Zonierungsversuch für das LSG Leinetal – Expertise „Windenergie in der Stadt Göttingen“

Die Stadt Göttingen hat ein Gutachten erstellen lassen, welches zur partiellen Aushebelung der Landschaftsschutzverordnung Leinetal dienen soll. Das Gutachten schildert in weiten Teilen nichts weiter als die bekannten Rahmenbedingungen für den Bau von Windkraftanlagen. In diesem Gutachten weist Frau Prof. Dr. Oestreich aber auch immer wieder darauf hin, dass bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie im Flächennutzungsplan die Belange der Erholung und die optische Bedrängungswirkung besonders in die Abwägung einzustellen sind und für den Betrieb von Windenergieanlagen kritische Inhalte bilden (S. 27, S. 43, §2 Abs. 2 Nr. 7 LSV „Leinetal“). Sie bezeichnet die „Erhaltung des Landschaftsbilds als Grundlage für die Erholung des Menschen“ sogar als das größte Problem im Hinblick auf den mit der LSV „Leinetal“ angestrebten besonderen Schutzzweck (S.45).

Demgegenüber kommt sie dann aber unvermutet auf die Idee, das Landschaftschutzgebiet in Zonen einteilen zu können und aus dieser Klassifikation abzuleiten, dass die Gebiete mit wenig Punkten als Bauplatz für 200 m hohe WKA geeignet seien. Die Einteilung erfolgt dabei nach einer Klassifikation, die Herr Prof. Dr. Zundel vor 4 Jahrzehnten vorgenommen habe. Es ist klar, dass dieser 1983 nicht im Traum an den Bau von 200 m hohen Bauwerken im Landschaftsschutzgebiet gedacht haben kann. Woran er allerdings gedacht haben mag, wird mit keinem Wort erwähnt oder ausgeführt. Er wird zwar zitiert, aber sein Gutachten ist nicht im Anhang enthalten und wurde auch auf unsere Nachfragen nicht zugänglich gemacht.

Aus unerklärlichen Gründen behauptet Frau Prof. Oestreich nun aus den Punktwerten von Prof.Zundel theoretisch ableiten zu können, dass der Bereich zwischen Groß-Ellershausen/Hetjershausen und dem Waldrand nichst weiter sei als ein ausgeräumtes Gebiet, in dem WKA gebaut werden könnten. Damit widerspricht sie sich selbst im Hinblick auf den Erhalt des Landschaftsbildes. Auch die Göttinger Bürger bis hin zu Bürgermeister Köhler haben bei persönlicher Begehung und Anschauung erkannt, dass es sich hier um eine schöne Landschaft handelt, die es zu erhalten gilt. Wir sehen dementsprechend die heimatliche Umgebung von Groß-Ellershausen und Hetjershausen ganz klar in der Klasse 1 der Gebiete mit hoher landschaftlicher Bedeutung für die Erholung der hier lebenden Menschen!

Auszug aus dem Gutachten: c) Grundlagen für die Abgrenzung des LSG „Leinetal“

„Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes in dem nunmehr geltenden Umfang erfolgte auf der Grundlage des landschaftsökologischen Gutachtens von Prof. Dr. Zundel aus dem Jahr 1983, der flächendeckenden Biotopkartierung im unbesiedelten Bereich der Stadt Göttingen von Dr. Meinecke vom Februar 1987 und der Untersuchung des Büros Sollmann zum Landschaftsrahmenplan 1987.“150 Basis für die von Prof. Dr. Zundel abgegebene Empfehlung war eine Eignungsbewertung auf nutzwertanalytischer Basis. Die enthaltenen Summenwerte erlauben eine Einteilung der Landschaft in

  • landschaftlich besonders wertvoll,
  • landschaftlich wertvoll,
  • landschaftlich von durchschnittlicher Bedeutung und
  • landschaftlich von geringem Wert.“

siehe Gutachten S.59. Lesen Sie die das von der Stadt Göttingen veröffentlichte Gutachten selbst.

Das Gutachten soll in der Sitzung von Bauausschuß und Umweltausschuß der Stadt Göttingen als Grundlage für weitreichende Entscheidungen dienen.
Helfen Sie mit die Widersprüchlichkeiten des Gutachtens offenzulegen! Stellen Sie Rat und Verwaltung Ihre berechtigten Fragen! Kommen Sie zu dieser Sitzung im Ratssaal am 28.4.15 um 16:30!