Schutzgut gefährdete Tierarten – November 2012

Das Gebiet westlich der beiden Ortsgemeinden Groß-Ellershausen und Hetjershausen wird an den Waldrändern ausweislich der von Stadt und Landkreis in Auftrag gegebenen Gutachten Dr. Corsmann vom Rotmilan umfangreich als Brutgebiet benutzt. Die Studie weist 10 Horste im direkten Umkreis des geplanten Vorranggebietes aus. Der Rotmilan, der zu den gefährdeten und besonders geschützten Arten gehört, nistet nur im Wald und kann nur außerhalb des Waldes jagen.

Sie jagen dementsprechend genau in dem Gebiet, das als potentielles Eignungsgebiet ausgewiesen ist. Auch die LSV hat den durch das Bundesnaturschutzgesetz und der europäischen Vogelschutzrichtlinie für die Bedrohten Arten verlangten Artenschutz nachvollzogen. Der besondere Schutzzweck der LSV Leinetal betrifft auch das Schutzgut Natur zur „Erhaltung von Waldrändern, die einen abgestuften Übergang in die Feldflur und Lebensmöglichkeiten für Tier-und Pflanzenarten bieten„. Nun soll sie derart geändert werden, dass dieser Schutz aufgehoben werden kann.

Wissensdefizite: Zur Studie Dr. Corsmann ist anzumerken, dass sie nicht umfassend ist und der Verfasser selbst erklärt, dass sie nicht gerichtsfest sei. Hier besteht also deutlicher Handlungsbedarf. Die Notwendigkeit weitergehender Studien wird bislang von der Stadt negiert.