Problem der bereits weltweit zahlreich durchgeführten medizinischen Studien bzgl. der Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung auf die Gesundheit ist die wissenschaftliche Anerkennung aufgrund einer zu geringen Anzahl an untersuchten Menschen und fehlender Bestätigung durch Versuche. Eine geforderte Beweisführung ist aus ethischen Gründen aber nicht möglich, da es sich hierbei um Menschenversuche handeln würde. Insbesondere müssten auch Versuche an Kindern durchgeführt werden. Im Übrigen verbietet auch die Schwere der durch elektromagnetische Strahlung erzeugten Erkrankungen Versuche an Menschen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende in epidemiologischen, tierexperimentellen und zellulären Untersuchungen festgestellte Erkrankungen:
- Häufung von Leukämie bei Kindern, die dauerhaft mehr als 0,2 μT ausgesetzt waren
- Diverse andere Krebserkrankungen, auch bei Erwachsenen (z. B. Lungenkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs)
- Veränderung der Melatoninproduktion in der Zirbeldrüse bei weniger als 10 μT (eine verminderte Ausschüttung des Hormons begünstigt beim Menschen u. a. die Entstehung von Brustkrebs)
- Erhöhtes Risiko für amyotrophische Lateralsklerose (degenerative Erkrankung des Nervensystems) für Expositionen über 0,2 μT
- Beeinträchtigung der Orientierung
- Vermehrtes Auftreten von Alzheimer und Demenz
- Vermehrtes Auftreten von Kopfschmerzen
- Vermehrtes Auftreten von Erschöpfungszuständen
- Vermehrtes Auftreten von Allergien
- In Tierexperimenten und durch Untersuchungen an Zellen wurden Veränderungen am Erbmaterial, vermehrte Produktion von Zell-Stress-Proteinen und Beeinträchtigungen bestimmter Zellfunktionen nachgewiesen. Alle diese Effekte haben Bedeutung für die Kanzerogenese.
- Störbeeinflussung auf aktive Implantate (z. B. Herzschrittmacher und Defibrillatoren). Die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung berücksichtigt Träger von aktiven Implantaten ausdrücklich nicht. Die Strahlenschutzkommission des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (SSK) sieht dagegen Handlungsbedarf angesichts der steigenden Anzahl von Personen mit aktiven Implantaten. Die SSK empfiehlt, dass in Bereichen, die Implantatträgern zugänglich sind, bei denen ein Exposition vermeidendes Verhalten nicht möglich ist und Erdkabel nicht sichtbar sind, 10 μT bzw. 5 μT nicht überschritten werden sollen.
Nicht zu vernachlässigen sind Beeinträchtigungen der Menschen während der Bauphase. Als besonders belastend zählt der Lärm durch Bauarbeiten und Baustellenfahrzeuge. Lärm versetzt den Körper in einen Alarmzustand und verursacht auf diese Weise Stress, der wiederum Auslöser für eine hohe Anzahl verschiedenster Erkrankungen ist. So kann es beispielsweise durch die vermehrte Ausschüttung von Stresshormonen zu einer Änderung der Gehirnströme, zu Herz- und Kreislauferkrankungen sowie zu Nervosität und Schlafstörungen kommen.
Schadstoffemissionen durch Baustellenfahrzeuge und –geräte sowie ggf. Staubemissionen stellen eine weitere Gefährdungsquelle für den Menschen dar. Vor allem bei der Erdkabelverlegung kann es aufgrund der umfangreichen Tiefbauarbeiten bei langanhaltender Trockenheit zu Staubverdriftung und Winderosionen kommen.