Rückbauverpflichtung beim Abbau von Windkraftanlagen

Windräder haben in der Regel eine Lebensdauer von etwa 20 bis 30 Jahren. Nach dieser Zeit werden sie entweder abgebaut, recycelt oder durch effizientere Anlagen ersetzt. Der Rückbau erfolgt oft, weil die technische Lebensdauer erreicht ist oder die wirtschaftliche Förderung ausläuft.

Beim Rückbau der Anlagen sind wichtige Aspekte zu beachten, das reicht von Sicherheitsmaßnahmen über Umweltauflagen bei der Entsorgung bis hin zur Demontage und Entfernung der Fundamente, Kabel und Zuwegungen. Der ursprüngliche Zustand des Geländes muss wieder hergestellt werden.

Laut Windenergieerlass (Niedersachsen) gilt:
„Rückbau ist die Beseitigung der Anlage, welche der bisherigen Nutzung diente und insoweit die Herstellung des davor bestehenden Zustandes. Zurückzubauen sind grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile sowie die zugehörigen Nebenanlagen wie Leitungen, Wege und Plätze sowie sonstige versiegelte Flächen. Die durch die Anlage bedingte Bodenversiegelung ist so zu beseitigen, dass der Versiegelungseffekt, der z.B. das Versickern von Niederschlagswasser beeinträchtigt oder behindert, nicht mehr besteht.“

Die Beschränkung des Rückbaus auf eine Tiefe von 2,5 m wird den rechtlichen und fachlichen Anforderungen nicht gerecht.

Rückbau und Sicherheitsleistungen

Die Grundstückseigentümer können zum Rückbau verpflichtet werden. Sicherungsmittel gegenüber dem Grundstückseigentümer und gegenüber der Baugenehmigungsbehörde sind vom Eigentümer einer WEA zu vereinbaren.

Höhe der Sicherheitsleistung in Niedersachsen: Nabenhöhe der WEA (m) x 1000 (Euro/m) = Betrag der Sicherheitsleistung (Euro) Beispiel: 175 m x 1000 Euro/m = 175.000 Euro pro WEA

Bund: Grundsätzlich sind für den Rückbau und die Entsorgung deren Letztbesitzer verantwortlich.
Kosten ca. 80 Euro/kW
Beispiel: Anlage Vestas V172 – 7,2 MW
7200 kW x 80 Euro = 576.000 Euro (heutiger Stand) pro WEA

FAZIT: In der Planungsphase muss zwingend Klarheit über das Rückbaukonzept und die daraus resultierenden Rückbaukosten bestehen.