Gegendarstellung zu Infraschallaussagen

Zu insgesamt vier Veranstaltungen im Februar und März 2013 hatte die Stadt Göttingen ihre Bürgerinnen und Bürger eingeladen, um über das Planungsverfahren zur Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen im Stadtgebiet Göttingen zu informieren und über Vor- und Nachteile von Windenergie zu diskutieren.

Einer der Referenten war Herr Jörg Klapproth, Geschäftsführer der Windkraft Diemarden GmbH & Co. KG, der u. a. auch zum Thema Infraschall Stellung nahm. Er bezog sich auf eine „Untersuchung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz“ aus dem Jahr 2012. Diese von Herrn Klapproth als Studie bezeichnete Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass Infraschall keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat.
Dieser Aussage muss entschieden widersprochen werden.

Zunächst handelt es sich hier nicht um eine medizinische Studie, sondern um eine Zusammenfassung von Ergebnissen aus unterschiedlichen Literaturquellen in einer Broschüre, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt sowie vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit herausgegeben wurde. Diese Ergebnisse wurden dann lediglich von Mitarbeitern bzw. Beauftragten kommentiert, und es wurden eigene Schlüsse gezogen, die leider nicht korrekt sind. So kommen die Autoren der Broschüre zu dem Fazit, dass „Windkraftanlagen beim Menschen keine schädlichen Infraschallwirkungen hervorrufen, da die Infraschallpegel unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenze liegen“. Würde man dieser Argumentation folgen, müsste auch radioaktive Strahlung als völlig unbedenklich klassifiziert werde, da sie weder von einem unserer fünf Sinne noch vom menschlichen Körper insgesamt wahrgenommen werden kann. Zudem gibt es eine gewisse Anzahl von Menschen, die diesen tieffrequenten Schall sehr wohl hören kann. Noch mehr Menschen können diesen Schall wahrnehmen, wobei die Wahrnehmung nicht nur über das Ohr, sondern auch über andere Körperteile (z. B. Lunge, Nase, Stirnhöhle) erfolgt.

So kommt auch das Robert Koch-Institut, das dem Bundesministerium für Gesundheit direkt unterstellt ist und u. a. die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu schützen, zu einem völlig anderen Ergebnis. Grundlage sind diverse medizinische Studien, die diesen Namen auch verdienen. Einige sollen hier kurz erwähnt werden. So beschreibt Schust, dass bei kontinuierlicher Langzeitexposition, nachgewiesen durch Tier- und Humanexperimente, Ermüdung, Konzentrationsminderung, Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, Benommenheit und Schwingungsgefühl, zunehmende Müdigkeit sowie eine Abnahme der Atemfrequenz auftreten.

Maschke et al. stellen Auswirkungen auf die Schlafqualität, eine erhöhte Morgenmüdigkeit und eine Störung der nächtlichen Cortisolrhythmik, die als Indikator für chronischen Stress angesehen wird, fest und verweisen zudem auf die Wechselwirkungen zwischen tieffrequentem Schall und Vibrationen. Leventhal kommt zu dem Ergebnis, dass Belästigung durch tieffrequenten Schall als sehr ernstzunehmendes Problem eingeschätzt werden muss, das bisher von Behörden unterschätzt wird. Weitere Arbeiten von z. B. Persson-Waye und Rylander, Poulsen, Moller und Lydolf sowie Feldmann und Pitten kommen zu den gleichen Ergebnissen und unterstreichen den Forschungsbedarf zu diesem Thema.

Aufgrund dieser Ergebnisse sieht die Robert Koch-Kommission großen Handlungs- und Forschungsbedarf in Bezug auf Infraschall und auch der Präsident der Fraunhofergesellschaft warnt vor einer Verharmlosung tieffrequenten Schalls, nur weil die Erforschung bisher verdrängt, vernachlässigt und unterbewertet worden ist. Ein Vergleich des Robert Koch-Instituts mit den Herausgebern der Broschüre „Windkraftanlagen-beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?“ bzgl. Aussagen zu medizinischen Fragestellungen kann nur zu dem Ergebnis führen, dass dem Robert Koch-Institut die höhere medizinische Kompetenz zugeschrieben werden muss, zumal die Broschüre mit den Worten endet: „Diese Broschüre wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden.“