierungsbüros für TransnetBW. Ein Sprecher der TransnetBW teilte mit, dass die Untersuchungen noch bis Ende 2020 laufen. Er bat die Bevölkerung, die Materialien nicht zu verlegen oder abzuhängen. Im Einzelnen handele es sich

  • um Niströhren für Haselmäuse, die aus einer gewellten Plastikröhre und einem Holzsteg bestehen und an Sträuchern oder Bäumen befestigt werden (24.02.-30.11.2020),
  • um Ultraschalldetektoren, die die Rufe von Fledermäusen aufzeichnen und in einer Höhe von mindestens drei Metern an Bäumen, Gehölzen, Pfosten und Stangen befestigt werden (01.04.-04.10.2020),
  • um Lockstöcke zur Kartierung von Luchsen und Wildkatzen (27.01.-30.04.2020),
  • um farbige Markierungsbänder zur Kennzeichnung von Bäumen und Totholz, in denen Quartiere von Fledermäusen, Käfern und Vögeln gefunden wurden (Anfang Januar bis Ende 2020),
  • um Reusen für das Fangen von Amphibien (01.02.-06.09.2020) und
  • um Bretter oder spezielle Pappen auf dem Boden als Verstecke für Reptilien und Amphibien (01.02.-04.10.2020).

Am 30.04.2020 beantragte TenneT für zwei weitere SuedLink-Abschnitte Planfeststellungsbeschlüsse. Die neuen Teilstrecken A3 und A4 verlaufen zwischen Wischhafen und der Grenze der Landkreise Stade und Rotenburg (Wümme) sowie von dort zur Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel. Damit lagen der Bundesnetzagentur nun die Anträge auf Planfeststellungsbeschluss für den gesamten Abschnitt A von Brunsbüttel bzw. Wilster bis Scheeßel vor.

März 2020

Am 02.03.2020 stellte die BI Gegenwind in einer Bürgerinformationsveranstaltung im Feuerwehrhaus in Knutbühren das Trassenkorridorsegment (TKS) 442 vor. Ca. 20 Mitbürgern wurde der Verlauf des TKS 442, die Konfliktpunkte in diesem Bereich, die Einspruchsmöglichkeiten sowie die Fristen dargelegt. Um eine Hilfestellung bei der Verfassung der Einwandschreiben zu geben, hatte die BI Gegenwind vorab eigens für dieses Trassenkorridorsegment eine Sammlung von Textbausteinen als Formulierungsvorschläge entworfen. Diese Unterlagen wurden verteilt und auf Wunsch auch per Email versandt. Von den Anwesenden gab es zahlreiche Hinweise auf spezielle örtliche Gegebenheiten.
Am 02.03.2020 berichtete die Bundesnetzagentur in einem Newsletter, dass in den nördlichen beiden Abschnitten des SuedLink die Planfeststellungsverfahren begonnen haben. Am 24. und 25.03.2020 finde dazu jeweils eine Antragskonferenz statt. Ebenfalls im März beginnen Nachbeteiligungsphasen für weitere Korridor-Alternativen im Süden der geplanten Leitung.
In seiner Sitzung am 10.03.2020 sprach sich der Ortsrat Elliehausen/Esebeck in einem interfraktionellen Antrag der SPD- und CDU- Ortsratsfraktion gegen den alternativen Trassenverlauf des SuedLink im Westen Göttingens (TKS 442) aus und forderte weiterhin, die Trassenführung östlich von Göttingen verlaufen zu lassen. Begründet wurde der Antrag damit, dass sowohl die ursprüngliche Planung (TKS 69 b) als auch die alternative Planung (TKS 442) eindeutig der Beschlusslage sowohl des Ortsrats Elliehausen/Esebeck als auch der Stadt Göttingen zuwiderlaufe. Nach wie vor werde aufgrund der geringeren Einschränkungen jedweder Belange die ursprünglich östliche Trassenführung für sachgerecht gehalten. Die östliche Trasse habe bereits im vergangenen Jahr eine erheblich geringere Prüfungsdichte aufgewiesen. Dies zeige auch die entsprechende Stellungnahme der Stadt Göttingen. Zudem seien die erheblichen Beeinträchtigungen des zu schneidenden Waldgebietes sowie die noch nicht zu ermessenden Schäden für die im TKS 442 liegenden archäologischen Fundstätten zu berücksichtigen. Das Roden von Wäldern dürfe lediglich das letzte Mittel im Zusammenhang mit mit der Trassenplanung sein. Da das Göttinger Leinetal zusätzlich mit der Stromtrasse Wahle – Mecklar belastet werde, finde auch mit der alternativen Trassenführung (TKS 442) eine zusätzliche, den Westen Göttingens erheblich und unnötig belastende, Einschränkung statt.
Nach einer kurzen Diskussion wurde der Antrag einstimmig bei einer Stimmenthaltung vom Ortsrat beschlossen. Seine Stimmenthaltung begründete Herr Dr. Wiedemann damit, dass er nicht gegen den Alternativvorschlag stimmen könne, da dieser von ihm sei.
Am 19.03.2020 wurden die Einwendungen der BI Gegenwind zum Trassenkorridorsegment 442 in schriftlicher Form per Einwurfeinschreiben sowie online fristgerecht an die Bundesnetzagentur versandt.
Die Einwendungsfrist für TKS 442 endete am 16.04.2020.
Am 20.03.2020 teilte die Bundesnetzagentur in einem Newsletter mit, dass aufgrund der Corona-Pandemie mehrere Antragskonferenzen der Bundesnetzagentur vom Verbot öffentlicher Veranstaltungen betroffen seien. Konkret entfallen u. a. die am 24. und 25.03.2020 vorgesehenen Antragskonferenzen zu den Abschnitten A1 und A2 der Vorhaben 3 und 4 (SuedLink). Des Weiteren werde die Bundesnetzagentur auch im April auf alle Veranstaltungen verzichten. Zu gegebener Zeit werde auf der Website der Bundesnetzagentur über das weitere Vorgehen informiert.
Hier war zu lesen, dass Nachholtermine für die Antragskonferenzen zu gegebenem Zeitpunkt von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben werden. Um den Fortgang des Verfahrens nicht unnötig zu verzögern, beabsichtige die Bundesnetzagentur aber, trotz der Absage der Antragskonferenzen, einen vorläufigen Untersuchungsrahmen zu erlassen. Bei dessen Erstellung sollen bereits möglichst viele Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, Vereinigungen und der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Diese können digital oder schriftlich an die Bundesnetzagentur übermittelt werden. Die Bundesnetzagentur werde im vorliegenden Fall sämtliche fristgerecht eingehenden Hinweise für die Entscheidung über den vorläufigen Untersuchungsrahmen auswerten und würdigen. Für den Fall, dass die nachzuholenden Antragskonferenzen neue Erkenntnisse ergeben, behalte sich die Bundesnetzagentur selbstverständlich eine Ergänzung des Untersuchungsrahmens vor.
In einem Newsletter vom 30.03.2020 teilte TenneT mit, dass die Vorhabenträger Mitte März entschieden haben, alle anstehenden Veranstaltungen abzusagen. Davon betroffen seien die im nördlichsten Abschnitt A für Ende März geplanten Eigentümerdialoge, Antragsworkshops sowie die von der Bundesnetzagentur für den 24. und 25. 03.2020 vorgesehenen Antragskonferenzen für die Planfeststellungsabschnitte A1 und A2. Neue Termine seien aufgrund der dynamischen Lage in der Corona-Pandemie noch offen. Die Öffentlichkeits- und Beteiligungsarbeit gehe dennoch per Post, online oder telefonisch weiter.
Nachdem TenneT Mitte Februar den ersten Antrag auf Planfeststellungsbeschluss bei der Bundesnetzagentur eingereicht hatte, sei die informelle Beteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mit dem ersten Eigentümerdialog am 03.03.2020 gestartet. Seither habe man in den ersten beiden Märzwochen 18 Eigentümerdialoge in den Teilabschnitten A3 und A4 veranstaltet. Vor allem interessant waren für die Eigentümer landwirtschaftliche Belange, wie z. B. der Umgang mit Drainagen während und nach der Bauzeit sowie der geplante Umgang mit Flurschäden während der Bauphase. Für die Feintrassierung sei es für die Vorhabenträger besonders wichtig zu wissen, wo Drainagen liegen, ob geschützte Biotope oder Bodendenkmäler existieren, ob Anbauten oder sonstige Gebäude geplant seien und ob eine Fläche als Ausgleichsfläche für andere Infrastrukturprojekte vorgesehen sei.
An der Konkretisierung des Leitungsverlaufs werde, auch in den anderen Abschnitten, weiter mit Hochdruck gearbeitet. So seien im Sommer, sobald die Festlegung des weiteren Korridorverlaufs durch die Bundesnetzagentur vorliegt, auch in den anderen Abschnitten Eigentümerdialoge vorgesehen.
Weiterhin wurde auch von TenneT darauf hingewiesen, dass die Bundesnetzagentur trotz der Absage der Antragskonferenzen in den Abschnitten A1 und A2 einen vorläufigen Untersuchungsrahmen erlassen werde und die Bundesnetzagentur eine spätere Ergänzung dieser Untersuchungsrahmen vornehmen werde, falls sich in den nachzuholenden Antragskonferenzen neue Erkenntnisse ergeben.

Februar 2020

Am 03.02.2020 informierte die Bundesnetzagentur in einem Newsletter die Öffentlichkeit über die Festlegung des Trassenkorridors für den Abschnitt A.
In einem Newsletter informierten am 05.02.2020 die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW ebenfalls über die Festlegung des Trassenkorridors für den Abschnitt A und beschrieben das weitere Vorgehen.
Nachdem ein Verlauf der Erdkabel außerhalb des Korridors nun grundsätzlich nicht mehr möglich sei, werde im unmittelbar bevorstehenden Planfeststellungsverfahren der grundstücksgenaue Verlauf innerhalb des 1.000 Meter breiten Korridors gesucht. Nach aktueller Planung werde die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung für die restlichen Abschnitte B, C, D und E nach Beendigung der örtlichen Nachbeteiligung im Sommer dieses Jahres abschließen und die § 12-Bescheide veröffentlichen. Damit stehe dann ein durchgängiger Korridor bis nach Großgartach bzw Bergrheinfeld/West fest.
Im Anschluss beginne das Planfeststellungsverfahren, in dem der konkrete Trassenverlauf festgelegt werde. Hierzu reichen die Vorhabenträger den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG zusammen mit einem begründeten Vorschlag für den konkreten Verlauf sowie mit alternativen Verläufen ein. Nach der Einreichung der Unterlagen auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG führe die Bundesnetzagentur unverzüglich öffentliche Antragskonferenzen nach § 20 NABEG durch, die im Sommer 2020 stattfinden sollen. Aufgrund der Ergebnisse der Antragskonferenzen lege die Bundesnetzagentur einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung nach § 20 NABEG fest und bestimme, welche Untersuchungen durchgeführt werden müssen und welche Unterlagen die Vorhabenträger für die nach § 21 NABEG festzulegende Trasse zu erstellen haben.
Zur Vorbereitung der Antragskonferenzen seien seitens der Vorhabenträger im Frühjahr 2020 erneut Antragsworkshops sowie Eigentümerdialoge geplant.
Auf Basis der Antragskonferenzen überarbeiten die Vorhabenträger die Unterlagen. Anschließend erfolge die Einreichung dieser Unterlagen und des grundstücksgenauen Plans nach § 21 NABEG bei der Bundesnetzagentur. Nach Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit durch die Bundesnetzagentur erfolge die öffentliche Auslage der Unterlagen zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach § 22 NABEG sei es im Anhörungsverfahren möglich, innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen und Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Die Bundesnetzagentur werde nach Prüfung der Einwendungen und Stellungnahmen Erörterungstermine durchführen.
Den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bilde der Planfeststellungsbeschluss nach § 24 NABEG, in dem der genaue Kabelverlauf festgelegt werde. Der Planfeststellungsbeschluss sei öffentlich auszulegen, im Internet zu veröffentlichen und die Auslegung öffentlich bekannt zu machen.
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke am 06.02.2020 teilte die Verwaltung mit, dass im vergangenen Sommer eine alternative Trassenkorridorführung, westlich an Hetjershausen vorbei, eingebracht und von TenneT zur vertieften Prüfung empfohlen worden sei. Die Stadt sei nun von der Bundesnetzagentur darüber informiert worden, dass diese Alternative als geeignete Variante eingestuft worden sei. Für diesen und weitere Bereiche seien nun Nachbeteiligungsverfahren geplant, für den Göttinger Abschnitt voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2020. Diese Verfahren werden dann hauptsächlich Themen des Naturschutzes und der Bodenarchäologie betreffen. Ein zusätzlicher Erörterungstermin werde wohl im Mai/Juni 2020 stattfinden. Mit dem Abschluss der Bundesfachplanung sei dann im Spätsommer/Herbst 2020 zu rechnen.
In der Sitzung des Ortsrats Elliehausen/Esebeck am 11.02.2020 stellte die Verwaltung den derzeitigen Sachstand für die Stromtrasse SuedLink vor. Im vergangenen Sommer sei eine alternative Trassenkorridorführung westlich an Hetjershausen vorbei eingereicht worden, die von TenneT geprüft und als geeignet eingestuft worden sei. Deshalb werde es ein Nachbeteiligungsverfahren für diesen und weitere Bereiche geben. Vom 17.02.2020 bis 16.03.2020 werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Bis zum 16.04.2020 sei die Abgabe einer Stellungnahme sowie die Einreichung von Anmerkungen und Anregungen bei der Bundesnetzagentur möglich. Ein zusätzlicher Erörterungstermin sei für Mai/Juni 2020 geplant. Die Bundesfachplanung werde voraussichtlich im Spätsommer/Herbst 2020 abgeschlossen sein. Die Entscheidung über den Trassenkorridor werde von der Bundesnetzagentur und nicht von den Vorhabenträgern getroffen. Bei den zahlreichen archäologischen Fundstätten handele es sich um Punktfundstellen, die innerhalb des Korridors umgangen werden können. Eine Stellungnahme der Stadt Göttingen werde nach genauer Prüfung der Unterlagen unter Einbeziehung des Fachbereichs Stadtgrün und Umwelt sowie der Stadtarchäologie erarbeitet. Von Seiten der teilnehmenden Bürger kam u. a. der Hinweis, dass die Trasse direkt an Esebeck vorbei durch das Quellgebiet der Esebeeke führen würde. Außerdem wurde angemerkt, dass durch die wegfallenden Leitungen westlich von Elliehausen die Möglichkeit bestehe, die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen zu entwickeln.
Am 12.02.2020 informierte die Bundesnetzagentur in einem Newsletter über das Nachbeteiligungsverfahren für die entsprechenden Segmente in den Abschnitten C und D. Es seien mehrere alternative Trassenkorridorvorschläge nach Hinweisen in der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet worden. Die Bundesnetzagentur werde die Unterlagen dazu in Kürze veröffentlichen.
Am 13.02.2020 war die Verwaltung in Groß Ellershausen zu Gast und stellte in der Sitzung des Ortsrats Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren erneut den derzeitigen Sachstand für die Stromtrasse SuedLink vor. Wie schon in Elliehausen wurde auf die alternative Trassenkorridorführung und das Nachbeteiligungsverfahren eingegangen. Die Verwaltung betonte, dass sie bewusst keine Alternativvorschläge in ihrer Stellungnahme im Juni 2019 gemacht, sondern auf Schwachstellen in der Bewertung der Planungsalternativen hingewiesen habe. Der Ortsrat wies darauf hin, dass der Vorschlag der Alternativtrasse ein „Bärendienst“ für die Bewohner der westlichen Ortsteile Göttingens sei. Lediglich Elliehausen werde nun von jeglicher Leitungsführung verschont und profitiere von dieser Alternative. Erklärt wurde auch die besondere Beschaffenheit der Ackerkrume in diesem Bereich, und es erfolgte ein Hinweis auf einen in diesem Waldgebiet liegenden Trinkwasserbrunnen, der von den Stadtwerken unterhalten werde. Auf die Frage, wie im Bereich der Alternativtrasse mit den Waldstücken umgegangen werde, antwortete die Verwaltung, dass Rodungen erfolgen müssen. Punktuelle Hindernisse ließen sich dagegen umgehen. Die Verwaltung erläuterte weiter, dass Eigentümer zum jetzigen Zeitpunkt Baugrunduntersuchungen, die TenneT nun bereits durchführen möchte, verweigern können. Bei einem übergeordneten öffentlichen Interesse können diese jedoch zu einem späteren Zeitpunkt rechtlich durchgesetzt werden. Abschließend bat der Ortsrat darum, die Stellungnahme der Verwaltung zur Alternativtrasse nach ihrer Fertigstellung zugesendet zu bekommen. Seitens der teilnehmenden Bürger wurde auf ein Pumpwerk im Wald hingewiesen, dass es Knutbühren ermöglichen solle, mit Wasser versorgt zu werden, wenn keine andere Wasserzulieferung mehr möglich sei. Dieses Pumpwerk liege im Alternativtrassenkorridor und sei bei der Planung zu berücksichtigen.
Einen zusammenfassenden Bericht über diesen Tagesordnungspunkt der Ortsratssitzung veröffentlichte das Göttinger Tageblatt am 14.02.2020.
Am 15.02.2020 erfolgte auf Veranlassung der Bundesnetzagentur nach § 9 NABEG in den örtlichen Tageszeitungen sowie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur die Bekanntmachung über die Auslegung der vollständigen Unterlagen des Abschnitts C der Vorhaben 3 und 4, über die Möglichkeiten der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie über die Einwendungsfristen für die Nachbeteiligung für die ernsthaft in Betracht kommende Alternative (Trassenkorridorsegment 442) westlich Göttingen aus der Beteiligungsphase 2019. Demnach befindet sich eine der Auslegungsstellen in der Außenstelle der Bundesnetzagentur, Bertha-von-Suttner-Str. 1, 37085 Göttingen. Öffnungszeiten sind Mo-Mi von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Do von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Fr von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Außerdem sind die Unterlagen zum Vorhaben im Internet unter

www.netzausbau.de/beteiligung3-c
www.netzausbau.de/beteiligung4-c

einzusehen. Die Veröffentlichungsfrist beginnt am 17.02.2020 und endet am 16.03.2020. Innerhalb dieses Zeitraums und zusätzlich bis zum 16.04.2020 kann sich jede Person äußern und Einwendungen gegen die Planung vorbringen. Die Einwendungen sind ausschließlich an die Bundesnetzagentur zu richten, entweder elektronisch per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/beteiligung3-c (Vorhaben 3) und www.netzausbau.de/beteiligung4-c (Vorhaben 4)) oder schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3, Abschnitt C, TKS 442 bzw. Vorhaben 4, Abschnitt C, TKS 442).
Einwendungen müssen den Namen und die vollständige Anschrift enthalten. Schriftliche Einwendungen
müssen darüber hinaus eigenhändig unterschrieben sein. Eine Eingangsbestätigung wird nicht versandt.
Die Hinweise zu den Antragskonferenzen (2017) sowie die erhobenen Einwendungen im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (2019) bleiben vollumfänglich bestehen. Sie müssen
nicht erneut eingebracht werden.
Am 17.02.2020 veröffentlichte das Göttinger Tageblatt einen Leserbrief der Bürgerinitiative Gegenwind. Es wurde ausgeführt, dass, obwohl sich der hiesige Ortsrat, der Göttinger Stadtrat, der Oberbürgermeister und die Verwaltung eindeutig gegen SuedLInk im Göttinger Stadtgebiet ausgesprochen und juristischen Beistand beauftragt hatten, durch Herrn Dr. Wiedemann (Mitglied des Rates der Stadt Göttingen) und der Partei Bündnis 90/Die Grünen ein Alternativvorschlag durch das Göttinger Stadtgebiet bei der Bundesnetzagentur eingereicht wurde. Durch diesen eingebrachten Alternativvorschlag wurde verhindert, dass die Bundesnetzagentur sich mit der Analyse des ungleichen Bewertungsverfahrens der Vorhabenträger hinsichtlich der Ost- und Westtrasse auseinandersetzen musste.
Am 21.02.2020 teilte die Bundesnetzagentur in einem Newsletter mit, dass für die Vorhaben 3 (Brunsbüttel – Großgartach) und 4 (Wilster – Bergrheinfeld West) die ersten Anträge auf Planfeststellungsbeschluss für die Abschnitte A1 (Brunsbüttel bzw. Wilster – Wewelsfleth) und A2 (Wewelsfleth – Wischhafen) eingegangen seien. Die Bundesnetzagentur prüfe die Anträge derzeit auf Vollständigkeit.
In einem Einschreiben der EQOS Energie Deutschland GmbH wurden am 27.02.2020 den Eigentümern, die im Dezember dem Betreten ihrer Grundstücke zum Zwecke einer ökologischen Kartierung widersprochen hatten, rechtliche Schritte angedroht, sollte nicht die Untersagung schriftlich widerrufen werden.

Januar 2020

Am 01.01.2020 wurde die BI Gegenwind vom Göttinger Tageblatt gebeten, sich zu der beim Erörterungstermin in Einbeck vorgestellten westlichen Trassenalternative bei Hetjershausen zu äußern.
Am 03.01.2020 erschien dann ein ausführlicher Bericht im Göttinger Tageblatt zum SuedLink. Hierin wurde beschrieben, dass der Alternativvorschlag von der Bundesnetzagentur zur Prüfung an TenneT übergeben worden sei. Die BI Gegenwind betonte, dass auch bei einem möglicherweise weiter westlichen Verlauf die Kritikpunkte bestehen blieben.
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke am 09.01.2020 teilte die Verwaltung mit, dass TenneT die Stadt heute darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass die Bundesfachplanung im Laufe dieses Jahres abschnittsweise abgeschlossen und ein verbindlicher Trassenkorridor ausgewiesen werde. Im Stadtgebiet Göttingen sei hierfür ein neuer Prüfkorridor vorgesehen, der die Engstelle zwischen dem Siedlungsgebiet „Hasenwinkel“ und der übrigen Ortslage Hetjershausen vermeide.
Am 14.01.2020 berichtete das Göttinger Tageblatt, dass diese im August beim Erörterungstermin in Einbeck neu vorgestellte Trassenalternative von Herrn Dr. Harald Wiedemann, (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied im Rat der Stadt Göttingen, und seiner Partei vorgeschlagen wurde. Lt. Göttinger Tageblatt hoffe man auf eine zügige Umsetzung des Alternativvorschlags einer Trassenführung im Westen Göttingens.
Am 28.01.2020 wurde der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität von der Verwaltung darüber informiert, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im vergangenen Sommer eine alternative Trassenkorridorführung westlich an Hetjershausen vorbei eingereicht und von TenneT beim Erörterungstermin in Einbeck zur vertieften Prüfung empfohlen worden sei. Die Bundesnetzagentur habe der Verwaltung nun mitgeteilt, dass TenneT diese Prüfung nun durchgeführt und die Variante als geeignet eingestuft habe. Es werde für diesen und weitere Bereiche nun Nachbeteiligungsverfahren geben, für Göttingen voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2020. Thematisch seien dabei hauptsächlich der Naturschutz und die Bodenarchäologie betroffen. Ein zusätzlicher Erörterungstermin werde im Mai oder Juni 2020 stattfinden. Man rechne damit, dass der Abschluss der Bundesfachplanung zwischen Spätsommer und Herbst 2020 erfolge. Die Verwaltung werde erneut eine Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die Koordinierung dieser Stellungnahme erfolge durch den Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung. Nicht beantworten konnte die Verwaltung die Fragen der Ausschussmitglieder, wer die Variante eingereicht habe und warum das Wäldchen bei Esebeck durchschnitten werde.
Am 31.01.2020 schloss die Bundesnetzagentur für den Abschnitt A (Brunsbüttel bzw. Wilster bis Scheeßel) die Bundesfachplanung ab und legte für diesen Abschnitt einen ca. 100 km langen Trassenkorridor fest.

Dezember 2019

In der Sitzung des Ortsrats Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren am 04.12.2019 informierte die Ortsbürgermeisterin die Bevölkerung darüber, dass beim Erörterungstermin in Einbeck als mögliche Alternative eine Streckenführung westlich von Hetjershausen durch den Wald vorgestellt worden sei. Die Engstelle zwischen Altdorf Hetjershausen und Hasenwinkel werde dadurch vermieden. Der Wald sei aber ein Immissionsschutzgebiet und ein wichtiges Brutgebiet für Vögel. Lt. TenneT sei diese Alternative trotzdem grundsätzlich möglich. Die Prüfaufträge der Bundesnetzagentur für die zahlreichen Alternativen werden von den Vorhabenträgern abgearbeitet. In einem Telefongespräch am 02.12.2020 habe eine Sprecherin der TenneT GmbH eine Verzögerung des Projekts um ein Jahr als völlig überzogen bezeichnet. Von einer Zeitverzögerung sei auszugehen. Der Zeitraum bewege sich jedoch lediglich im Rahmen von zwei bis drei Monaten. Im Frühjahr 2020 sei eine Informationsveranstaltung für Grundstückseigentümer geplant.
Ebenfalls am 04.12.2020 informierte TenneT in einem Newsletter, dass die Entscheidung über die verwendete Kabeltechnologie gefallen sei. Bisher seien in Deutschland in der Regel für Gleichstromverbindungen 320-Kilovolt-Erdkabel genutzt worden. Nach einer gemeinsamen Entscheidung der vier Übertragungsnetzbetreiber sollen bei SuedLink und ähnlichen Gleichstromverbindungen zukünftig kunststoffisolierte 525-Kilovolt-Erdkabel verwendet werden. Die Kabel können durch die höhere Spannungsebene mehr Leistung übertragen. Das führe dazu, dass sich die Anzahl der benötigten Kabel halbiert. Auf der Stammstrecke seien beim Einsatz von 525-kV-Kabeln nur noch vier Kabel in zwei parallelen Gräben notwendig. Vorgesehen waren ursprünglich acht 320-kV-Kabel in vier parallel verlaufenden Gräben. Durch die Verringerung des Umfangs der Tiefbauarbeiten minimiere man den Eingriff in Natur und Boden. Die Breite des benötigten Arbeitsstreifens und des Schutzstreifens reduziere sich. Darüber hinaus böten sich durch den Einsatz der innovativen Technologie wirtschaftliche Vorteile. Erprobungen haben gezeigt, dass die Kabel sicher und zuverlässig seien. Auch die abschnittsweise Veröffentlichung des verbindlichen Korridors durch die Bundesnetzagentur stehe kurz bevor. Kurz nach der Veröffentlichung werde TenneT den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG im neuen Jahr ebenfalls abschnittsweise einreichen. Bereits ab Februar werde die Tier- und Pflanzenwelt umfänglich kartiert, um den konkreten Verlauf der SuedLink-Kabel im festgelegten Korridor zu finden. Zusätzlich werde man im Frühjahr 2020 mit den vom Kabelverlauf berührten Eigentümern sowie der allgemeinen Öffentlichkeit in einen Dialog treten, um über den aktuellen Projektstand und das weitere Vorgehen zu informieren.
In einem Prüfauftrag vom 11.12.2020 forderte die Bundesnetzagentur die Vorhabenträger auf, Bauleitpläne, auf die im Verlauf der Beteiligung bzw. der Erörterungstermine hingewiesen wurde und die bereits eine planerische Vertiefung (mindestens Aufstellungsbeschluss) besitzen, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Durchgängigkeit der Trassenkorridore zu prüfen. Für das Trassenkorridorsegment 69 b handele es sich um den Bebauungsplan „Nördlich Deneweg“. Für diesen Bebauungsplan liege gegenwärtig lediglich ein Aufstellungsbeschluss vor. Es sei aber nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung der Bundesnetzagentur nach § 12 NABEG möglicherweise bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan, zumindest aber ein fortgeschrittener Verfahrensstand, vorliege, der berücksichtigt werden müsse. Da sich durch die Realisierung dieses Bebauungsplans eine „planerische Engstelle“ ergeben würde, müssen die Vorhabenträger prüfen, ob sich in diesem Fall ein zusätzlicher Konfliktpunkt ergeben würde, welche Einstufung dieser erhalten würde und welche Auswirkungen dies auf die Durchgängigkeit des TKS 69b hätte.
Für das Schutzgut „Wasser“ forderte die Bundesnetzagentur eine Überprüfung der Rückmeldungen einiger Wasserbehörden, die noch nicht in die Bewertung eingegangen waren, weil sie erst nach dem Stichtag der Unterlagenerstellung die Vorhabenträger erreicht hatten. Durch die neuen Informationen sei eine segmentweise Überprüfung notwendig im Hinblick auf relevante Änderungen in der Konfliktpunkteinstufung. Darüber hinaus sollen die Vorhabenträger darstellen, inwiefern die Ergebnisse des von der Stadt Göttingen eingereichten geologisch-hydrogeologischen Gutachtens der GEONIK GmbH mit den Erkenntnissen aus den Rückmeldungen der Wasserbehörden übereinstimmen oder ggf. von diesen abweichen.
Am 20.12.2019 wurden Eigentümer ausgewählter „Probeflächen“ im von TenneT vorgeschlagenen Korridor von der EQOS Energie Deutschland GmbH angeschrieben und darüber informiert, dass auf den betreffenden Flächen ab Februar 2020 faunistische Kartierungen stattfinden werden. Beauftragt wurde EQOS von den Vorhabenträgern TenneT und TransnetBW. Die BI Gegenwind riet dazu, Mitarbeitern der EQOS GmbH den Zutritt zum Grundstück nicht zu gestatten, solange keine rechtsverbindliche Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Trassenverlauf vorliege.

November 2019

Am 16.11.2019 startete TransnetBW eine vierteilige Anzeigenserie im Göttinger Tageblatt. Im Abstand von jeweils einer Woche informierte der Vorhabenträger über Stromnetze, Übertragungsnetzbetreiber und Netzausbau im Allgemeinen sowie über SuedLink als „zentraler Baustein für die Umsetzung der Energiewende“ im Speziellen.
Am 27.11.2019 berichtete das Göttinger Tageblatt über eine Verzögerung des Projekts um ein Jahr. Grund sei ein Zwischenschritt, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Die Bundesnetzagentur habe bei den Erörterungsterminen sehr viele Hinweise von Bürgern und Behörden bekommen. Diese Hinweise werde die Bundesnetzagentur prüfen und gegebenenfalls in die Trassenpläne einarbeiten. Komme die Behörde zu dem Ergebnis, dass diese Hinweise genauer geprüft werden müssen, könne das weitere Monate in Anspruch nehmen.

Oktober 2019

Am 10.10.2019 nahm die Bürgerinitiative Gegenwind Groß Ellershausen/Hetjershausen an einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Nikolai-Kirche in Gladebeck teil. Vor ca. 130 Bürgerinnen und Bürgern stellte die BI Gegenwind das Projekt „SuedLink“ vor, ging auf die Auswirkungen auf den Menschen, den Boden, die Tier- und Pflanzenwelt sowie die Wasserschutz- und Wassereinzugsgebiete ein und fasste den aktuellen Planungsstand zusammen.
Am 11.10.2019 informierte TenneT in einem Newsletter über den kurz bevorstehenden Abschluss der Bundesfachplanung und das sich dann anschließende Planfeststellungsverfahren. Nach Festlegung des 1000 m breiten Trassenkorridors durch die Bundesnetzagentur werde TenneT Anfang des nächsten Jahres den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG stellen. Dieser beinhalte einen ersten Vorschlag für einen konkreten Verlauf sowie mögliche Alternativen innerhalb des von der Bundesnetzagentur festgelegten Korridors. Im Anschluss daran veranstalte die Bundesnetzagentur Antragskonferenzen, auf denen sich Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange sowie Vereinigungen am Zuschnitt des Untersuchungsrahmens beteiligen können. Bis Ende 2021 solle dann der Planfeststellungsbeschluss vorliegen, der den grudstücksgenauen Leitungsverlauf verbindlich festlegt. Obwohl man sich zeitlich zwischen den beiden Planungsverfahren befinde, habe TenneT bereits mit Vorbereitungen für die Suche nach dem grundstücksgenauen Verlauf der Trasse begonnen. Nur durch diese Parallelisierung ließe sich der ambitionierte Zeitplan einhalten.

August 2019

Am 27. und 28.08.2019 fand in der PS.Halle des PS.Speichers in Einbeck einer der drei Erörterungstermine der Bundesnetzagentur für den Trassenverlauf des SuedLinks, Abschnitt C, statt. Teilnahmeberechtigt war jeder, der einen Einwand online oder per Brief an die Bundesnetzagentur geschrieben hatte. Zur Legitimation musste am Einlass die Anmeldebestätigung der Bundesnetzagentur sowie ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden. In der zweitägigen Veranstaltung hatten die ca. 200 Vertreter von Städten, Gemeinden, Behörden, Vereinigungen und Betrieben sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Bundesnetzagentur, unter dem Vorsitz des Leiters des Zulassungsreferats Herrn Daniel Matz, auf neu aufgetretene, noch nicht berücksichtigte oder falsch interpretierte Sachverhalte aufmerksam zu machen oder auf bekannte Gegebenheiten mündlich hinzuweisen. Am ersten Tag wurde diese Möglichkeit von den Städten Göttingen, Einbeck und Bad Sooden-Allendorf, vom Landvolk Göttingen und dem Landvolk Northeim-Osterode, von der Jagdgenossenschaft Groß Ellershausen, der Bürgerinitiative Gegenwind, der Ärztevereinigung AEFIS, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der KWS SAAT SE & Co. KGaA in Einbeck, der Teilungs- und Verkoppelungsinteressentenschaft Mengershausen, Landwirten, privaten Einwendern sowie vom Ortsrat Hollenstedt intensiv genutzt.
Nach einer kurzen Vorstellung der Vorhaben präsentierten Vertreter der Bundesnetzagentur, der Vorhabenträger TenneT GmbH und TransnetBW GmbH sowie der ARGE SuedLink die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 9 NABEG neu eingebrachten Alternativen. Überraschenderweise wurde u. a. auch eine Korridoralternative „Hetjershausen“ gezeigt, bei der die Engstelle in Hetjershausen umgangen würde. Allerdings müsste hier ein Immissionsschutzwald und ein avifaunistisch bedeutsames Brutgebiet gequert werden.

Diese Alternative wurde vom Vorhabenträger TenneT bereits einer Grobprüfung unterzogen. TenneT kam zu dem Ergebnis, dass die artenschutzrechtliche Problematik lösbar sei und die Variante genauer geprüft werden solle. Eine Korridoralternative parallel zur Trasse „Wahle-Mecklar“ sei z. Zt. nicht möglich. In den sich anschließenden Redebeiträgen wurde die besondere Betroffenheit der Landwirtschaft und der Jagd durch die „Westumgehung“ dargestellt.
Die Vorsitzende der BI Gegenwind, Frau Dr. Schmidt-Jochheim, wies in ihrem Redebeitrag auf die nicht berücksichtigte Kreuzung des SuedLink-Korridors durch die 380 kV-Trasse und die besondere Situation durch die Engstelle in Hetjershausen sowie die fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten der Ortschaften Hetjershausen, Groß Ellershausen sowie der Stadt Göttingen bei Realisierung des aktuellen Korridorvorschlags hin und forderte eine Neubewertung der entsprechenden Konfliktpunkte. Zudem beschrieb sie doppelte Betroffenheit der ortsansässigen Landwirte und verdeutlichte die Belastungen durch bereits bestehende und geplante Infrastrukturen.
Scharf kritisiert von den zahlreichen Vertretern der Stadt Göttingen wurde die angewandte Vergleichsmethodik. So stellte sich für den Rechtsanwalt, der die Stadt Göttingen unterstützt, die Frage, welche neuen Erkenntnisse in den letzten zwei Jahren zu dem Schwenk von der damals sehr deutlich favorisierten Ostvariante zu der jetzt sehr deutlich favorisierten Westvariante geführt haben. Er kritisierte außerdem eine fehlende Synopse, die eine Vorbereitung auf diesen Erörterungstermin sehr erschwert habe. Des Weiteren stellte er die Frage, ob es nicht möglich sei, die immer wieder erwähnten dunkelorangen Konfliktpunkte mit einer Teilfreileitung zu überspannen.
Ein Mitarbeiter der ARGE SuedLink erläuterte, dass vor zwei Jahren die Allerquerung als nicht möglich angesehen wurde. Bei der Untersuchung nach NABEG § 8 sei jetzt der damals rote Konfliktpunkt abgewertet worden. Eine Teilfreileitung sei eine Kostenfrage. Da in den Unterlagen der Vorhabenträger keine Hinweise auf die Kosten vorhanden waren, konnte diese Aussage nicht überprüft werden.
Herr Niklas Rehkopp vom Gutachterbüro OECOS GmbH kritisierte, dass für die Osttrasse stets der „Worst Case-Fall“ beschrieben werde. Er vermisse Begehungen vor Ort. Die Wirtschaftlichkeit der Alternativen sei in den Unterlagen unterschiedlich dargestellt worden.
Gar nicht beantwortet werden konnte eine Frage von Herrn Martin Koppelberg vom Gutachterbüro GEONIK GmbH nach der genauen Definition der Grundwasserüberdeckung, in den Unterlagen als „gering“, „mittel“ und „hoch“ bezeichnet, allerdings ohne Zentimeterangaben. Er kritisierte ebenfalls eine fehlende Vorortbesichtigung des Wasserschutzgebiets „Gronespring“ und wies auf das sehr hohe Risiko eines Erdkabels in Karstgebieten hin.
Ein Vertreter der Stadtwerke Bad Sooden-Allendorf forderte einen roten Konfliktpunkt für ein Wasserschutzgebiet, das sich in Planung bzw. in Festsetzung befindet. Eine Dokumentation habe bisher nicht erfolgen können, da diese Fläche im ehemaligen Gebiet der DDR gelegen habe.
Die Vorsitzende der BI Gegenwind, Frau Dr. Schmidt-Jochheim, wies auf die Widersprüche in den Unterlagen der Vorhabenträger hin und beschrieb ungleiche Bewertungen und unberücksichtigte Belange am Beispiel der Feldhamsterkartierung. Sie forderte eine objektive Neubewertung aller fraglichen Punkte durch ein und dieselbe Person.
Im Tagesordnungspunkt „Siedlungsannäherung“ ging ein Mitarbeiter von Transnet BW auf den Grenzwert für die elektromagnetische Strahlung ein. Unterhalb eines Wertes von 1 mT seien keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Der Grenzwert liege bei 500 µT, also bei der Hälfte des Wertes.
Für die Ärztevereinigung AEFIS wies Frau Dr. Schmidt-Jochheim darauf hin, dass es keine Studie gebe, die die Unbedenklichkeit der elektromagnetischen Strahlung bestätigt. Auch früher schon sei man bei anderen neuartigen Technologien und Stoffen von einer Harmlosigkeit ausgegangen, die sich nach vielen Jahren dann als falsch erwiesen habe.
Sie betonte, dass es sich auch bei SuedLink um ein Pilotprojekt handele und dass die von den Vorhabenträgern veröffentlichten Strahlungswerte lediglich auf einer Berechnung beruhen und nicht real berechnet worden seien. Sie forderte eine Kennzeichnung der Trasse und eine medizinische Begleitung der Vorhaben.
Ein Mitarbeiter der Vorhabenträger erklärte, dass es keine Warnkennzeichnung geben werde. Gleichwohl sei aber eine Berechnung der Feldstärke für lange Strecken tatsächlich schwierig.
Der letzte Tagesordnungspunkt des ersten Tages beschäftigte sich mit dem Thema „Landwirtschaft“. Anders als beim „Thema Medizin“ wird hier den Vorhabenträgern eine bodenkundliche Baubegleitung vorgegeben.
Ein Mitarbeiter der TransnetBW erläuterte, dass beim Aushub eine mehr als dreifache Bodentrennung nicht möglich sei. Solange Einbußen durch die Trasse vorhanden seien, werden Entschädigungen gezahlt. Entschädigt werden die Eigentümer, die Bewirtschafter erhalten Schadensersatz für beispielsweise Flurschäden oder Ertragseinbußen. In Baden-Württemberg sei ein SuedLink-Versuchsfeld geplant.
Der technische Betriebsleiter der KWS SAAT SE & Co. KGaA in Einbeck stellte die besondere Problematik einer möglichen Erdkabeltrasse für das Unternehmen dar. Da auf den Flächen der KWS SAAT SE & Co. KGaA auch Forschungen betrieben werden, seien einheitliche Bedingungen extrem wichtig. Auch lediglich leichte Veränderungen im Boden würden dazu führen, dass Forschungsdaten völlig unbrauchbar seien.
Der Geschäftsführer des Landvolks Northeim-Osterode machte deutlich, dass naturgemäß die besten Böden in den Tälern liegen. Er stellte die Frage, ob es möglich sei, den Boden durch eine geschlossene Bauweise zu schonen oder die Erdkabel mit Spannungsebene 525 kV zu verlegen, um einen schmaleren Aushub zu erhalten.
Lt. Vorhabenträger werde die Entscheidung über die Spannungsebene im zweiten Halbjahr 2019 fallen.
Eine durchgehend geschlossene Bauweise sei nicht vorgesehen, da bei diesem Vorgehen vierfach höhere Kosten entstehen. Allerdings werde ein Verlegepflug im Versuchsstadium getestet. Hierbei handele es sich um ein neues Verfahren.
Die Vertreterin der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wies darauf hin, dass durch das Einbringen des Bettungsmaterials ein Bodenüberschuss entstehen werde. Dieser Überschuss betrage einen halben Quadratmeter Boden pro laufenden Meter, im steinigen Bereich noch mehr. Sie kritisierte, dass dieser Unterboden gerne auf landwirtschaftlichen Flächen aufgebracht werde.
Ein Landwirt beschrieb, dass das Volumen zunächst höher sei bis der Boden sich setze.
Ein Mitarbeiter der Transnet BW entgegnete, dass das Ziel eine möglichst geringe Überhöhung bei der Rückverlagerung des Bodens sei, da auch nur geringe Setzungserscheinungen entstehen. Es dauere nur einige wenige Jahre bis sich die Überhöhung wieder zurückgebildet habe. Die Menge des Überschusses wurde von ihm bestätigt. Für die Stammstrecke seien zwei Gräben geplant. Die Verfüllung betrage 0,5 bis 0,8m³ pro Graben.
Mit diesem Tagesordnungspunkt endete der erste Tag des Erörterungstermins.

Der zweite Tag startete mit der Erörterung der Umweltbelange.
Keinen Diskussionsbedarf gab es zum Unterpunkt „Menschen und die menschliche Gesundheit“, da dieser bereits ausführlich am Vortag behandelt wurde sowie zum Unterpunkt „Luft und Klima“.
Zum Thema „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ führten die Vorhabenträger aus, dass eine Potentialeinschätzung des Biotopbestandes durch Luftbilder erfolge. Ein Konflikt bestehe in den Fällen, in denen nachgewiesene Fläche und potentieller Lebensraum einen Riegel bilden.
Das „Grüne Band“ (ehemalige innerdeutsche Grenze) könne in geschlossener Bauweise gequert werden.
In mehreren Redebeiträgen kritisierte der Rechtsanwalt, der die Stadt Göttingen unterstützt, den Methodenvergleich. Er bemängelte, dass der Feldhamster nicht nachkartiert worden sei und forderte, dass die durch den Bau der 380 kV-Trasse Wahle-Mecklar entstehenden Ausgleichsflächen für den Feldhamster geprüft werden müssen. In Bezug auf die Vogelpopulation sei eine deutliche Schieflage im Trassenabschnitt X07 hinsichtlich der Bewertung von vermutetem und tatsächlichem Vorkommen festzustellen Diese Differenzen seien keineswegs marginal. In Bezug auf die Bauzeitenregelung wies er für die HDD-Bohrung auf die fehlende Differenzierung in „leicht-mittel-schwer“ hin. Eine Mitarbeiterin der ARGE SL erklärte, dass es lediglich eine Prüfung des Risikos der Realisierung, des Realisierungshemmnisses, gebe.
Auf die Fragen von Herrn Niklas Rehkopp vom Gutachterbüro OECOS GmbH, in wie weit das Flachstal durch eine Bohrung gequert werden könne und ob Ausgleichsflächen durch den Bau der 380 kV-Trasse Wahle-Mecklar für Feldhamster berücksichtigt wurden, erklärten die Vorhabenträger, dass eine Bohrung im Flachstal nicht möglich sei, da eine Verunreinigung des Wasserschutzgebietes nicht auszuschließen sei. Ausgleichsflächen für den Feldhamster seien nicht berücksichtigt worden.
Die Vertreterin der Niedersächsischen Landesforsten, Frau Spengler, kritisierte in ihrem Redebeitrag zunächst ebenfalls die fehlende Synopse. Man wisse nicht, welche der eingereichten Einwände im Verfahren Berücksichtigung fänden. Sie wies auf die historisch alten Wälder mit ganz besonderen Standorten und Ökosystemen besonderer Bedeutung hin. Lt. Vorhabenträger gelte der historisch alte Wald als qualitatives Kriterium, das lediglich im Text der Unterlagen erwähnt worden sei.
Weiterhin führte Frau Spengler aus, dass Stilllegungsflächen in Niedersachsen nicht berücksichtigt und die niedersächsischen Naturwälder nicht erfasst worden seien. Es müsse eine Einteilung der Biotoptypen im Empfindlichkeitsstufen und eine Einstufung spezifischer Empfindlichkeit von Wald erfolgen. Außerdem sei es notwendig, die Erstaufforstung und die Ersatzaufforstung aufzuführen. Zum Abschluss ihres Redebeitrags stellte sie die Frage nach Fördermitteln für bestimmte Regionen bei Zerstörung bzw. nach Zahlungen und Entschädigungen bei Wegfall von Fördermitteln durch die Verlegung von SuedLink.
Zum Thema „Boden und Fläche“ fragte ein Vertreter des Einbecker Landvolks, mit welchen Lasten auf den Feldwegen während der Bauphase gerechnet werden müsse. Nach Angaben der Vorhabenträger laufe z. Zt. eine Ausschreibung zur Kabelherstellung. Je nach Kabelgewicht müsse mit 60 bis 100 Tonnen gerechnet werden. Die Feldwege würden geschützt und nach der Bauphase wiederhergestellt.
Die Vertreterin der Niedersächsischen Landesforsten merkte an, dass die Auswirkungen hinsichtlich Schutzfunktion und Klima nicht nur die alten Naturwälder, sondern alle Wälder betreffe. Die Auswirkungen auf die Waldböden seien nicht ausreichend berücksichtigt. Das Bodengefüge lasse sich nicht wieder herstellen. Nach Angaben der Vorhabenträger würden eine Grundwasserabsenkung und die dadurch entstehenden Auswirkungen erst im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt.
Zum Unterpunkt „Wasser“ erläuterten die Vorhabenträger zunächst den Umgang mit Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Risiken für Trinkwasser, Grundwasser und Oberflächengewässer sowie den Hochwasserschutz. Sie führten aus, dass in dieser Planungsphase nur Prognosen möglich seien.
Der Rechtsanwalt der Stadt Göttingen bemängelte die Schieflage bei der Bewertung der beiden Trassenvorschläge. Bezüglich der Empfindlichkeit der Wasserschutzgebiete fragte er, ob für die Einstufung tatsächlich gleiche Maßstäbe angelegt wurden. Weiter führte er aus, dass Wasserschutzgebiete oft gar nicht bzw. fehlerhaft bewertet worden seien.
Herr Martin Koppelberg vom Gutachterbüro GEONIK GmbH forderte detailreichere Karten zur besseren Differenzierung der Wasserschutzgebiete und wies auf das in den Unterlagen fehlende Formblattergebnis für das Wasserschutzgebiet „Gronespring“ hin. Eine Einstufung dieses Wasserschutzgebiets nach Hölting müsse mit der spezifischen Empfindlichkeit „sehr hoch“ erfolgen.
Ein Vertreter der Unteren Wasserbehörde der Stadt Göttingen führte aus, dass Bohrungen im Wasserschutzgebiet nicht zulässig seien. Die Stadt Göttingen habe drei Trinkwasserschutzgebiete. „Gronespring“ sei von diesen die größte Quelle und könne nicht abgestellt werden.
Ein Vertreter der Stadtwerke Göttingen ergänzte, dass die Stadtwerke in Normalzeiten 80% des Wassers aus dem Harz beziehe. Die restlichen 20% liefern die drei Eigenwasseranlagen, davon allein „Gronespring“ eine Million Kubikmeter pro Jahr. In Notfällen sowie in Trockenperioden, wie die letzten Jahre bereits gezeigt haben, müsse komplett auf die Eigenproduktion zurückgegriffen werden.
Herr Hübner vom Landvolk Göttingen gab zu bedenken, dass die Böden im Verlauf der 380 kV-Trasse Wahle-Mecklar grundverschieden seien zu denen im SuedLink-Trassenverlauf.
Ein Vertreter einer Bürgerinitiative aus dem Werra-Meißner-Kreis erkundigte sich nach der Tiefe der Unterbohrung von Gewässern. Nach Auskunft der Vorhabenträger sollen Gewässer in fünf Meter Tiefe unterbohrt werden. An diese Aussage schloss sich eine Diskussion an, ob und wie bei bestimmten Eingangswinkeln der Bohrung dies technisch überhaupt möglich sei.
Im Unterpunkt „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“ führten die Vorhabenträger aus, dass auf Kulturdenkmale und Baudenkmale Rücksicht genommen werde. Die Sorge um Beschädigung von Denkmalen werde ernst genommen. Bereiche wie z. B. am Harzhorn (Römerschlacht) seien tabu.
Ein Archäologe aus Einbeck forderte eine Untersuchung des gesamten Trassenverlaufs in Hinblick auf Denkmale. Dies sei zeit- und personalaufwendig. Ein Austausch mit den Landesbehörden für Denkmalschutz müsse erfolgen.
Eine Vertreterin des hessischen Landesamtes für Denkmalpflege und von hessenARCHÄOLOGIE erklärte, dass in allen hessischen Trassenkorridorsegmenten Bodendenkmale bedroht seien.
Für den sich anschließenden Tagesordnungspunkt „Erörterung der Raumverträglichkeit“ führte ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur aus, dass es hier um die Frage gehe, ob die Konformitätsbewertung nachvollziehbar sei und wie die Regionalpläne betroffen seien. Eine Mitarbeiterin der ARGE SL ergänzte, dass auf der Ebene des § 8 NABEG statt der Widerstandsklasse das Restriktionsniveau in den Kategorien „gering, mittel, hoch und sehr hoch“ geprüft werde. Das Raumordnungsgesetz werde berücksichtigt.
Die Vertreterin der Niedersächsischen Landesforsten forderte eine Berücksichtigung der Bestattungswälder, die in den Unterlagen nicht vermerkt seien. Weiterhin kritisierte sie, dass es in Thüringen und Hessen Vorranggebiete für Wald und Forstwirtschaft gebe, in Niedersachsen dagegen nicht. Diese Ungleichbehandlung sei zu beanstanden. Sie gab zu bedenken, dass normale Forstwege meist acht Meter breit seien und daher die Trassierung diese Wege weit überschreite. Abschließend wies sie auf eine sinnvolle Bündelung, z. B. mit der 380 kV-Trasse Wahle-Mecklar, hin und erkundigte sich nach einer solchen Berücksichtigung. Ein Vertreter der ARGE SL teilte mit, dass eine Bündelung nicht geprüft wurde.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstige öffentliche und private Belange“ wies die Vertreterin der Niedersächsischen Landesforsten auf das Waldprogramm Niedersachsen und auf die Durchführung einer Forstinventur für Privatwälder durch die Landwirtschaftskammer hin.
Ein privater Einwender fragte, ob es möglich sei, bei entscheidenden Hinweisen Einwendungen auch noch nach Fristende vorzubringen. Ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur beantwortete die Frage dahin gehend, dass alle Planungen und Hinweise bedeutsam seien. Es könne allerdings auch Änderungssperren geben.
Zum Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ meldeten sich keine weiteren Redner.
Der Leiter des Zulassungsreferats, Herr Daniel Matz, schloss die Veranstaltung mit dem Hinweis, dass damit die Erörterung für den Abschnitt C beendet sei. Parallel finden aber noch Erörterungstermine für die Abschnitte A, B und D bis Mitte September statt. In den darauf folgenden Wochen werde die Auswertung vorgenommen. Die Bundesnetzagentur werde dann entweder eine Neubewertung fordern oder eine Entscheidung treffen. Damit könne frühestens Ende 2019 gerechnet werden.

Im Laufe der beiden Tage wurde von der Bundesnetzagentur immer wieder darauf hingewiesen, dass beide Alternativen weiterhin gleichberechtigt geprüft werden und dass es zu diesem Zeitpunkt keine Festlegung auf eine Trassenvariante gebe.
Auffällig war, dass es, anders als in der Antragskonferenz am 07.06.2017, keine Redebeiträge von Vertretern der im Eichsfeld betroffenen Städte, Gemeinden, Landkreise, Verbände, Ministerien und Landesämter gab.

Juli 2019

In einer Email erkundigte sich die Bürgerinitiative Gegenwind bei Herrn MdB Fritz Güntzler (CDU) am 02.07. über die Ergebnisse des Gesprächs mit TenneT in Berlin, das beim Treffen der Bi Gegenwind mit Herrn Güntzler am 03.05. erwähnt wurde.

Am 13.07. veröffentlichte die Bundesnetzagentur den Zeitplan für die nicht öffentlichen Erörterungstermine gemäß § 10 NABEG für den Abschnitt C. Sie finden am 13.08. und 14.08. in Rotenburg an der Fulda, am 20.08. und 21.08. in Gotha und am 27.08. und 28.08. in Einbeck statt. Erörtert werden jeweils die selben Verfahrensgegenstände. Sofern die Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen am jeweils zweiten Tag nicht abgeschlossen werden kann, wird diese am nächsten und, falls notwendig, am übernächsten Tag fortgesetzt. Beginn ist am jeweils ersten Tag um 10.00 Uhr und an den folgenden Tagen um 09.30 Uhr. Registrierung und Einlass ist an allen Tagen ab 08.30 Uhr. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich diejenigen, die Einwendungen fristgerecht erhoben haben, die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die Vorhabenträger. Da mehr als 50 Einwendungen bei der Bundesnetzagentur eingegangen sind, erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung der Einwendenden. Ersetzt wird sie in diesem Fall durch die öffentliche Bekanntmachung in der lokalen Presse sowie auf der Homepage der Bundesnetzagentur. Für die Teilnahme an den Erörterungsterminen ist eine Anmeldung erforderlich unter:

https://www.netzausbau.de/_tools/Anmeldung_AEV/et_rotenburg/node.html
für den Termin in Rotenburg an der Fulda: Göbel‘s Hotel Rodenberg, Heinz-Meise-Str. 96-98, 36199Rotenburg an der Fulda

https://www.netzausbau.de/_tools/Anmeldung_AEV/et_gotha3_4C_2/node.html
für den Termin in Gotha: Stadthalle, Schützenplatz1 , 99867 Gotha

und
https://www.netzausbau.de/_tools/Anmeldung_AEV/et_einbeck/node.html
für den Termin in Einbeck: PS. Halle, PS. Speicher, Tiedexer Tor 3, 37574 Einbeck

Juni 2019

Am 03.06. wurden die Einwendungen der BI in schriftlicher Form per Einwurfeinschreiben fristgerecht an die Bundesnetzagentur versandt.
Die Einwendungsfrist endete am 07.06.

Mai 2019

Am 03.05. nahm die BI Gegenwind einen Gesprächstermin mit Herrn MdB Fritz Güntzler (CDU) in Göttingen wahr. In dem Gespräch wurde Herr Güntzler über die Problematik im Bereich der Engstelle in Hetjershausen und über die im Falle einer Realisierung des Trassenverlaufs durch Göttingen eingeschränkte städtebauliche Entwicklung informiert. Herr Güntzler versprach, in einem Gespräch mit TenneT in Berlin auf diese Punkte hinzuweisen. Aufgrund der Tatsache, dass ebenfalls Abschnitte der Trassenalternative durch seinen Wahlkreis verlaufen, konnte aber keine weitere Unterstützung zugesagt werden.

Am 03.05. erklärte die Bundesnetzagentur auch für den letzten noch fehlenden Abschnitt B zwischen Scheeßel und Bad Gandersheim/Seesen die Vollständigkeit. Damit waren nun die Bundesfachplanungsunterlagen für die Vorhaben 3 und 4 (SuedLink) komplett.

Am 10.05.2019 wurde das Gutachten der GEONIK GmbH fertig erstellt.
In diesem geologisch-hydrogeologischen Gutachten kommt die GEONIK GmbH zu dem Ergebnis, dass für die Realisierung der SuedLink-Trasse in den Trassenkorridorsegmenten 69b, 73, 74, 75, 76 und 77 erhebliche geologisch bzw. hydrogeologisch begründete bauliche Schwierigkeiten bestehen, die mit unkalkulierbaren Risiken, insbesondere für die Trinkwassernutzung der Region, verbunden seien. So werde bei den üblichen Grundwasserfließgeschwindigkeiten im Muschelkalk ein Abstand von einer Erdkabeltrasse im Zustrom zu einer Trinkwassergewinnungsanlage von mindestens 1000 m empfohlen, um einen effektiven Schutz vor mikrobiologischen Belastungen aus dem Trassenbau für die Trinkwassergewinnungsanlage zu gewährleisten. Genauere hydrogeologische Untersuchungen seien bei Bad Sooden-Allendorf zwingend notwendig, da hier eine potenzielle Gefährdung der Sole-/Heilwässer vorliege.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung für den letzten noch fehlenden Abschnitt B zwischen Scheeßel und Bad Gandersheim/Seesen startete am 13.05.

Ebenfalls am 13.05. fand im Kultur- und Kongresszentrum in Bad Sooden-Allendorf eine Informationsveranstaltung der BI Werra-Meißner gegen SuedLink sowie der Stadt Bad Sooden-Allendorf statt. Eingeladen waren die Bundestagsabgeordneten der Region, alle Landtagsabgeordneten sowie der Landrat des Werra-Meißner-Kreises. Nach allgemeinen Informationen der BI Werra-Meißner gegen SuedLink schlossen sich Podiumsvorträge mit einer anschließenden Fragerunde an. Alle Landtagsabgeordneten und der Landrat waren der Einladung gefolgt bzw. übermittelten ein schriftliches Statement. Bundestagsabgeordnete waren nicht anwesend. Bis auf Herrn Felix Martin von Bündnis 90/Die Grünen waren sich alle Landtagsabgeordneten einig, dass SuedLink überflüssig sei und verhindert werden müsse. Begründet wurde diese Aussage u. a. mit dem Hinweis auf die durch den zusätzlichen Kohleausstieg veränderten Bedingungen. Herr Felix Martin dagegen machte deutlich, dass aus seiner Sicht aufgrund der Abschaltung von Atom- und Kohlekraftwerken SuedLink notwendig sei. Allerdings müsse SuedLink im Werra-Meißner-Kreis verhindert werden, dürfe aber auch nicht Thüringen zugeschoben werden.

Am 14.05. besichtigte der Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) den geplanten Trassenverlauf durch Hetjershausen vor Ort. Dort nahm er an einem Gespräch mit der Referentin für Bürgerbeteiligung des Vorhabenträgers TenneT, Frau Dr. Elisabeth Benecke, Stadtbaurat Thomas Dienberg, Vertretern der Ortsräte Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren, Elliehausen/Esebeck und der BI Gegenwind sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern teil. Herr Trittin wurde von Frau Dr. Benecke informiert, dass TenneT sich für den westlichen Trassenverlauf entschieden habe, weil für die östliche Variante in Thüringen weit mehr Eingriffe in die Natur, die Umwelt und menschliche Bereiche notwendig seien.
Göttingens Stadtbaurat Thomas Dienberg wies darauf hin, dass lt. Planung des Vorhabenträgers Tennet die Stromtrasse in unmittelbarer Nähe eines Baugebiets vorbeilaufen solle, in dem bereits ca. 30 Bauplätze verkauft seien. Einige Käufer möchten ihre Grundstücke jetzt zurückgeben. Die Stadt würde die Grundstücke wieder zurücknehmen und den Kaufpreis von etwa 50.000 Euro erstatten. Verloren seien laut Thomas Dienberg dabei allerdings die Grunderwerbssteuer und etwaige Kosten für bereits beauftragte Architekten. Regresspflichtig sei in diesem Fall niemand.
Herr Trittin verwies darauf, dass SuedLink eine Gleichstromtrasse sei. Es entstehe kein elektromagnetisches Feld, also kein Elektrosmog, sondern lediglich ein elektrisches Feld (so beschrieb das Göttinger Tageblatt das Gespräch; Anmerkung der BI Gegenwind: Diese Aussage ist falsch. Es entsteht bei einer Gleichstromerdkabeltrasse sowohl ein elektrisches Feld als auch ein statisches magnetisches Feld. Das elektrische Feld lässt sich durch die Kabelummantelung abschirmen, das Magnetfeld nicht!). Lt. Göttinger Tageblatt wollte er mit dieser Aussage die Bürger und die Vertreter der BI Gegenwind beruhigen, die sich wegen der gesundheitlichen Risiken sorgen. Aber so Jürgen Trittin: „Die Menschen müssen mit einem guten Gefühl herziehen. Da hilft kein wissenschaftliches Argument.“

Am gleichen Tag berichtete das Göttinger Tageblatt, dass vor ca. sechs Wochen die Stadt Göttingen und der Werra-Meißner-Kreis gemeinsam zwei ergebnisoffene Gutachten in Auftrag gegeben haben. Lt. Stefan Reuß (SPD), Landrat des Werra-Meißner-Kreises, sei man nun zu dem Schluss gekommen, dass die weiter östlich liegende Trasse, die Variante zwei, deutlich einfacher zu realisieren sei, als jene, die TenneT umsetzen möchte. Wichtige Belange des Werra-Meißner-Kreises und der Stadt Göttingen seien nicht berücksichtigt und die Entscheidung für die Variante eins nicht ausreichend begründet worden. Hauptgründe für eine Ablehnung der von TenneT jetzt vorgeschlagenen Trassenvariante durch die Stadt Göttingen seien lt. Göttingens Stadtbaurat Thomas Dienberg der extrem wohnortnahe Trassenverlauf, verbunden mit einer massiven Einschränkung der Entwicklung der betroffenen Ortsteile, eine hohe Vorbelastung durch die geplante 380 kV-Trasse Wahle-Mecklar, die Autobahn 7, die ICE-Trasse, die 110kV-Leitungen der Avacon und der DB Energie sowie eine Richtfunktrasse in Südwest/Nordost-Richtung quer über das Göttinger Stadtgebiet und nicht akzeptable Eingriffe ins Wasserschutzgebiet „Gronespring“ sowie ins Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“. Er wies weiter darauf hin, dass „mögliche Konflikte und Hindernisse der jeweiligen Trassenvarianten von TenneT unterschiedlich bewertet wurden.“ Auch Landschaftsschutzaspekte seien im Vergleich zur Alternative nicht entsprechend gewürdigt und angemessen berücksichtigt worden. Auch für den Werra-Meißner-Kreis sahen die Verantwortlichen deutliche Kritikpunkte. Der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Rainer Wallmann (Bündnis 90/Die Grünen) hielt eine intensive Überarbeitung der Unterlagen für zwingend erforderlich.

Gleichzeitig beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt- und Feuerschutz der Stadt Duderstadt in einer Sitzung eine Vorlage der Verwaltung zur SuedLink-Trasse, in der festgehalten wurde, dass die westliche Variante zu befürworten sei.

Ebenfalls am 14.05. stellte Herr Rehkopp, Mitarbeiter der OECOS GmbH, in der Sitzung des Ortsrats Elliehausen/Esebeck das im Auftrag der Stadt Göttingen und des Werra-Meißner-Kreises erstellte Gutachten vor. Er betonte, dass es sich um eine ergebnisoffene Prüfung der von TenneT eingereichten Unterlagen handele. Die OECOS GmbH sei zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der Wahl der Alternative durch den Werra-Meißner-Kreis und die Stadt Göttingen wichtige Belange nicht berücksichtigt worden seien. Als Beispiel wurden die Engstelle in Hetjershausen sowie die Nichtberücksichtigung der geplanten 380 kV-Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar bei der Querung der ICE-Trasse im Wasserschutzgebiet „Tiefenbrunn“ erwähnt. Hervorgehoben werden müsse außerdem besonders die uneinheitliche Bewertung von Konfliktpunkten mit sehr ähnlichen Konfliktsituationen, beispielsweise Feldhamsterpotenzialflächen in Wasserschutzgebieten. Zusätzlich zeige sich eine Überdiskussion der Belange der östlichen Alternative im Vergleich zu vergleichbaren Belangen der westlichen Alternative.

Zu einem „Fraktion vor Ort-Termin“ lud die SPD-Stadtratsfraktion für den 15.05. interessierte Bürgerinnen und Bürger nach Hetjershausen ein. Angeboten wurde ein gemeinsamer Spaziergang vom Bolzplatz in Hetjershausen entlang der geplanten SuedLink-Trasse bis zum Baugebiet „Deneweg“. Gemeinsam mit der BI Gegenwind wurden Fragen beantwortet und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger über das Projekt SuedLink informiert.

In der Sitzung des Ortsrats Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren am 16.05. nahm die Verwaltung zu den Forderungen des Ortsrats Stellung, die in einem Dringlichkeitsantrag in der Ortsratssitzung am 04.04. formuliert wurden. Demnach habe es bereits Gesprächsangebote an die Erwerber der Baugrundstücke im Baugebiet „Deneweg“ gegeben. Eine juristische Beratung werde zur Abfassung der Stellungnahme an die Bundesnetzagentur in Anspruch genommen. Darüber hinaus sei gemeinsam mit dem Werra-Meißner-Kreis die OECOS GmbH in Hamburg mit der Erstellung eines Gutachtens zur Untersuchung der Raumwiderstände beauftragt worden. Für den Bereich Geologie/Hydrogeologie/Boden werde von der GEONIK GmbH in Kassel ein Gutachten erarbeitet. Es bestehe Kontakt zu den Bürgermeistern und Landräten der ebenfalls von der SuedLink-Planung betroffenen Nachbarkommunen und Landkreise.

In der gleichen Sitzung verdeutlichte Herr Mayer, Mitarbeiter der Stadtverwaltung Göttingen, die Gründe für die Aufträge zur Gutachtenerstellung. Da die in den Unterlagen von TenneT dargelegten Argumente nicht überzeugend dargestellt seien und Abwägungsfehler aufzuweisen scheinen, habe sich die Verwaltung entschlossen, gemeinsam mit dem betroffenen Werra-Meißner-Kreis, die externen Büros OECOS GmbH und GEONIC GmbH mit der Prüfung der Aussagen von Tennet zu beauftragen und ggf. zu widerlegen. Er wies ebenfalls darauf hin, dass es sich beim Gutachten der OECOS GmbH ausdrücklich nicht um ein Auftragsgutachten sondern um ein Gutachten mit einer ergebnisoffenen Prüfung handele. Auch werde die Kanzlei Mohr aus Hamburg zur rechtlichen Beratung hinzugezogen. Da aus organisatorischen Gründen kein Mitarbeiter der OECOS GmbH an dieser Sitzung teilnehmen konnte, stellte Herr Mayer die widersprüchlichen Bereiche und die Interpretation des Gutachterbüros vor.
In der sich anschließenden Diskussion verwiesen die Mitglieder des Ortsrats darauf, dass in der Präsentation Hetjershausen und Hasenwinkel immer noch als zwei Ortsteile bezeichnet werden.
In der Beschlussvorlage für den Verwaltungsausschuss am 27.05. müsse dieser Fehler korrigiert werden. Ein weiterer Kritikpunkt war die uneinheitliche Angabe des Abstands zwischen den Siedlungsbereichen in der Engstelle in den Unterlagen von TenneT (149 m) und im Gutachten der OECOS GmbH (160 m). Die Ortsbürgermeisterin forderte, dass die Verwaltung die wichtigen Hinweise aus dem Ortsrat unbedingt im Bauausschuss vortragen solle. Es herrsche aber soviel Vertrauen, dass der Ortsrat die Stellungnahme ohne Ergänzungen beschließen wolle.

In der Sitzung des Stadtrats sollte am 17.05. in einer gemeinsamen Resolution der Ratsfraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe die Bundesnetzagentur aufgefordert werden, die geplante Trassenführung durch Göttingen nicht zu genehmigen. Nach einer vehementen Diskussion entschied sich zwar eine Mehrheit dafür, diese Resolution zu unterstützen, eine Einstimmigkeit konnte jedoch, entgegen der Planung, nicht erzielt werden. Damit wurde die Chance verpasst, ein Zeichen der Einigkeit an die Bundesnetzagentur zu senden, wie es viele Kommunen im Vorfeld getan hatten.

In einer Bürgerinformationsveranstaltung in Lenglern am 21.05. stellte die BI Gegenwind ihre Bedenken gegen den geplanten Trassenverlauf vor ca. 250 Einwohnern aus dem Bereich Bovenden vor und wies auf die Einspruchsmöglichkeiten bei der Bundesnetzagentur hin. Die Ortsteile Lenglern, Harste und Emmenhausen sind, ähnlich wie Hetjershausen und Groß Ellershausen, ebenfalls von der SuedLink-Trasse und der 380 kV-Trasse Wahle-Mecklar betroffen.

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke am 23.05. erläuterte Herr Stadtbaurat Thomas Dienberg, dass die Vorlage vor der heutigen Sitzung nochmals überarbeitet und aktualisiert worden sei. Die Vorlage sei auch bereits in den Ortsräten Elliehausen/Esebeck sowie Groß Ellershausen/ Hetjershausen/Knutbühren beraten worden. Beide Ortsräte hätten der Vorlage zugestimmt. In der Vorlage schlage die Verwaltung vor, sich gegen die westliche SuedLink-Trasse auszusprechen. Herr Mayer, Mitarbeiter der Stadtverwaltung Göttingen, erläuterte zunächst die Vorlage und stellte die zahlreichen Argumente gegen den von TenneT eingereichten Vorschlag eines westlichen Trassenkorridors dar. Er verwies auf die der Vorlage beigefügten Gutachten der Büros OECOS GmbH und GEONIK GmbH. Ferner sei ein Fachanwalt mit der Erarbeitung einer juristischen Einschätzung beauftragt worden.
Im Anschluss erläuterte Herr Rehkopp das von der OECOS GmbH erstellte Gutachten im Detail. Sein Büro komme zum Ergebnis, dass die Gegenüberstellung der Konfliktpunkte nicht schlüssig sei. Viele Konfliktpunkte in der Alternative 1 würden von TenneT nicht ausreichend erfasst bzw. nicht ausreichend gewürdigt, während Probleme bei Alternative 2 konfliktreicher dargestellt würden, als sie bei näherer Betrachtung tatsächlich seien.
Mit neun Ja-Stimmen und vier Gegenstimmen stimmte der Ausschuss der Beschlussvorlage der Verwaltung mehrheitlich zu.

April 2019

Am 01.04. erschien ein Zeitungsartikel mit der Überschrift „Stromtrasse durchs Stadtgebiet“ im Göttinger Tageblatt, der so fehlerhaft war, dass die Online-Ausgabe des Artikels noch am selben Tag auf Intervention der BI Gegenwind gelöscht wurde. Nach einem Treffen mit einem Redakteur des Göttinger Tageblattes wurde ein korrigierter Artikel dann am 02.04. veröffentlicht.

Ebenfalls am 02.04. fand im Hotel Freizeit In unter der Moderation von Sybille Bertram (Regionalstudio Göttingen, radio ffn) die Bürgerinformationsveranstaltung der Stadt Göttingen unter Beteiligung des Vorhabenträgers TenneT, der Bundesnetzagentur und der BI Gegenwind statt. Der Andrang der Informationswilligen war so groß, dass ein zweiter Saal geöffnet werden musste, damit die ca. 400 Mitbürger Platz fanden. Stadtbaurat Thomas Dienberg stellte den Trassenverlauf durch den westlichen Stadtbereich dar, der Siedlungsbereiche tangiere und Erweiterungsflächen unattraktiv mache. Er verhindere die Weiterentwicklung des im Norden, Süden und Osten eingeschränkten Oberzentrums Göttingen. Gemeinsam mit dem Werra-Meißner-Kreis habe die Stadt einen Gutachter eingeschaltet, um die Argumente für die durch das Eichsfeld führende SuedLink-Ostvariante zu untermauern.

Im Anschluss stellte TenneT das Projekt SuedLink vor und die Bundesnetzagentur erläuterte das weitere Verfahren. Thomas Brandt von der Bundesnetzagentur erklärte, jeder könne eine Stellungnahme abgeben. Man müsse kein Haus im Trassenkorridor haben. Nach Abwägung aller Stellungnahmen werde die Bundesnetzagentur eine Entscheidung über den konkreten Erdkabelkorridor treffen, bevor das Genehmigungsverfahren mit dem Planfeststellungsbeschluss endet.
Danach stellte die BI Gegenwind ihre Einwände vor. Sie wies auf die bereits bestehenden Belastungen durch Strom- und Verkehrstrassen, schädliche Bodenveränderungen, die Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes „Leinetal“ und des Wassereinzugsgebietes „Gronespring“ sowie auf gesundheitliche Risiken durch elektromagnetische Felder hin. Ihr Fazit: Das ist keine zumutbare Belästigung, sondern eine unzumutbare Belastung. Es schloss sich eine lebhafte Diskussion an, in der empörte Zuhörer ihre Fragen an den Vorhabenträger TenneT und die Bundesnetzagentur richteten.

In der Sitzung des Ortsrats Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren am 04.04. informierte die Ortsbürgermeisterin die Bevölkerung über die Inhalte der Informationsveranstaltung am 02.04., den aktuellen Planungsstand und den weiteren zeitlichen Ablauf bzgl. des Projekts SuedLink.
In einem interfraktionellen Dringlichkeitsantrag forderte der Ortsrat die Verwaltung auf, die Eigentümer der Baugrundstücke „Deneweg“ zu einer gesonderten Informationsveranstaltung bzgl. des weiteren Vorgehens unter Beteiligung des Ortsrates einzuladen. Des Weiteren sei es erforderlich, eine externe juristische Vertretung hinzuzuziehen, Kontakt mit den Bürgermeistern der betroffenen Nachbargemeinden aufzunehmen sowie überregionale Presseorgane und den NDR zu informieren.

Am 08.04. wurden die Planungsunterlagen für den Abschnitt C für die Öffentlichkeit in den Räumen der Bundesnetzagentur in der Bertha-von-Suttner-Str. 1 in Göttingen ausgelegt bzw. waren auf der Homepage der Bundesnetzagentur einsehbar. Alle Bürgerinnen und Bürger hatten nun die Möglichkeit bis einschl. 07.06. ihre Einwände an die Bundesnetzagentur zu schicken, schriftlich oder mit Hilfe des Online-Formulars. Um eine Hilfestellung zu geben, entwarf die BI Gegenwind eine Anleitung zur Nutzung des Online-Formulars sowie einen Musterbrief. Diese Unterlagen wurden von der BI Gegenwind an alle Haushalte in Hetjershausen, Groß Ellershausen, Elliehausen und Esebeck verteilt und auf Wunsch auch per Email versandt.

Am 10.04. berichtete das Göttinger Tageblatt, dass Göttingens Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler, wie im Vorfeld auch schon die Bürgermeister im Göttinger Umland, deutlich Stellung gegen den Stromtrassenverlauf bezogen habe. Die geplante SuedLink-Trasse sei für den Göttinger Siedlungsraum und auch aus Naturschutzgründen nicht akzeptabel. Für eine zweite Trasse durch das westliche Stadtgebiet zusätzlich zur 380 kV-Trasse sei kein Spielraum mehr vorhanden. Gemeinsam mit dem Werra-Meißner-Kreis habe die Stadt ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Raumwiderstände untersuchen soll.

Am 15.04. teilte die Bundesnetzagentur mit, dass in den zwei weiteren Abschnitten A (Brunsbüttel – Scheeßel, Wilster – Scheeßel) und D (Gerstungen – Arnstein und Gerstungen – Grafenrheinfeld) die von TenneT eingereichten Unterlagen für vollständig erklärt wurden.
In einem Gutachten „über die Erhaltungswürdigkeit von Vegetationsbestandteilen im Bereich der geplanten Südlink-Trasse“ kam am 18.04. das Sachverständigenbüro Fischer – Dr. Scherer und Partner GmbH zu dem Ergebnis, dass im vorliegenden Fall bei Realisierung des Vorhabens in einer Engstelle zwischen zwei Siedlungsbereichen des Ortsteils Hetjershausen eine äußerst wertvolle Starkeiche, diverse Streuobstbäume sowie wertvolle Gehölzstrukturen und landschaftsprägende Hecken zerstört werden. Insofern solle aus sachverständiger Sicht eine Zerstörung dieser Engstelle zwischen den zwei Siedlungsbereichen unbedingt vermieden werden.
In einem weiteren Gutachten „über Vorkommen und Bedeutung von Streuobstbeständenim Bereich der geplanten Südlink-Trasse in der Gemarkung Elliehausen/Göttingen“ vom 22.04. wurde ebenfalls durch das Sachverständigenbüro Fischer – Dr. Scherer und Partner GmbH festgestellt, dass gerade im westlichen Bereich des Trassenkorridors äußerst wertvolle Streuobstbestände mit Heckenumfriedungen bestehen, die wegen seltener Biotopstrukturen, eines hohen Artenreichtums von Pflanzen und Tieren, insbesondere auch wegen des Besatzes mit streng geschützten Arten sowie ihrer kulturhistorischen Bedeutung besonders schützenswert seien. Eine Zerstörung dieser Bestände solle deshalb unbedingt vermieden werden.
Ab dem 25.04. begann jeweils die Konsultation der Öffentlichkeit für die Abschnitte A und D. Damit lagen die Bundesfachplanungsunterlagen in fast allen Abschnitten des SuedLink aus.

Im Vorfeld des Infomarkts Suedlink im Bürgerhaus Bovenden am 29.04. fand im Neuen Rathaus Göttingen ein Gespräch zwischen Vertretern der Stadt Göttingen, des Vorhabenträgers TenneT, der BI Gegenwind und des Landvolks Göttingen statt. In diesem Gespräch machten die Vertreter der Stadt Göttingen erneut deutlich, dass sie die Trassenführung durch Göttingen ablehnen und ggf. mit juristischen Mitteln gegen eine solche Planung vorgehen werden.
In dem Gespräch wurde festgestellt, dass unterschiedliche Personen die Ost- bzw. die Westtrasse beurteilt hatten. Dieses Vorgehen sei lt. Stadtbaurat Thomas Dienberg sehr entscheidend für das Ergebnis des Variantenvergleichs. TenneT bezeichnete es dagegen als völlig unwichtig.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs erläuterte TenneT, dass der Trassenkorridor noch nicht „in Stein
gemeißelt“ sei. Im strukturierten Bereich seien noch Vorschläge an die Bundesnetzagentur möglich,
die möglichst von mehreren Instanzen (Stadt Göttingen, Landvolk, BI Gegenwind) eingereicht werden sollten. Der Vorschlag der BI Gegenwind, die Trasse noch weiter westlich verlaufen zu lassen, wurde vom Vorhabenträger TenneT abgelehnt. Ein weiterer Vorschlag der BI Gegenwind, die Trasse parallel zur 380 kV-Trasse zu verlegen, soll weiterverfolgt werden. Zu beachten sei, dass eine Verlegung in einer Bettung aufgrund des unterschiedlichen Bettungsmaterials nicht vorgenommen werden könne. Die Problematik der bisherigen Engstelle am Göttinger Tageblatt könnte aufgrund der aktuellen Grundstückssituation gelöst werden.
Am Nachmittag fand in Bovenden direkt vor Beginn des Infomarkts SuedLink ein Gespräch mit den Trägern öffentlicher Belange statt. Auch in diesem Gespräch wurde von allen Anwesenden die Ablehnung des jetzt geplanten Trassenverlaufs herausgestellt.
Anschließend konnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger beim Infomarkt SuedLink über den Planungsstand, die Einspruchsmöglichkeiten, die Fristen und den weiteren Ablauf informieren. Mitarbeiter der Fa. TenneT standen bereit, um die Fragen zu beantworten.

März 2019

Am 05.03. nahmen Mitglieder der BI Gegenwind an einer Bürgerinformationsveranstaltung im Werra-Meißner-Kreis (Unterrieden) teil, der nun ebenfalls von der Trassenplanung betroffen ist. Der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Rainer Wallmann, die örtliche Bürgerinitiative, die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW sowie die Bundesnetzagentur stellten jeweils ihre Argumente gegen und für den jetzt geplanten Trassenverlauf vor und erklärten das weitere Vorgehen.
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke am 07.03. informierte Stadtbaurat Thomas Dienberg über die aktuellen Planungen der Vorhabenträger TenneT und TransnetBW. Die Stadtverwaltung werde sich mit dem Werra-Meißner-Kreis abstimmen, um ggfs. erforderliche Gutachten gemeinsam zu beauftragen. Der derzeit präferierte Trassenverlauf durch Göttingen werde von der Verwaltung abgelehnt. Die Verwaltung werde eine Stellungnahme erarbeiten und diese im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke vorstellen. Parallel solle auch eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung gemeinsam mit der BI Gegenwind organisiert werden, die voraussichtlich am 02.04. stattfinden werde. Es sei nicht nachvollziehbar, dass verschiedenste Aspekte Berücksichtigung finden sollten , nicht jedoch die Nähe zur Wohnbebauung. Im Göttinger Stadtgebiet bestehe schon jetzt eine erhebliche Vorbelastung durch bestehende Verkehrswege und Leitungstrassen. Aus seiner Sicht habe die Stadt Göttingen gute Argumente, dass die SuedLink-Trasse nicht durch das Stadtgebiet geführt werde.
Wie bereits im Februar angekündigt, wurden von TenneT und TransnetBW für alle SuedLink-Abschnitte A bis E die Unterlagen nach NABEG §8 bei der Bundesnetzagentur eingereicht, und zwar für den Abschnitt E am 28.02., für den Abschnitt C am 08.03, für die Abschnitte A und D am 15.03. und für den Abschnitt B am 22.03.2019.
Am 11.03. und am 20.03. trafen sich Vertreter der BI Gegenwind, der Stadtverwaltung , der Ortsräte Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren und Elliehausen/Esebeck sowie der Moderatorin Frau Sybille Bertram (Regionalstudio Göttingen, radio ffn), um gemeinsam die Bürgerinformationsveranstaltung am 02.04. im Hotel Freizeit In zu planen.
Am 29.03. teilte die Bundesnetzagentur mit, dass mittlerweile für alle Abschnitte die Unterlagen nach §8 NABEG eingetroffen seien. Die Bundesnetzagentur habe diese in den Abschnitten C und E bereits für vollständig erklärt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung beginne im Abschnitt E am 04.04. und im Abschnitt C am 08.04.2019.
Am 30.03. erfolgte auf Veranlassung der Bundesnetzagentur nach §9 NABEG in den örtlichen Tageszeitungen sowie auf der Internetseite und im Amtsblatt der Bundesnetzagentur die Bekanntmachung über die Auslegung der vollständigen Unterlagen des Abschnitts C der Vorhaben 3 und 4, über die Möglichkeiten der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie über die Einwendungsfristen. Demnach befindet sich eine der Auslegungsstellen in der Außenstelle der Bundesnetzagentur, Bertha-von-Suttner-Str. 1, 37085 Göttingen. Öffnungszeiten sind Mo-Mi von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Do von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Fr von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Außerdem sind die Unterlagen zum Vorhaben im Internet unter

www.netzausbau.de/beteiligung3-c
www.netzausbau.de/beteiligung4-c

einzusehen. Die Veröffentlichungsfrist beginnt am 08.04. und endet am 07.05.2019. Innerhalb dieses Zeitraums und zusätzlich bis zum 07.06.2019 kann sich jede Person äußern und Einwendungen gegen die Planung vorbringen. Die Einwendungen sind ausschließlich an die Bundesnetzagentur zu richten, entweder elektronisch per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/beteiligung3-c (Vorhaben 3) und www.netzausbau.de/beteiligung4-c (Vorhaben 4)) oder schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3, Abschnitt C bzw. Vorhaben 4, Abschnitt C).

Einwendungen müssen den Namen und die vollständige Anschrift enthalten. Schriftliche Einwendungen müssen darüber hinaus eigenhändig unterschrieben sein. Eine Eingangsbestätigung wird nicht versandt.

Februar 2019

In der Sitzung des Ortsrats Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren am 14.02. informierte die Ortsbürgermeisterin die Bevölkerung über den momentanen Planungsstand und den weiteren zeitlichen Ablauf bzgl. des Projekts SuedLink.
Am 21.02. kündigten TenneT und TransnetBW an, ab 28.02. für alle SuedLink-Abschnitte A bis E die Unterlagen nach NABEG §8 bei der Bundesnetzagentur einzureichen und damit das Hauptverfahren der Bundesfachplanung zu eröffnen. Das bestätigte Korridornetz sei durch die Fachplaner der ARGE SuedLink nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur auf dessen Raum- und Umweltverträglichkeit für eine Erdkabelverlegung, basierend auf deutlich detaillierteren Daten als beim vorangegangenen Antrag auf Bundesfachplanung nach §6 NABEG, untersucht worden. Auch seien zahlreiche Hinweise aus der Öffentlichkeit berücksichtigt worden. In den Unterlagen enthalten war auch ein Vorschlagskorridor, der lt. TenneT „die geringsten Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur erwarten lässt“.
Danach verliefe der von den Netzbetreibern jetzt bevorzugte Trassenverlauf nicht mehr aus Katlenburg-Lindau kommend großräumig östlich an Göttingen vorbei nach Thüringen, sondern stattdessen aus dem Bereich Nörten-Hardenberg kommend durch das Göttinger Stadtgebiet westlich an Rosdorf und Friedland vorbei und weiter in den Werra-Meißner-Kreis. Die vorgesehene Trassenführung würde damit östlich sehr nahe an Esebeck heranrücken, westlich eng an Elliehausen entlang führen, quer durch Hetjershausen zwischen Altdorf Hetjershausen und Hasenwinkel verlaufen, dann nach Süden abknicken und direkt an der westlichen Wohnbebauung und den Wohnbauflächen von Hetjershausen und Groß Ellershausen entlang laufen.
Begründet wurde die Entscheidung durch ausgedehnte Felsbereiche östlich des Thüringer Waldes und einer hohen Zahl an arten- und wasserschutzbedingten Konfliktstellen in Nordthüringen, die eine Erdkabel-Verlegung durch diese Region erschweren. Außerdem sei der Korridorverlauf durch Nordhessen (und damit durch Göttingen) deutlich kürzer. Die Bundesnetzagentur werde die Unterlagen in den nächsten Wochen und Monaten prüfen, öffentlich auslegen und Fristen zur weiteren Beteiligung bekanntgeben.

April 2018

In der Sitzung des Ortsrates Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren am 12.04.2018 teilte die Ortsbürgermeisterin erneut mit, dass weiterhin die zwei bereits bekannten Alternativen, nämlich das Trassenkorridorsegment (TKS) 69 durch Göttingen sowie das Trassenkorridorsegment (TKS) 70, das östlich an Göttingen vorbeiführt, zur Diskussion ständen. Grund für diese erneute Information war die fehlerhafte Berichterstattung des Göttinger Tageblattes am 15.03.2018 über den SuedLink Infomarkt.
Zusätzlich berichtete sie, dass zur Zeit eine alternative Ost/West-Querspange zwischen den Trassenkorridorsegmenten (TKS) 70 (bei Dorste) und 69 (bei Nörten-Hardenberg), die als Trassenkorridorsegment (TKS) 300 bezeichnet wird, vertiefend untersucht werde.
Sollte es neue Erkenntnisse bzw. Entscheidungen geben, sei der der Referent für Beteiligung der Fa. TenneT, Herr Wagner, bereit den Ortsrat in einer der kommenden Ortsratssitzungen zu informieren.

In der gleichen Sitzung wurde die Stadtverwaltung Göttingen gefragt, ob Bewerbungen für das neue Baugebiet „Südlich Deneweg“ wegen der drohenden Stromtrasse zurückgezogen wurden und um wie viele Rückzieher es sich handele. Die Stadtverwaltung teilte mit, dass ihr hierzu keine Erkenntnisse vorlägen.
Eine weitere Anfrage zu dem am 08.02.2018 in Hannover stattgefundenen Fachgespräch wurde identisch zur entsprechenden Anfrage der BI Gegenwind vom 12.03.2018 beantwortet.

März 2018

Am 12.03.2018 erkundigte sich die BI Gegenwind in einem Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Göttingen, Herrn Rolf-Georg Köhler, an den Stadtbaurat der Stadt Göttingen, Herrn Thomas Dienberg, an die Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke sowie an die Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität nach den Ergebnissen der Fachgespräche am 08.02.2018 in Hannover bezüglich des Göttingen betreffenden Abschnitts C.
Am 13.03.2018 veranstaltete TenneT in der Mehrzweckhalle Grone einen SuedLink Infomarkt für den Landkreis Göttingen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten sich über den Stand der Planung und die kommenden Verfahrensschritte informieren und Hinweise geben.
Am 15.03. erschien dann ein Zeitungsartikel über diesen SuedLink Infomarkt im Göttinger Tageblatt, der mehr verwirrte als informierte. Nicht nur die Anzahl der Korridore und die Zuständigkeiten wurden verwechselt, sondern es war auch schon von der Festlegung einer Trasse „westlich von Göttingen in Richtung Duderstadt“ die Rede.
Aufgrund dieser fehlerhaften Berichterstattung formulierte die BI Gegenwind am 19.03.2018 einen Leserbrief, in dem die gröbsten Fehler korrigiert wurden.
Gleichzeitig schickten wir den Zeitungsartikel sowie unseren Leserbrief an den Referenten für Bürgerbeteiligung bei TenneT, Herrn Thomas Wagner.
Bereits am 20.03.2018 schrieb uns Herr Wagner, dass inhaltlich in diesem Artikel einiges durcheinandergeraten und er falsch zitiert worden sei. Er begrüßte es, dass mit unserem Leserbrief „die gröbsten Schnitzer geradegerückt werden“.
Ebenfalls am 20.03.2018 erhielten wir eine Antwort der Stadtverwaltung Göttingen auf unsere Anfrage vom 12.03.2018. In diesem Schreiben informierte uns ein Mitarbeiter der Verwaltung über die Teilnahme von Vertretern der Stadtverwaltung Göttingen aus den Fachbereichen Stadt- und Verkehrsplanung sowie Umwelt. Uns wurde mitgeteilt, dass die Inhalte des Untersuchungsrahmens anhand der in unserem Brief bereits aufgezählten Themen „Raum- und Regionalplanung, Verkehrsinfrastruktur, Boden, Wasser, Landwirtschaft, Denkmalschutz, Natur- und Artenschutz, Forst, Jagd, Gesundheit und Tourismus“ detailliert erläutert und diskutiert wurden. Außerdem wurde der Ablauf des weiteren Verfahrens beschrieben. Informationen über die Ergebnisse der Diskussionen wurden nicht übermittelt.

Februar 2018

Am 08.02.2018 fanden im Designhotel + Congress Centrum Wienecke XI in der Hildesheimer Str. 380, 30519 Hannover, von 10-17 Uhr die Fachgespräche für Niedersachsen Süd zur Trasse SuedLink statt. Die Gespräche fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eingeladen waren ausschließlich die Träger öffentlicher Belange. Themen waren: Raum- und Regionalplanung, Verkehrsinfrastruktur, Boden, Wasser, Landwirtschaft, Denkmalschutz, Natur- und Artenschutz, Forst, Jagd, Gesundheit und Tourismus.

In der Sitzung des Ortsrates Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren am 15.02.2018 wurde die Verwaltung der Stadt Göttingen um einen aktuellen Sachstandsbericht bzgl. des Vorhabens SuedLink gebeten. Die Verwaltung teilte mit, dass der Trassenkorridorvorschlag des Freistaats Thüringen aufgrund der von TenneT festgestellten zahlreichen Widerstände von der Bundesnetzagentur abgelehnt worden sei und damit nicht weiter verfolgt werde. Der Verlauf der SuedLink-Trasse stehe noch nicht fest. Derzeit laufe die Bundesfachplanung, in welcher der etwa 1.000 m breite Trassenkorridor festgelegt werde. Die beiden ursprünglich von TenneT vorgeschlagenen Trassenkorridore sollen nun vertieft untersucht werden. Derzeit erstelle der Vorhabenträger die vollständigen Antragsunterlagen entsprechend der Vorgaben des Untersuchungsrahmens, welche die Bundesnetzagentur im November des letzten Jahres festgelegt habe. Dabei werde auf Basis der tiefer gehenden Untersuchungen die Planung konkretisiert und ein erneuter Trassenkorridorvergleich durchgeführt.

Diese Unterlagen werde der Vorhabenträger voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorlegen. Nachdem die Antragsunterlagen komplett erstellt sind, werde TenneT nochmals öffentliche Informationsveranstaltungen durchführen. Außerdem bestehe im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auslegung und Veröffentlichung der Unterlagen auch für Bürgerinnen und Bürger sowie für Vereinigungen die Möglichkeit, sich zu den dann vorgelegten Planungen zu äußern. Hieran werde sich ein von der Bundesnetzagentur zu organisierender Erörterungstermin anschließen, zu dem diejenigen, die zuvor fristgerecht Einwendungen erhoben haben, eingeladen werden.

Die Stadt Göttingen werde die Beteiligungsmöglichkeiten nutzen, um sich ebenfalls an der Planung zu beteiligen und nochmals eine Stellungnahme abzugeben. In den vergangenen Verfahrensschritten habe die Stadt Göttingen den Vorhabenträger TenneT sowie die zuständige Behörde (Bundesnetzagentur) bereits mehrfach auf die vorhandenen Engstellen auf städtischem Gebiet und weitere Hinderungsgründe hingewiesen, letztmals im Juni 2017 im Rahmen der Antragskonferenz zum Auftakt der Bundesfachplanung. Das Bundesfachplanungsverfahren werde mindestens noch dieses Jahr in Anspruch nehmen. Am Ende des Bundesfachplanungsverfahrens entscheide die Bundesnetzagentur über einen möglichst raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor. Erst dann stehe fest, ob Göttingen vom Trassenverlauf betroffen sein werde. Für diesen Korridor müsse nachfolgend ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Januar 2018

Am 26.01.2018 bestätigte die Bundesnetzagentur die Einschätzung der Vorhabenträger TenneT und TransnetBW bezüglich des Alternativvorschlags des Freistaates Thüringen. Nach sorgfältiger Prüfung habe man sich dagegen entschieden, diesen Vorschlag weiter zu verfolgen. Eine Gegenüberstellung von Anzahl und Qualität der sogenannten Konfliktstellen habe ergeben, dass der Thüringer Vorschlag 70 Konfliktstellen im Vergleich zu 41 bzw. 61 Konfliktstellen der übrigen Korridore aufweist. Dies sei ein sehr deutlicher Nachteil dieses Vorschlags. Damit stehe aber noch kein Trassenkorridor fest. Nach wie vor gebe es Alternativen in den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg.

Dezember 2017

Fristgerecht wurde am 06.12.2017 die Grobprüfung des Thüringer Alternativvorschlags von TenneT und
TransnetBW bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
Am 14.12. veröffentlichte die Bundesnetzagentur den 115seitigen Bericht, der ebenfalls auf der Homepage der Bundesnetzagentur eingesehen werden kann. Die Vorhabenträger kamen zu dem Ergebnis, dass sich sowohl unter quantitativen als auch qualitativen Aspekten hinsichtlich der Umwelt- und Raumverträglichkeit – und unter Berücksichtigung der Längenverhältnisse sowie des Geradlinigkeitsgebots – ein sehr deutlicher Nachteil für den Vorschlag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ergebe. Deshalb müsse dieser im weiteren Verfahren aus fachgutachtlicher Sicht nicht weiter als ernsthaft in Betracht kommende Alternative berücksichtigt werden.
Auch für Abschnitt E legte die Bundesnetzagentur im Untersuchungsrahmen am 22.12. fest, welche Unterlagen die Übertragungsnetzbetreiber noch vorlegen müssen. Damit wurde nun die Festlegung des Untersuchungsrahmens nach NABEG §7 für SuedLink komplettiert.

November 2017

Am 09.11. wurde auch für den Abschnitt C von Bad Gandersheim/Seesen nach Gerstungen von der Bundesnetzagentur in Untersuchungsrahmen festgehalten, welche Unterlagen die Vorhabenträger noch vorlegen müssen. Außerdem sollen TenneT und TransnetBW prüfen, ob die Leitung in Baden-Württemberg teilweise auch in einem Bergwerk verlegt werden könnte. In einer Mail vom 12.11. erkundigte sich die BI Gegenwind Groß Ellershausen/Hetjershausen e. V. bei TenneT, welche Unterlagen die Vorhabenträger noch vorlegen müssen, wo die Festlegungsprotokolle veröffentlicht wurden und ob eine Einsichtnahme möglich ist. Außerdem wurde um Auskunft gebeten, ob eine weitere Antragskonferenz für die vom Land Thüringen eingereichte zusätzliche Trassenalternative vorgesehen ist bzw. durchgeführt werden muss.
Als Antwort auf unsere Anfrage wurde uns am 21.11. von TenneT mitgeteilt, dass eine Einsichtnahme in die Unterlagen der Bundesnetzagentur möglich sei. Auf der Homepage der Bundesnetzagentur seien die jeweils 67seitigen Schriftstücke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.
Weiterhin gebe es auf der Homepage der Fa. TenneT die Möglichkeit, alle Hinweise und Einwendungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange einzusehen. Zu den vom Freistaat Thüringen eingebrachten Alternativvorschlägen wurde ausgeführt, dass die Bundesnetzagentur die Vorhabenträger beauftragt habe, eine grobe Prüfung dieser Vorschläge vorzunehmen. Das Ergebnis der Grobprüfung müsse durch die Vorhabenträger in Form einer Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Im Anschluss daran entscheide die Bundesnetzagentur, wie mit den Alternativvorschlägen weiter umgegangen werden solle und, als daraus folgende Konsequenz, ob eine weitere Beteiligung der berührten Gemeinden und Landkreise erforderlich werde. Frist für den Eingang der Stellungnahme sei der 20.11.2017. Auf Bitte der Vorhabenträger wurde diese Frist bis zum 06.12.2017 verlängert.
Am 29.11. wurde von der Bundesnetzagentur für den Abschnitt B in Untersuchungsrahmen festgelegt, welche Unterlagen TenneT und TransnetBW noch einreichen müssen.

Oktober 2017

Am 25.10.2017 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass sie für die Vorhaben 3 und 4 (SuedLink) des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) den Untersuchungsrahmen für die jeweiligen Abschnitte D (zwischen Arnstein beziehungsweise Grafenrheinfeld und Gerstungen) festgelegt habe. Damit stehe fest, welche Unterlagen von den Vorhabenträgern TenneT und TransnetBW noch vorzulegen seien.
Für den uns in Göttingen betreffenden Abschnitt C von Bad Gandersheim/Seesen bis Gerstungen haben diese Festlegungen keine Auswirkungen. Es ist aber zu erwarten, dass sich die Bundesnetzagentur demnächst mit dem Abschnitt C befassen wird.

September 2017

In der Sitzung des Ortsrats Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren am 14.09.2017 beantwortete die Verwaltung den Antrag aus der Ortsratssitzung vom 06.04.2017. Die Stadt Göttingen habe für die Antragskonferenz am 07.06.2017 in Osterode am Harz eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. In dieser Stellungnahme werde ein möglicher Trassenverlauf durch das Göttinger Stadtgebiet weiterhin abgelehnt. Das Gebiet der Stadt Göttingen sei bereits heute durch die Konzentration einer Vielzahl verschiedenster Raumnutzungsansprüche auf engstem Raum hoch belastet. Aufgrund der direkt angrenzenden Schutzgebiete bestehe praktisch keine Ausweichmöglichkeit, um schutzwürdige Bereiche zu umgehen.
Die Stadt Göttingen weise bereits jetzt darauf hin, dass die Belastbarkeit des Stadtgebietes begrenzt sei. Die bauliche Entwicklungsmöglichkeit der Stadt Göttingen dürfe nicht durch eine zusätzliche Versorgungsleitung eingeschränkt werden. Die berechtigten Schutzbelange der Bevölkerung seien vorrangig zu beachten.

Die Stadt Göttingen lehne einen Trassenkorridor auf Göttinger Stadtgebiet aus folgenden Gründen ab:

  • Der vorgeschlagene Trassenkorridor tangiere das Göttinger Siedlungsgebiet erheblich, v.a. in Hetjershausen, wo sich weite Teile des Ortsteils innerhalb des Korridors befänden. Der Trassenkorridor rücke sehr dicht an die Ortsteile Esebeck, Elliehausen und Groß Ellershausen heran.
  • Durch die Anpassung der Trassenkorridorplanung bestehe zwischen der westlichen Grenze des Ortsteils Hetjershausen und der Ortslage Hasenwinkel eine neue Engstelle. Die Feinplanung werde in jedem Fall zu einem extrem wohnortnahen Trassenverlauf führen.
  • Es bestehe bereits eine hohe Vorbelastung durch die vorhandenen Verkehrswege und Leitungstrassen im Göttinger Stadtgebiet: 110 kV-Leitungen der AVACON sowie der DB Energie, die derzeit in der Planfeststellung befindliche 380 kV-Stromtrasse Wahle-Mecklar sowie eine Richtfunktrasse in SW-NO-Richtung quer über das Göttinger Stadtgebiet.
  • Der geänderte Trassenkorridorverlauf schränke die Entwicklung der Ortsteile Esebeck, Hetjershausen und Groß Ellershausen massiv ein. Innerhalb des vorgeschlagenen Trassenkorridors lägen mehrere der im neuen Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen.
  • Der überwiegende Teil des Trassenkorridors führe durch das Landschaftsschutzgebiet Leinetal, dessen vorrangige Schutzziele die Erhaltung des Landschaftsbildes und die Sicherung der Erholungsfunktion seien. Die 380 kV-Leitung werde bereits erhebliche Eingriffe im westlichen Naturraum des Stadtgebietes verursachen. Durch die Führung einer weiteren Trasse durch die freie Landschaft und die damit verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt in einem relativ kleinen geographischen Raum werde sich die Belastung für die betroffenen Schutzgüter vervielfachen. Der Bau der Trasse sei als dauerhafter Eingriff ins Landschaftsbild zu werten und könne nicht kompensiert werden, v.a. bei zusammenhängenden Waldflächen. Das Vorhaben verstoße grundsätzlich gegen die Verbote der Schutzgebietsverordnung. Die Führung der Trasse durch Gebiete mit hohen Biotopwertigkeiten (kleinstrukturierte Waldflächen von regionaler Bedeutung mit wichtiger Naherholungsfunktion) und in gesetzlich geschützten Biotope (§30 BNatSchG) werde grundsätzlich abgelehnt. Die Lebensräume der Einzelarten gem. FFH-RL und Vogelschutz-RL seien grundsätzlich vom Trassenverlauf freizuhalten.
  • Es gebe mehrere bodenarchäologisch bedeutsame Fundstellen, die nicht durch Bebauung oder durch Erdarbeiten zerstört werden dürften.

Sobald konkretere Planungen vorhanden seien, werde die Stadt Göttingen eine weitere Stellungnahme abgeben.
Im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens nach §9 NABEG bestehe erneut die Möglichkeit, zur Planung Stellung zu nehmen. Dieser Verfahrensschritt erfolge nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen bei der Bundesnetzagentur entsprechend der Ergebnisse der Antragskonferenz und sei bislang noch nicht terminiert.

August 2017

Am 09.08.2017 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass der Thüringer SuedLink-Vorschlag geprüft werde. In den Antragskonferenzen der Abschnitte C und D der Vorhaben 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes hatte der Freistaat Thüringen umfangreiche räumliche Alternativen vorgeschlagen. Die Bundesnetzagentur beauftragte nun die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW, diese zu prüfen.

Juni 2017

Am 07.06.2017 fand in der Stadthalle in Osterode am Harz auf Einladung der Bundesnetzagentur eine der drei Antragskonferenzen für den Abschnitt C statt. In einer informativen Veranstaltung, an der ca. 110 Vertreter von Behörden, Gemeinden und Vereinigungen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, sammelte die Bundesnetzagentur Hinweise auf regionale Besonderheiten, die einem Trassenverlauf entgegenstehen könnten, sowie Vorschläge für alternative Trassenverläufe.
Unter der Leitung eines Juristen der Bundesnetzagentur, Herrn Daniel Matz, sollten in der ca. siebenstündigen Veranstaltung Erkenntnisse gewonnen werden, welche Alternativen möglicherweise in die Untersuchung mit einbezogen werden können und warum gewisse Alternativen nicht in Betracht kommen. Auf Grund dieser Ergebnisse legt die Bundesnetzagentur einen Untersuchungsrahmen fest und bestimmt den Inhalt der nach § 8 NABEG einzureichenden Unterlagen. Vorgestellt wurde zunächst der neue Vorschlag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft für einen Trassenverlauf westlich von Kassel, der weder den Stadtbereich Göttingen noch den Landkreis Göttingen tangieren würde. Begründet wurde dieser Vorschlag mit dem Gebot der Geradlinigkeit (NABEG §5 Abs. 2). Hiernach muss die Bundesnetzagentur prüfen, inwieweit zwischen dem Anfangs- und dem Endpunkt des Vorhabens ein möglichst geradliniger Verlauf eines Trassenkorridors zur späteren Errichtung und zum Betrieb eines Erdkabels erreicht werden kann. Auch vom Vertreter des Landkreises Eichsfeld wurde die Eichsfeld-Variante wegen fehlender Geradlinigkeit abgelehnt.

Kritik wurde auch an der Nichtbeachtung neuer Verlegetechniken sowie möglicher zukünftiger Vorhaben bzw. Erweiterungen geäußert. Die Vorsitzende der BI Gegenwind, Frau Dr. Schmidt-Jochheim, lenkte das Augenmerk der Bundesnetzagentur auf die geplanten Baugebiete rund um Hetjershausen und die bereits vorgesehene 380 kV-Trasse Wahle-Mecklar. Durch eine zusätzliche Stromtrasse westlich von Hetjershausen werde eine weitere Entwicklungsmöglichkeit der Stadtteile Hetjershausen und Groß Ellershausen komplett verhindert.
Da auch die 380 kV-Trasse in den Gebieten Hetjershausen und Groß Ellershausen als Erdkabel realisiert wird, wäre Hetjershausen von zwei Höchstspannungsstromleitungen „umzingelt“. Darüber hinaus sei eine erneute Belastung der ortsansässigen Landwirte nicht zumutbar. Weiterhin wurde auf die unterschiedlichen Raumordnungsprogramme von Osterode und Göttingen hingewiesen, die trotz erfolgter Fusion nach wie vor bestehen, sowie auf existierende niedersächsische Waldprogramme und regionale forstliche Rahmenbedingungen.

Ein Vertreter des Wasser- und Abwasserverbandes Eichsfelder Kessel machte auf die aus seiner Sicht unkorrekte Einstufung der Wasserschutzgebietszonen III in die Raumwiderstandsklasse III aufmerksam. Durch die Beseitigung der schützenden Deckschichten käme es zu solch mengen- und qualitätsmäßigen Veränderungen des Grundwassers, dass zumindest eine Einstufung in die Raumwiderstandsklasse II erfolgen müsse. Sollte zusätzlich Massenkalk im Boden vorhanden sein, müsse sogar die Raumwiderstandsklasse I in Betracht gezogen werden. Zudem sei ein Untersuchungsraum von 200 m jenseits des Korridorrandes nicht ausreichend für die Schutzzone III. Der Untersuchungsraum müsse mindestens 500 m betragen oder sich an der „50-Tage-Linie“ orientieren (von hier benötigt das Grundwasser etwa 50 Tage, um in die Brunnenanlagen zu gelangen; Grenze Schutzzone II bis Grenze der Schutzzone I).
Zum TOP 6 „Prüfung der Umweltauswirkungen“ wies Frau Dr. Schmidt-Jochheim auf die mögliche gesundheitliche Gefährdung der Bewohner durch elektromagnetische Strahlung auch bei Gleichstromanlagen hin und forderte eine gezielte Erforschung der elektromagnetischen Strahlung bei Höchstspannungsstromtrassen in Hinblick auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen sowie eine medizinische Begleitung dieses Pilotprojekts.
Sprecher der Landwirtschaftsverbände kritisierten, dass Schutzgebiete von vornherein ausgespart bzw. gemieden worden seien. Zudem forderten sie einen schonenden Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen, eine dauerhafte Entschädigung, Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie eine bodenkundliche Baubegleitung.

Der Vertreter der Stadtverwaltung Göttingen sah in dem Vorhaben einen Verstoß gegen das Landschaftsschutzgesetz, da in Landschaftsschutzgebieten jegliche Bauvorhaben verboten seien. Darüber hinaus wies er auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in der reliefartigen Landschaft rund um Göttingen hin und kritisierte den mit 500 m zu geringen Untersuchungsraum jenseits des Trassenkorridors. Ein Mitarbeiter des Nds. Landesamts für Denkmalpflege wies auf die Existenz von Denkmalen im Leinetal, in Northeim und in Einbeck hin sowie auf das römisch-germanische Schlachtfeld am Harzhorn, das nicht tangiert werden dürfe.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es zahlreiche Einwände gegen eine Planung der Trasse durch das Eichsfeld von Vertretern betroffener Städte und Landkreise, land- und waldwirtschaftlicher Verbände, Wasserverbände, Ministerien und Landesämter gab. Die Interessen der Stadt Göttingen wurden durch Vorstandsmitglieder der BI Gegenwind sowie einen Mitarbeiter des Fachbereichs Planung der Stadtverwaltung Göttingen vertreten.
Nochmals klargestellt wurde in der Veranstaltung, dass keine „Vorzugstrasse“ existiert. Bei der von TenneT favorisierten Variante durch das Eichsfeld handelt es sich lediglich um eine von jetzt drei möglichen Trassenverläufen, die von der Bundesnetzagentur gleichberechtigt überprüft werden.

In der Sitzung des Ortsrats Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren am 15.06.2017 informierte die Ortsbürgermeisterin die Bevölkerung über Inhalte der Antragskonferenz in Osterode am Harz. Nunmehr würden drei Trassenvarianten gleichberechtigt geprüft.

Mai 2017

Am 03.05.2017 veranstaltete TenneT einen Antragsworkshop im Hotel Freizeit In in Göttingen. Ca. 20 Interessierte wurden im ersten Vortrag über den bisherigen Ablauf des Verfahrens informiert. Durch das Feedback der Bürger und Gemeinden auf die Veröffentlichung der ersten Trassenvorschläge im September 2016 haben sich Änderungen ergeben, so z. B. auch im Stadtgebiet Göttingen. Die so entstandenen Trassensegmente habe man analysiert, bewertet und verglichen. Anschließend wurde der weitere Weg des Verfahrens aufgezeigt. Im zweiten Vortrag wurden die regionalen Verläufe beschrieben. Insgesamt habe es 259 Hinweise aus dem Landkreis Göttingen gegeben, von denen 81 bereits in der Planung berücksichtigt worden seien. Die übrigen Hinweise seien erst in späteren Planungsphasen relevant. Am Beispiel der Trassensegmente 80 und 78 erfolgte dann die exemplarische Darstellung eines regionalen Vergleichs.
Abschließend wurde der Antrag auf Bundesfachplanung nach §6 NABEG, bestehend aus dem Antragstext (8 Textkapitel), 21 Anhängen (beispielhaft), 45 Übersichtskarten und der Allgemeinverständlichen Zusammenfassung (AVZ), vorgestellt. Alle Unterlagen standen in zahlreichen Ordnern in Papierform zur Einsicht zur Verfügung und können auch auf der Homepage der Fa. TenneT eingesehen werden. Im Anschluss an die Vorträge folgte eine Diskussionsrunde, in der Bürger und Vertreter der Kommunen die Möglichkeit hatten, ihre Fragen zu stellen und ihre Besorgnisse zu äußern. So wurde z. B. von den Vertretern der Stadt Göttingen mehrfach darauf hingewiesen, dass die durch das Stadtgebiet Göttingen führende Trassenvariante deutlich kürzer sei als die durch den Landkreis führende Variante. Zum Abschluss des Antragsworkshops beantworteten die Mitarbeiter Fragen der Teilnehmer in Einzelgesprächen.
Am gleichen Abend wurde der Stadtverwaltung von der BI Gegenwind Groß Ellershausen/Hetjershausen per Mail ein Längenvergleich der beiden Trassenalternativen sowie erneut eine Aufstellung der Städte und Gemeinden zugesandt, die durch die Planung der SuedLink-Trasse durch das Göttinger Stadtgebiet genau dann betroffen sind, wenn auch die Stadt Göttingen betroffen ist.
Bei der ersten Antragskonferenz zum Erdkabelvorhaben SuedLink (Abschnitt D) brachte das Land Thüringen am 09.05.2017 in Ilmenau einen alternativen Trassenverlauf ein. Lt. Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller, dürfe das Erdkabel gar nicht durch Thüringen verlaufen, da die vorliegenden Planungen der Bundesnetzagentur dem von der Bundesregierung selbst eingeführten Gebot der Geradlinigkeit (Orientierung an den Luftlinien zwischen den Anfangspunkten und den Endpunkten) widersprächen. Die neue Alternative werde sich im Gegensatz zu den bisherigen Vorschlägen der Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW tatsächlich an der Luftlinie nach Großgartach orientieren. Demnach würde das Erdkabel durch das südöstliche Nordrhein-Westfalen und westlich von Kassel verlaufen.

Am 12.05.2017 wurde von TenneT für den Abschnitt E von Arnstein (Bayern) nach Großgartach (Baden-Württemberg) der Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Der Abschnitt zwischen Arnstein und Großgartach ist der südliche Abschluss des Vorhabens 3. Den Abschnitt E gibt es im anderen SuedLink-Vorhaben (Vorhaben 4) nicht, dieses endet bereits mit Abschnitt D. Somit befindet sich jetzt auch das Vorhaben 3 vollständig im Bundesfachplanungsverfahren.
Die für den 22.05.2017 geplante öffentliche Informationsveranstaltung im Sporthaus Groß Ellershausen/Hetjershausen zum SuedLink-Vorhaben wurde am 13.05.2017 abgesagt, nachdem die Bundesnetzagentur überraschend die Bedingungen geändert hatte. Teilnehmen durften jetzt nur noch geladene Personen aus der Politik, die Öffentlichkeit war ausgeschlossen.
In Vorbereitung auf die Antragskonferenz am 07.06.2017 in Osterode am Harz informierte die BI Gegenwind Groß Ellershausen/Hetjershausen am 15.05.2017 in einem Schreiben die Bundesnetzagentur über weiterführende Aspekte bezüglich der SuedLink-Planungen. Angeführt wurden die gänzliche Verhinderung einer Ortserweiterung des Stadtteils Hetjershausen im Falle einer Realisierung der Trassenvariante SuedLink durch das Stadtgebiet Göttingen sowie durch die bereits im Planfeststellungsverfahren befindliche 380 kV-Trasse von Wahle nach Mecklar, die Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Strahlung unter Dauerexposition, die erneute Belastung der hier ansässigen Landwirte sowie die unzumutbare Beeinträchtigung der Bevölkerung in Elliehausen durch eine zusätzliche Stromtrasse. Eine Kopie des Schreibens erhielt der Fachbereich 61 (Planung, Bauordnung, Vermessung) des Dezernats D (Planen und Bauen) der Stadt Göttingen, mit dem Angebot einer Zusammenarbeit bezüglich der Argumentation in der Antragskonferenz sowie der Ortsrat unserer Ortsteile.

April 2017

In seiner Sitzung am 06.04.2017 beschloss der Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren einstimmig, die Stadtverwaltung Göttingen zu bitten, in der öffentlichen Antragskonferenz im Rahmen der Bundesfachplanung die Argumente gegen eine Korridoralternative des SuedLink-Vorhabens durch das Göttinger Stadtgebiet erneut darzulegen und einen Verzicht auf einen Trassenverlauf durch das Göttinger Stadtgebiet energisch einzufordern.
Begründet wurde der Beschluss mit einem Trassenverlauf in topographisch unwegsamem Gebiet sowie in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung. Die bereits beschränkte Verfügbarkeit der Flächen im Stadtgebiet, sowohl für eine weitere Ausweisung von Baugebieten als auch für die Landwirtschaft, werde durch die zusätzliche Trasse weiter massiv beeinträchtigt. Auch wenn der Trassenverlauf durch das Göttinger Stadtgebiet derzeit nur als Alternative im Gespräch sei, müsse sich die Stadtverwaltung Göttingen rechtzeitig positionieren. Mit dem Antrag des Vorhabenträgers habe die Bundesfachplanung bereits begonnen(§6 NABEG), so dass für die Stadt Göttingen, als betroffener Träger öffentlicher Belange, in der unverzüglich nach Einreichung des Antrags durchzuführenden öffentlichen Antragskonferenz (§7 NABEG) die erste von im Verlauf der Bundesfachplanung weiteren Möglichkeiten bestehe, die Interessen der Stadt zu vertreten.
Am 07.04.2017 veröffentlichte die Bundesnetzagentur nach Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit die Termine für die öffentlichen Antragskonferenzen im Abschnitt C. Sie finden am 30.05.2017 in Gotha, am 07.06.2017 in Osterode am Harz sowie am 08.06.2017 in Bad Hersfeld statt, jeweils um 09:00 Uhr.
Im Vorfeld wird am 03.05.2017 ein Antragsworkshop SuedLink in Göttingen durchgeführt. Hier können sich Bürgerinnen und Bürger über das Projekt informieren und sich mit dem Projektträger austauschen.
Ebenfalls am 07.04. 2017 beantragten zudem die Vorhabenträger die Bundesfachplanung für den sich nördlich anschließenden Abschnitt B von Scheeßel bis Bad Gandersheim/Seesen.
Für den Abschnitt A von Wilster bzw. Brunsbüttel bis Scheeßel wurde der Antrag auf Bundesfachplanung am 13. April bei der Bundesnetzagentur gestellt, so dass nach Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit nun für die gesamte Strecke von Wilster bzw. Brunsbüttel bis Grafenrheinfeld die Bundesfachplanung eröffnet wurde.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 25.04.2017 teilte die Verwaltung mit, dass TenneT Ende März den Antrag auf Bundesfachplanung für den Abschnitt C gestellt habe. Bei dem von TenneT vorgeschlagenen Trassenkorridor handele es sich um die östliche Variante, bei der das Stadtgebiet nicht betroffen wäre. Die Entscheidung über den endgültigen Korridor falle allerdings erst im anschließenden Verfahren, so dass derzeit noch nicht verbindlich ausgeschlossen werden könne, ob die Stadt gegebenenfalls nicht doch betroffen sein könnte. Im Bereich Hetjershausen sei die ursprüngliche Planung geändert worden. Die vorgesehene Trassenführung würde damit noch näher an Esebeck heranrücken und südlich der Ortslage – zwischen Altdorf Hetjershausen und Hasenwinkel – verlaufen. Dort betrage die verbleibende Korridorbreite jedoch nur ca. 150 m und würde somit eine neue Engstelle darstellen. Die Antragsunterlagen zur Bundesfachplanung seien der Stadt zwischenzeitlich zugegangen und würden derzeit geprüft. Eine Stellungnahme werde vorbereitet. Die Verwaltung werde im Rahmen ihrer Stellungnahme dann insbesondere auf die besondere Problematik in diesem Bereich hinweisen. Sowohl beim Antragsworkshop am 03.05.2017 im Freizeit In in Göttingen als auch bei der öffentlichen Antragskonferenz in Osterode am Harz am 07.06.2017 werde die Stadt vertreten sein.

März 2017

Am 02.03.2017 berichtete dann auch der Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren in seiner Sitzung über die von TenneT beschlossene Änderung des Trassenverlaufs im Ortsteil Hetjershausen. Nach Querung des Flöthegrabens, der zur Oberflächenentwässerung aus dem Börltal dient, müsse nun ein nur 149 m breiter Bereich zwischen Hetjershausen und Hasenwinkel mit einem tiefen Graben zur Oberflächenentwässerung aus der höher gelegenen Feldmark von West nach Ost passiert werden. Im neuen Korridor liege der Hochbehälter zur Trinkwasserversorgung, ein Aussiedlerhof (Reiterhof) sowie das Baugebiet „Deneweg“. Südlich der B3 werde der ursprünglich geplante Verlauf wieder aufgenommen.
Auch die Stadtverwaltung Göttingen könne die neue Planung von TenneT nicht nachvollziehen.
Über eine nicht öffentliche Information der Stadt durch TenneT werde eventuell in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke am 09.03.2017 berichtet.
Der nächste förmliche Schritt der Stadt sei die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der
Bundesfachplanung, die wahrscheinlich Mitte des Jahres 2017 stattfinden werde.
Am 07.03.2017 veröffentlichten die Netzbetreiber TenneT und TrasnetBW den vorläufigen Vorschlagskorridor für SuedLink. Hiernach verliefe die von TenneT bevorzugte Trassenalternative A 2 großräumig östlich an Göttingen vorbei, während die Alternative A 1 Göttingen westlich umgehen und das Stadtgebiet tangieren würde. Grund für die Bevorzugung der Alternative A 2 sei der sehr deutliche Vorteil dieser Alternative durch die höhere Relevanz der Kriterien der Bewertungsschritte. Dieser sehr deutliche Vorteil würde auch unter Berücksichtigung der um ca. 20 km größeren Länge nicht abgeschwächt.
Die Übertragungsnetzbetreiber planen, von Mitte März bis Ende April abschnittsweise die Anträge auf Bundesfachplanung nach § 6 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz), mit denen das formelle Verfahren beginnt, bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Niedersachsen ist von drei der fünf Abschnitte betroffen. Gegenstand der Anträge sind der Trassenkorridorvorschlag sowie alle ernsthaft in Frage kommenden Alternativen, davon mindestens eine durchgehende Korridoralternative. Diese sollen im Bundesfachplanungsverfahren gleichberechtigt geprüft werden. Hierzu gehört u. a. die genaue Prüfung der Engstellen und Riegel sowie der Biotop- und Artenschutzbelange. Das Verfahren ist somit weiterhin ergebnisoffen, eine Festlegung auf einen Korridor erfolgt erst am Ende des Bundesfachplanungsverfahrens.

Am 17.03.2017 wurde von TenneT und TransnetBW der Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur für den Abschnitt D von Gerstungen bis Grafenrheinfeld eingereicht. Nach Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit durch die Bundesnetzagentur startet das formelle Planungs- und Genehmigungsverfahren mit den darin vorgesehenen Beteiligungsmöglichkeiten. Auftakt hierfür sind die öffentlichen Antragskonferenzen, die von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden.
Nur eine Woche später, am 24.03.2017, erfolgte die Einreichung der Unterlagen für den Abschnitt C von Bad Gandersheim/Seesen bis Gerstungen.

Februar 2017

Nach Bearbeitung aller Hinweise und Einwendungen aus der öffentlichen Beteiligungsphase, stellte TenneT am 14.02.2017 die Änderungen der Trassenplanungen vor. Eine dieser Änderungen betraf den Trassenabschnitt 069, der die Ortsteile Hetjershausen und Groß Ellershausen kreuzen sollte.
Demnach würde der angepasste Korridorverlauf nicht mehr zwischen den Ortsteilen Hetjershausen und Groß Ellershausen sondern stattdessen westlich an Hetjershausen vorbei und zwischen Hetjershausen und Hasenwinkel hindurch führen. Südlich der Bundesstraße 3 würde der ursprüngliche Verlauf wieder aufgenommen. Begründet wurden die Änderungen von TenneT mit der geplanten Erweiterung der Siedlungsflächen von Hetjershausen nach Osten, Süden und Westen. Außerdem sei eine Führung des Korridors zwischen Hetjershausen und Gronespring hindurch aufgrund der dort vorhandenen Gewerbe- u.
Industrieflächen und des dadurch fehlenden Passageraums nicht mehr möglich. Allerdings ergebe sich durch die Anpassung des Verlaufs im Bereich zwischen Hetjershausen und Hasenwinkel eine neue planerische Engstelle von 149 Metern.

Januar 2017

Im Januar erarbeitete die Bundesnetzagentur ein neues Positionspapier zu den rechtlichen und methodischen Anforderungen an die Unterlagen nach § 8 NABEG, die im Zuge der Bundesfachplanung im Anschluss an die Antragskonferenz durch die Netzbetreiber eingereicht werden müssen.
Vom 16.01.2017 bis zum 13.02.2017 konnte die Öffentlichkeit ihre Stellungnahmen zum Entwurf dieses Positionspapiers abgeben.
Am 25.01.2017 stellte die Bundesnetzagentur in einer erneuten Methodenkonferenz in Bonn den Entwurf des Positionspapiers vor und diskutierte diesen Entwurf anschließend mit der Öffentlichkeit.

November 2016

In der Sitzung des Stadtrates am 04.11.2016 wurde der Dringlichkeitsantrag vom Rat der Stadt Göttingen einstimmig beschlossen. Der Oberbürgermeister wurde aufgefordert, die massiven Bedenken der Stadt gegen einen Verlauf der SuedLink-Trasse durch das Göttinger Stadtgebiet umgehend in das Planungsverfahren einzubringen. Durch die drohende Überbündelung von belastenden Trassen sei die weitere Entwicklungsmöglichkeit Göttingens mit seinen westlichen Stadtteilen stark eingeschränkt. Zudem überdecke der Planungskorridor den Ortsteil Hetjershausen fast vollständig, so dass die Feinplanung zwangsläufig dazu führen müsse, dass die endgültige Trasse extrem nah an der Wohnbebauung entlang geführt werden müsse. Einer Trassenführung östlich des Stadtgebietes solle daher Vorrang eingeräumt werden.
Am 08.11.2016 legte die BI Gegenwind Groß Ellershausen/Hetjershausen ihre Bedenken in einem Schreiben an TenneT gegen den geplanten Trassenverlauf im Korridorabschnitt 069 dar. Es wurde darauf hingewiesen, dass betroffene Flächen im Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ sowie im Wasserschutzgebiet liegen. Bei einer Realisierung der Trassenführung durch das Göttinger Stadtgebiet käme es erneut, wie auch schon durch den Bau der 380 kV-Leitung Wahle – Mecklar, zum Verlust siedlungsnaher hochwertiger Freiräume für die Naherholung vieler Menschen und zur Beeinträchtigung wertvoller Ackerböden. Weiterhin wurden die möglichen Auswirkungen von Gleichstrom-Hochspannungstrassen auf die menschliche Gesundheit aufgezeigt. Insbesondere aufgrund der unmittelbaren Nähe zu sensiblen Einrichtungen, wie z. B. einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und Sportanlagen, sowie zur Wohnbebauung sollte deshalb auf den ungeeigneten Trassenkorridor durch das Göttinger Stadtgebiet verzichtet werden.
Am 17.11.2016 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke die ausführliche Stellungnahme der Stadt Göttingen im Rahmen des informellen Beteiligungsverfahrens vorgestellt, in der die Stadt Göttingen die über ihr Stadtgebiet verlaufende Variante des vorgeschlagenen SuedLink-Trassenkorridors ablehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit den sich innerhalb des Trassenkorridors befindenden sensiblen Einrichtungen (Grundschule, Kindertagesstätte) und neu geplanten Wohnbauflächen, dem wohnortnahen Trassenverlauf, der hohen Vorbelastung durch bestehende Verkehrswege und Leitungstrassen im Götinger Stadtgebiet, dem Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“, dessen vorrangiges Schutzziel das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion sei sowie mehreren bodenarchäologisch bedeutsamen Fundstellen, die nicht durch Bebauung oder durch Erdarbeiten zerstört werden dürften. Nach der sich anschließenden Diskussion beschloss der Ausschuss einstimmig, der Stellungnahme zuzustimmen.
Die erforderliche Beschlussfassung erfolgte am 28.11.2016 im Verwaltungsausschuss, so dass die Anhörungsfrist, die für Träger öffentlicher Belange am 30.11.2016 endete, eingehalten werden konnte.
Am 21.11.2016 wurde der Stadtverwaltung von der BI Gegenwind Groß Ellershausen/Hetjershausen per Mail eine Aufstellung der Städte und Gemeinden zugesandt, die durch die Planung der SuedLink-Trasse durch das Göttinger Stadtgebiet genau dann betroffen sind, wenn auch die Stadt Göttingen betroffen ist.
Hintergrund war die Vorstellung, dass die Verwaltung sich mit diesen Städten und Gemeinden verbündet, um die gemeinsamen Interessen bzgl. der Trassenführung zu verfolgen.

Oktober 2016

Die neue Trassenplanung veranlasste die BI Gegenwind Groß Ellershausen/Hetjershausen am 04.10.2016 ein Schreiben an Herrn OB Köhler zu verfassen, in dem auf die erneute immense Belastung für die Ortsteile sowie die möglichen Auswirkungen von Gleichstrom-Hochspannungstrassen auf die menschliche Gesundheit hingewiesen wurde.
Vom 04.10.2016 bis zum 29.11.2016 bestand die Möglichkeit, in einer öffentlichen Beteiligungsphase Einwendungen, Hinweise und Stellungnahmen zu der geplanten Trassenführung abzugeben.
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke am 20.10.2016 wurde von der Stadtverwaltung Göttingen ein mündlicher Sachstandsbericht präsentiert und anschließend diskutiert.
Bis auf den Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren sich alle anderen Fraktionen sowie die anwesenden Bürger einig, dass der Verlauf der Gleichstromtrasse SuedLink durch das Göttinger Stadtgebiet abgelehnt werden solle.
Am 24.10.2016 fand in der Mehrzweckhalle Grone das erste niedersächsische Info-Forum zum Projekt SuedLink statt, in dem die Öffentlichkeit die Möglichkeit hatte sich in Einzelgesprächen und Vorträgen über das Vorhaben zu informieren. Die von TenneT organisierte Veranstaltung war mit ca. 100 Bürgern, Politikern, Fernseh- und Pressevertretern gut besucht.
Am 31.10.2016 stimmte der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen der Aufnahme
eines fraktionsübergreifenden Dringlichkeitsantrags zur Sitzung des Rates am 04.11.2016 zu. Gefordert wurde von den Ratsfrauen und Ratsherren des Göttinger Stadtrats: „Keine Bündelung der Trassen für 380‐kV‐ und 540‐kV‐Leitungen auf dem Göttinger Stadtgebiet“.

September 2016

Am 27.09.2016 präsentierte TenneT die Vorschläge zu potenziellen Trassenkorridoren, die jeweils eine Breite von 1.000 Metern haben. Zwei neue mögliche Hauptrouten wurden darin vorgeschlagen. Die erste Variante führte aus dem Bereich Nörten-Hardenberg kommend westlich an Göttingen, Rosdorf und Friedland vorbei und weiter in den Werra-Meißner-Kreis. In der zweiten Variante kam die Stromtrasse aus Katlenburg-Lindau und führte über Duderstadt nach Thüringen.

Im Bereich des Göttinger Stadtgebietes zeigte sich die Planung fast identisch mit der ursprünglichen Trassenführung der 380 kV-Trasse von Wahle nach Mecklar. Aus Richtung Norden kommend verlief der Korridor westlich von Elliehausen und östlich von Hetjershausen, kreuzte dann die Ortsteile Hetjershausen und Groß Ellershausen in Höhe der Mittelbergschule, der Kindertagesstätte, der Sportanlagen sowie eines Wohngebietes und führte dann westlich an Groß Ellershausen vorbei Richtung Süden zur Autobahn A7.

Juni 2016

Aus Anlass des gesetzlich vorgegebenen Erdkabelvorrangs bei der Trassenplanung des SuedLink-Vorhabens wurde am 21.06.2016 in Künzell/Fulda eine Fachkonferenz zum Bodenschutz mit Experten aus zahlreichen Arbeitsbereichen (TU Darmstadt, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Projektrealisierung, Umweltplanung, Netzbetreiber, Bundesnetzagentur, Rechtsanwaltsgesellschaft) durchgeführt. Das Thema dieser Konferenz lautete „Bodenschutz an HGÜ-Erdkabeltrassen“.

April 2016

Am 26.04.2016 veröffentlichte die Bundesnetzagentur die überarbeitete Fassung des Positionspapiers.

März 2016

Am 03.03.2016 diskutierte die Bundesnetzagentur in einer Methodenkonferenz in Bonn zahlreiche Aspekte des Positionspapiers mit der Öffentlichkeit.
In den folgenden Wochen wertete die Bundesnetzagentur alle Hinweise aus und überarbeitete das Papier.
Es wurde nun unter anderem deutlicher herausgestellt, welchen Stellenwert das im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG, §5 Abs. 2) enthaltene Optimierungsgebot der Geradlinigkeit für eine Planung von Trassenkorridoren hat. Dazu wurden beispielhaft Kriterien genannt, die einer geradlinigen Verbindung entgegenstehen können.

Februar 2016

Im Februar 2016 erstellte die Bundesnetzagentur ein Positionspapier zu den rechtlichen und methodischen Anforderungen an die Anträge auf Bundesfachplanung nach § 6 NABEG sowie zu den Anforderungen an die Planung von Erdkabel-Vorhaben. Vom 22.02.2016 bis zum 18.03.2016 konnte die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum ersten Entwurf des Positionspapiers abgeben.

Dezember 2015

Am 31.12.2015 trat das aktuelle Bundesbedarfsplangesetz in Kraft. Gegenüber der früheren Fassung vom Juli 2013 wurde die Liste der energiewirtschaftlichen Vorhaben aktualisiert. Darüber hinaus wurden auch die gesetzlichen Regelungen für den Einsatz von Erdkabeln geändert. Ziel der Neuregelungen war es, die Akzeptanz der Leitungsbauvorhaben vor Ort zu erhöhen und dadurch die Realisierung des Netzausbaus in Deutschland insgesamt zu beschleunigen. Durch die Neufassung des Gesetzes waren nun auch die Rahmenbedingungen für die Erdkabel-Verlegung geklärt und TenneT konnte mit der Planung der SuedLink-Trassenkorridore erneut beginnen.

September 2015

In der Ortsratssitzung des Ortsrates Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren am 17.09.2015 nahm die Stadtverwaltung Göttingen Stellung zur Anregung des Ortsrates vom 24.03.2015, die in der Sitzung am 16.04.2015 verlesen worden war.
Aufgrund der Ereignisse im Juli 2015 sei keine Perspektive für die weitere Trassenplanung erkennbar.
Rahmenbedingungen und Details für eine Erdkabel-Verlegung stünden noch nicht fest. Insofern könne zum jetzigen Zeitpunkt nichts darüber mitgeteilt werden, wie die zukünftige Trassenplanung nach der politischen Grundsatzentscheidung aussehen werde. Es seien nach der politischen Entscheidungsfindung keine neuen Trassenplanungen an die Öffentlichkeit gelangt, da die Netzbetreiber noch auf die Bestimmungen zur Erdkabelanwendung warten müssten. Die Verwaltung werde die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und die Interessen der Bewohner Göttingens in allen Beteiligungsschritten vertreten.
Die Stellungnahme der Verwaltung wurde vom Ortsrat zur Kenntnis genommen.

Juli 2015

Am 01.07.2015 wurde nach einem Treffen der Großen Koalition bekannt gegeben, dass die Erdkabeltechnologie Vorrang gegenüber der Freileitung haben solle, um die Akzeptanz für den Bau von Stromtrassen in der Bevölkerung zu erhöhen. Das Hamelner Bündnis beteiligte sich an dem dafür nötigen Gesetzgebungsverfahren mit einem eigenen Gesetzentwurf .
Durch diese Vorgabe wurde eine vollständige Neubewertung der geplanten Trassenführungen notwendig mit erheblichen Auswirkungen auf Zeit- und Kostenplanungen. Die voraussichtliche Inbetriebnahme der Trasse wurde nun für das Jahr 2025 vorgesehen.
Für die Erstellung des neuen Antrages musste TenneT die bisherige Methodik überarbeiten. Vorrangiges Planungsziel der Gleichstrom-Erdkabel-Leitungen war nun die schnelle Realisierung einer möglichst geradlinigen, durchgehenden, umwelt- und raumverträglichen Leitung zwischen den Netzverknüpfungspunkten. Während dieses Prozesses gab es zwischen dem Hamelner Bündnis und TenneT einen fachlichen Austausch.

Mai 2015

Am 29.05.2015 erhielt die Stadt Göttingen das Antwortschreiben der Bundesnetzagentur, in dem hauptsächlich das Verfahren der Bundesfachplanung beschrieben wurde. Außerdem wurde der Stadt Göttingen mitgeteilt, man habe die Informationen aus dem Schreiben vom 17.04.2015 aufgenommen.
Diese würden bei der Erstellung des Untersuchungsrahmens mit bedacht.

April 2015

In der Ortsratssitzung des Ortsrates Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren am 16.04.2015 wurde die Verwaltung gebeten, sich bei der Bundesnetzagentur dafür einzusetzen, dass nach der Überarbeitung des Antrags nicht erneut eine Stromtrasse das Göttinger Stadtgebiet tangieren wird. Es käme zu einer Mehrfachbelastung des Göttinger Stadtgebietes durch Autobahn, ICE-Trasse, 380 kV-Trasse und SuedLink, die entschieden abzulehnen sei. Die Bundesnetzagentur hatte auf eine wünschenswerte Bündelung mit bereits bestehenden Infrastrukturen hingewiesen.
In einem Schreiben der Stadt Göttingen an die Bundesnetzagentur machte Stadtbaurat Thomas Dienberg am 17.04.2015 auf die besondere Situation der Stadt Göttingen aufmerksam. Schon jetzt gebe es eine Bündelung und damit eine Vorbelastung durch vorhandene technische Infrastruktur. Die Planung der 380 kV-Leitung von Wahle nach Mecklar habe ein hohes Konfliktpotenzial gezeigt. Eine weitere Bündelung sei der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Der Wohnwert werde reduziert, die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und die Naherholungsräume für die Bevölkerung eingeschränkt. Eine Nicht-Inanspruchnahme der Stadt solle vorrangig geprüft werden.
Am 20.04.2015 erhielt die BI Gegenwind Groß Ellershausen/Hetjershausen das Antwortschreiben von Herrn Oberbürgermeister Köhler. Zur Zeit gehe er nicht davon aus, dass die Variante „Mitte“ in der Überarbeitung des Antrags in Hinblick auf eine Realisierung überprüft werde und als ernstzunehmende Alternative in Frage komme. Gleichwohl habe er den derzeitigen Planungsstand zum Anlass genommen, um die Belange der Stadt Göttingen in einer Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur erneut darzulegen. Er werde das Verfahren weiter verfolgen, um ggf. die Interessen der Stadt bei einer Antragskonferenz zu vertreten.

Februar 2015

Am 17.02.2015 veröffentlichte die Bundesnetzagentur nach sorgfältiger Prüfung eine Stellungnahme, in der der Antrag stark kritisiert und eine umfassende Überarbeitung verlangt wurde. Es sei nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher Belange Korridore für das Verfahren vorgeschlagen oder verworfen würden. Die Vorgehensweise bei der Prüfung von Trassenkorridoren und -alternativen sei zum Teil nicht vergleichbar. Eine wirkliche Alternative zur Vorzugsvariante sei nicht erkennbar. Die Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde sehe sich nicht in der Lage, das Verfahren auf Basis dieses Antrages mit Antragskonferenzen fortzusetzen. Deshalb werde der Antrag zunächst zur Neu-/Überarbeitung zurückgewiesen. TenneT wurde aufgefordert, diesen zu überarbeiten. In den Medien wurde von einer „fachlichen Ohrfeige“ für TenneT gesprochen.
Am 24.02.2015 teilte die BI Gegenwind Groß Ellershausen/Hetjershausen Herrn Oberbürgermeister Köhler in einem Brief die Befürchtung mit, dass trotz der von TenneT favorisierten Variante „Mitte/West“ die Variante „Mitte“ realisiert werden könnte, die dann ebenso wie die Trasse „Wahle-Mecklar“ durch das Stadtgebiet von Göttingen führen würde. Nach ausführlicher Begründung der Befürchtung wurde die Bitte geäußert, dass die Stadt Göttingen sich frühzeitig mit den möglichen Trassenverläufen des Projekts SuedLink beschäftigen möge, um bereits die erneute Planung eines Trassengrobkorridors durch das Göttinger Stadtgebiet zu verhindern.
Am gleichen Tag fand in Kassel eine Fachkonferenz zum Thema „Technische und wirtschaftliche Fragen zum Einsatz von Erdkabeln bei HGÜ-Infrastrukturvorhaben“ statt, in der der aktuelle rechtliche und gesetzliche Rahmen für den Einsatz von Erdkabeln beleuchtet wurde. Darüber hinaus wurden die praktischen Einsatzmöglichkeiten dargestellt und Fragen nach Kosten und Wirtschaftlichkeit beantwortet. Ferner diskutierte man die Frage, ob Einschränkungen bei der späteren Nutzung und Bewirtschaftung von Flächen mit Erdkabeln zu erwarten seien.
Am Ende des Tages wurde nach zahlreichen Fachvorträgen das Fazit gezogen, dass eine weitgehende Erdverkabelung des SuedLink-Vorhabens technisch machbar sei.

Januar 2015

Maik Beermann, MdB für den Landkreis Schaumburg, wies in einer Stellungnahme zum Bau der Stromtrasse SuedLink darauf hin, dass auch bei der Bundesnetzagentur Fragen zum Antrag aufgetaucht seien. In einem persönlichen Gespräch mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur Jochen Homann habe dieser ihm erklärt, dass weiterhin auch die Variante „Mitte“ eine ernstzunehmende Alternative sei.

Dezember 2014

Am 12.12.2014 wurde von TenneT bei der Bundesnetzagentur der Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Eingereicht wurden die o. g. Varianten mit der Vorzugsvariante „Mitte/West“ und der besten Alternative, der Variante „Mitte“.
Am gleichen Tag unterschrieben die Vertreter von 17 Landkreisen in vier Bundesländern die „Hamelner Erklärung“. Das mittlerweile aus 22 Landkreisen bestehende Bündnis beauftragte Fachgutachter und Rechtsanwälte mit der Überprüfung des Antrages auf Bundesfachplanung. Diese fanden in sehr hohem Ausmaß kritische Punkte und zeigten damit einen intensiven und umfassenden Überarbeitungsbedarf.
Der Landkreis Göttingen beteiligte sich nicht an diesem Bündnis.

September 2014

Am 26.09.2014 veröffentlichte TenneT mögliche Trassenvarianten zu der im Februar vorgestellten Vorzugsvariante „Mitte/West“. Als Alternativen wurden die Varianten „West“, „Mitte“ und „Ost“ benannt.
Die Variante „Mitte“, die durch das Stadtgebiet Göttingen verlaufen würde, wurde von TenneT als zweitbeste Möglichkeit beurteilt, gleichzeitig aber aufgrund der Engstellen im Bereich Werratal und Niederkaufungen wieder ausgeschlossen.

Februar 2014

Am 05.02.2014 schlugen die beiden Betreiberfirmen einen Vorzugstrassenkorridor für die Trasse von Wilster nach Grafenrheinfeld vor. Hiernach verläuft die Trasse westlich von Kassel und würde das Göttinger Stadtgebiet nicht tangieren. Insbesondere in Bayern sind die Pläne, nicht zuletzt wegen der 70 m hohen Strommasten, jedoch extrem umstritten. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) will die Planungen neu justieren.
In der Ortsratssitzung des Ortsrates Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren am 13.02.2014 wird die Verwaltung gebeten, bei der Firma TenneT sicherzustellen, dass nach Beendigung des Abstimmungsprozesses mit der Bundesnetzagentur über die Methode zur Korridorfindung der HGÜ-Trassen die Stadt Göttingen zeitnah informiert wird, falls das Leinetal und damit das Stadtgebiet Göttingen wiederum betroffen sein sollte.

November 2013

Die Anfrage des Ortsrats wird am 04.11.2013 von der Stadtverwaltung an TenneT per Mail weitergeleitet.
Am 13.11.2013 wird das Schreiben von TenneT dahingehend beantwortet, dass man sich gemeinsam mit der Bundesnetzagentur erst in Abstimmung über die Methode zur Korridorfindung befinde. Eine Aussage zu den Trassenkorridoren könne deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.
In einer Bürgerinformationsveranstaltung im vollbesetztem Sporthaus Groß Ellershausen/Hetjershausen informiert die BI Gegenwind Groß Ellershausen/Hetjershausen am 19.11.2013 die Bewohner der Ortsteile sowie alle Interessierten u. a. über den bisherigen Planungsstand bei der HGÜ-Verbindung SuedLink.

Oktober 2013

Am 24.10.2013 erfolgte der Startschuss für die ca. 800 km lange Hochspannungs-Gleichstrom-Trasse SuedLink, die aus den zwei Verbindungen Wilster – Grafenrheinfeld und Brunsbüttel – Großgartach besteht und als Freileitung geplant wird.
SuedLink ist ausschließlich für den Stromtransport vom Norden in den Süden und umgekehrt vorgesehen.
Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Netzbetreiber TenneT GmbH/Bayreuth und TransnetBW GmbH/Stuttgart. Wenn im Jahr 2022 die letzten Atomkraftwerke abgeschaltet werden, soll nach der Planung das Projekt SuedLink abgeschlossen sein.
In einem Schreiben vom 23.10.2013 bittet der Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren die Stadtverwaltung Göttingen, beim Netzbetreiber TenneT Informationen über den geplanten Trassenverlauf einzuholen.

Juni 2013

Nach einer Karte in der Frankfurter Rundschau vom 03.06.2013 führt eine Trasse (Korridor C) durch das Leinetal an Göttingen vorbei von Brunsbüttel nach Großgartach.

April 2013

In einem Schreiben vom 29.04.2013 sprach sich die Stadt Göttingen im Rahmen der Beteiligung zum Netzentwicklungsplan 2013 gegen die Planung eines Trassenkorridors aus, der Göttingen nach dem Bau der 380 kV-Trasse Wahle – Mecklar ein weiteres Mal tangiert.

Unter dem Namen „SuedLink“ wurden 2013 zwei HGÜ-Verbindungen in den Bundesbedarfsplan aufgenommen, der vom Bundesrat und Bundestag im Juli 2013 genehmigt wurde.
Die Leitung „SuedLink“ firmierte bisher unter dem Arbeitstitel „Korridor C“.