Die Stadt Göttingen sucht auch in der westlichen Feldmark von Hetjershausen und Groß Ellershausen eine Potentialfläche für Windkraftanlagen. Diese Fläche Nr. 8 liegt deutlich erhöht und genau westlich der Wohngebiete. Der Abstand zu den Wohngebieten beträgt 522m (das entspricht etwa der doppelten Höhe einer WKA). Dadurch befinden sich die Wohngebiete stets im Einzugsbereich der Lärm- und Infraschallemission entsprechend der ganzjährig vorherrschenden Westwinde. Man muss davon ausgehen, dass die Schlagschatten der Windkraftanlagen im Winter vor allem Hetjershausen (Altdorf, Schule, Neubaugebiete, Winterberg) sowie im Sommer vor allem Groß Ellershausen für mehrere Monate stark belasten.
Der erforderliche Mindestabstand zu Rotmilanhorsten beträgt aktuell nur noch 500m.
Moderne Windkraftanlagen vom Typ Vestas V172 sind mit einer Gesamthöhe von fast 266 m höher als der Fernsehturm in Bovenden und der Kölner Dom. Allein durch die Höhenlage würden die WKA zusätzlich zur Eigenhöhe von rund 266 m um weitere rund 80 m gegenüber den Orten erhöht. Daraus ergäben sich Schlagschatten von monströsem Ausmaß (2 km und mehr) mit jahreszeitlich wechselnden Zielorten (im Winter mehr über Hetjershausen, im Sommer mehr über Groß Ellershausen).
Durch die exponierte Lage und die vorherrschende Windrichtung sehen wir uns als Bewohner dieser Orte gesundheitlichen Gefahren und einer Beeinträchtigung unserer Lebensqualität ausgesetzt, was uns zu großer Sorge veranlasst.
Wer entscheidet?
Der Rat der Stadt Göttingen entscheidet darüber, welche Gebiete zu Potentialflächen umgewandelt werden. Er trägt dabei eine starke Verantwortung für die hier lebenden Menschen und die uns umgebende Natur. Die Entscheidung sollte nicht gegen die Bürger, sondern stets in Absprache mit ihnen getroffen werden. Suchen Sie das persönliche Gespräch mit ihren politischen Vertretern.