Am 07.06.2017 fand in der Stadthalle in Osterode am Harz auf Einladung der Bundesnetzagentur eine der drei Antragskonferenzen für den Abschnitt C der Vorhaben 3 und 4 von Brunsbüttel nach Großgartach bzw. von Wilster nach Grafenrheinfeld statt. In einer informativen Veranstaltung, an der ca. 110 Vertreter von Behörden, Gemeinden und Vereinigungen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, sammelte die Bundesnetzagentur Hinweise auf regionale Besonderheiten, die einem Trassenverlauf entgegenstehen könnten, sowie Vorschläge für alternative Trassenverläufe. So reichte beispielsweise das Land Thüringen einen komplett neuen Trassenvorschlag ein, der westlich von Kassel verlaufen und weder den Stadtbereich Göttingen noch den Landkreis Göttingen tangieren würde.
Begründet wurde dieser Vorschlag mit dem Gebot der Geradlinigkeit, das besagt, dass der realisierte Trassenverlauf sich möglichst an der Luftlinienverbindung zwischen Startpunkt und Endpunkt einer Trasse orientieren soll. Zahlreiche Einwände gab es gegen eine Planung der Trasse durch das Eichsfeld von Vertretern betroffener Städte und Landkreise, land- und waldwirtschaftlicher Verbände, Wasserverbände, Ministerien und Landesämter. Die Interessen der Stadt Göttingen wurden durch Vorstandsmitglieder der BI Gegenwind sowie einen Mitarbeiter des Fachbereichs Planung der Stadtverwaltung Göttingen vertreten.
Die Vorsitzende der BI Gegenwind, Frau Dr. Schmidt-Jochheim, lenkte das Augenmerk der Bundesnetzagentur auf die geplanten Baugebiete rund um Hetjershausen und die bereits vorgesehene 380 kV-Trasse Wahle-Mecklar. Durch eine zusätzliche Stromtrasse westlich von Hetjershausen werde eine weitere Entwicklungsmöglichkeit der Stadtteile Hetjershausen und Groß Ellershausen komplett verhindert. Da auch die 380 kV-Trasse in den Gebieten Hetjershausen und Groß Ellershausen als Erdkabel realisiert wird, wäre Hetjershausen von zwei Höchstspannungsstromleitungen „umzingelt“.
Darüber hinaus sei eine erneute Belastung der ortsansässigen Landwirte nicht zumutbar. In einem weiteren Wortbeitrag wies sie auf die mögliche gesundheitliche Gefährdung der Bewohner durch elektromagnetische Strahlung auch bei Gleichstromanlagen hin und forderte eine gezielte Erforschung der elektromagnetischen Strahlung bei Höchstspannungsstromtrassen in Hinblick auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen sowie eine medizinische Begleitung dieses Pilotprojekts.
Der Vertreter der Stadtverwaltung Göttingen machte auf das Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ aufmerksam, in dem jegliches Bauvorhaben nicht erlaubt sei und wies auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes hin. Nochmals klargestellt wurde in der Veranstaltung, dass keine „Vorzugstrasse“ existiert. Bei der von TenneT favorisierten Variante durch das Eichsfeld handelt es sich lediglich um eine von jetzt drei möglichen Trassenverläufen, die von der Bundesnetzagentur gleichberechtigt überprüft werden. Daher ist es ist dringend notwendig, dass die Verwaltung der Stadt Göttingen die Interessen der Stadt zukünftig ähnlich gut vertritt, wie es die Anliegerkommunen der Eichsfeld-Variante in der Antragskonferenz in Osterode sowie im Antragsworkshop im Vorfeld der Antragskonferenz in Göttingen praktiziert haben.