Bauausschuss-Sitzung 23.5.2013

Der Vorsitzende Herr Henze (SPD) leitet die Sitzung. Er erklärt, dass der Aufstellungsbeschluss „Teilflächennutzungsplan Windenergie“ heute gefasst werden solle.
Zu diesem Thema seien Schreiben eingegangen von Herrn Weischede (Deppoldshausen), aus Esebeck, von Prof. Ensthaler, von der BI Gegenwind und vom BUND.
Herr Dienberg gibt eine kurze Zusammenfassung der Bürgerversammlungen. In Groß Ellershausen und Weende seien die Versammlungen sehr kontrovers verlaufen. In einem Ortsteil habe es eine hohe Zustimmung zu den Plänen der Stadt gegeben. Im Ratssaal habe dann eine Zusammenfassung stattgefunden.

Er freue sich besonders darüber, dass alles jederzeit sehr sachlich abgelaufen sei. Betonen möchte er, dass man sich zur Zeit nicht in einem formellen Verfahren befinde.
Herr Ohlow stellt in einer Präsentation den Aufstellungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Anlass und Ziele eines Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ seien die Klimaziele der Stadt Göttingen, die Energiewende, die Nachfrage von Investoren, die sich sehr konkret für Standorte im Stadtgebiet interessierten, sowie der planungsrechtliche Regelungsbedarf (bisher sind keine Darstellungen zur Windenergie im Flächennutzungsplan enthalten). Ziel sei es, beim Bau von WEA keinen „Wildwuchs“ zuzulassen, sondern eine Konzentration in Vorranggebieten.

Den rechtlichen Rahmen bilde derzeit § 35 Abs. 1.5. BauGB, der besagt, dass WEA in Göttingen als privilegierte Anlagen im Außenbereich nach Prüfung des Einzelfalls im gesamten Stadtgebiet zulässig seien. Dem entgegen stehe die Landschaftsschutzgebietsverordnung.

Ziel sei deshalb ein räumlich-/sachlicher Teilflächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 2b BauGB mit Ausschlusswirkung im sonstigen Stadtgebiet. Dazu sei ein schlüssiges Plankonzept für den Planungsraum erforderlich. Grundsatz sei, der Windenergie substanziell Raum zu geben.

Die Öffentlichkeit sei in diversen Veranstaltungen über das Verfahren, die Potenzialflächen sowie den Natur- und Artenschutz informiert worden.

Das Verfahren laufe in zwei Stufen ab, der Bauleitplanung und der Genehmigungsplanung.

Man befinde sich derzeit auf der Zeitachse im Stadium der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“. Bis zum Beschluss sei noch mit ca. 18 Monaten zu rechnen.

Anschließend haben die Ausschussmitglieder jeweils einer Fraktion die Möglichkeit, ihre Argumente vorzubringen.

Frau Morgenroth (Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass sie dem Aufstellungsbeschluss heute zustimmen werde. Sie weist ausdrücklich auf den Westen der Stadt Göttingen hin, als einen für WEA besonders geeigneten Standort. Hier bestehe die Möglichkeit, gegebenenfalls den Wald zu nutzen. Der Stadtwald im Osten dagegen sei FFH-Schutzgebiet.

Der stellvertretende Vorsitzende Herr Arnold (CDU) stellt die Kritikpunkte nochmals dar. Er weist auf die Abstandsregelung hin, die besonders Weende betreffe. Er habe sich nie vorstellen können, dass er die LS-VO irgendwann einmal gegen die Grünen verteidigen müsse. Der Teilflächennutzungsplan werde der Stadt noch „auf die Füße fallen“, weil man sich im Teil festgelegt habe. Die Beobachtung von Vögeln über ein Jahr halte er für zu kurz. Mindestvorschriften, wie in NRW, sollten eingehalten werden. Aus all diesen Gründen werde die CDU dem Aufstellungsbeschluss nicht zustimmen.

Herr Nier (GöLINKE) weist ebenfalls auf die Gefahr einer zu frühen Festlegung durch den Teilflächennutzungsplan hin. Der eigentliche Flächennutzungsplan stehe nun hinten an. Er thematisiert die Bedenken und die Ablehnung des Ortsrates Groß Ellershausen/Hetjershausen.

Sehr nachdenklich habe ihn gemacht, dass Prof. Ensthaler, wie aus seinem Brief zu erkennen sei, sehr früh Fragen gestellt habe, die größtenteils immer noch nicht beantwortet seien. Er stimme dem Aufstellungsbeschluss heute dennoch zu, weil mit diesem Beschluss, wie heute immer wieder betont wurde, noch keine Entscheidungen verbunden seien.

Herr Henze beginnt sein Statement mit einem kurzen historischen Überblick über die Energiepolitik der Rot/Grün-Regierung der 90er Jahre und die der darauf folgenden Schwarz/Gelb-Regierung.

Der jetzige Bundesumweltminister habe ebenso wie sein Vorgänger kein schlüssiges Konzept.

Da Vattenfall und andere Konzerne ihr Konzept geändert hätten und nun Anträge für den Bau von WEA im Stadtgebiet gestellt würden, müsse man nach Prüfung entsprechende Flächen ausweisen. Zum Schutz der Göttinger Bevölkerung stimme er deshalb dem Aufstellungsbeschluss zu, auch, weil dadurch „noch keine Nägel mit Köpfen gemacht würden“.

Frau Oldenburg (CDU/FDP-Gruppe) stellt die Frage nach dem Landschaftsschutz. Auch sie halte es für sinnvoller, zunächst einen Flächennutzungsplan aufzustellen und nicht mit dem Teilflächennutzungsplan zu beginnen. Bei der technischen Weiterentwicklung könne noch nicht abgesehen werden, ob die jetzt geplanten Flächen groß genug seien. So sei z. B. ein Platz für in der Zukunft mögliche Speicher nicht vorgesehen. Es solle „zeitlich nichts übers Knie gebrochen werden“.

Deshalb werde sie dem Aufstellungsbeschluss nicht zustimmen.

Herr Dienberg hält es vom Grundsatz her richtig, erst einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Dafür seien jedoch 3-5 Jahre nötig und Parallelverfahren in dieser Zeit durchaus üblich. Er habe den Eindruck, dass die vorgebrachten Gegenargumente Scheinargumente seien, um „die Sache aufzuhalten“.

Frau Walbrun (Naturschutzbeauftragte) weist darauf hin, dass der Scoping-Termin noch nicht stattgefunden habe, obwohl er auf der Zeitachse deutlich vor dem aktuellen Stand plaziert sei. Es wurde ihr versichert, dass dieser Termin schnellstmöglich nachgeholt werde. Weiterhin führt sie aus, dass die LS-VO nur teilweise geändert werden solle, nämlich nur dort, wo WEA gebaut würden.

Herr Arnold bemängelt den geplanten Ausgleich für die WEA. Da für eine 200 m hohe Anlage keine entsprechende Ausgleichsfläche zur Verfügung gestellt werden könne, sei ein finanzieller Ausgleich geplant. Auf Anfrage wurde ihm von einem Betreiber mitgeteilt, dass ein Betrag in Höhe von „ein paar Tausend Euro“ geplant sei. Diesen Betrag halte er bei den Pachten, die den Grundbesitzern gezahlt würden, für „lächerlich“.

Herr Prof. Ensthaler verweist auf die in seinem Schreiben genannten Gerichtsurteile, die er auch zur Verfügung stellen könne. Aus juristischer Sicht sei aufgrund dieser Urteile schon jetzt absehbar, dass ein Bau von WEA im Stadtgebiet Göttingen nicht möglich sei.

Auf Anfrage einer Zuhörerin, die die Begriffe Eignungsfläche und Vorrangfläche unterschieden haben möchte, erklärt Herr Ohlow, dass für den Teilflächennutzungsplan das Baugesetzbuch „zuständig“ sei. Darin gebe es keine rechtliche Bindung der Begriffe. Ihm selbst gefalle „Potenzialfläche“ sehr gut.

Abschließend kommt es zur Abstimmung über die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans „Windenergie“. Für die Aufstellung stimmen acht Ausschussmitglieder bei drei Gegenstimmen.

Göttingen, 02.06.2013