In diesem Jahr stand das Thema Windenergie im Zentrum der Jahreshauptversammlung. Hier zusammengefasst die wichtigsten Eckpunkte:
Wie wurden die Flächen ermittelt?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat den einzelnen Bundesländern Vorgaben zur Ausweisung von Flächen für Windenergie vorgegeben, die im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gesetzlich vorgeschrieben sind.
Niedersachsen muss 1,7 % der Landesfläche bis 31.12.2027, 2,2% der Landesfläche bis 31.12.32 ausweisen.
Daraufhin hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt für die rechtssichere Umsetzung eine ergänzende Flächenpotenzialanalyse für Niedersachsen beauftragt. In der Windenergien Niedersachsen Potentialanalyse (WinNiePot, veröffentlicht 10/2023) wurden für alle niedersächsischen Kommunen Flächen vorgegeben; dabei müssen Städte, die Träger der Regionalplanung sind wie Göttingen, von dieser Vorgabe max. 50 % umsetzen.
WinNiePot Ergebnis für die Stadt Göttingen: 0,32 % bis 31.12.2027, 0,44% der Stadtfläche bis 31.12.2032
Planung der Stadt Göttingen Aktuell: 1,8% der Stadtfläche bis 31.12.2032

Was ist uns aufgefallen bei der Analyse von WinNiePot und dem Vergleich zu den Planungen der Stadt Göttingen?
In WinNiePot ist der Abstand zu Siedlungen vorgegeben mit größer 800 m, im Landkreis Göttingen: Abstand größer 1000 m, Planung der Stadt Göttingen: Ausweisung von Potenzialflächen im Abstand von 800 m zur Bebauung und 522 m zu Außensiedlungen.
Das hat enorme Auswirkungen auf:
- Schutz der Einwohner vor Lärmemission und Schattenwurf
- Schutz der Einwohner bei Brand, vor fiesen Fasern und PFAS
- Verseuchung der Böden
- Es gibt keinen Katastrophenplan bei Havarie
- Es gibt keine Löschmöglichkeit bei Brand
- Es gibt keine regelmäßige, genormte TÜV Überprüfung für Windkraftwerke.
In WinNiePot wird auf Schutzgüter Rücksicht genommen.
Planung der Stadt Göttingen:
Ausweisung von Flächen u.a. hier bei uns im Westen Göttingens, die von anderen Belangen (SuedLink, Wasserschutzgebiet, Artenschutz, Landschaftsschutz, Ruhegebiet) überlagert werden.
Weitere von der Stadt Göttingen nicht berücksichtigte Problembereiche sind:
- Die besonders schwierige Lage im Trinkwasserschutzgebiet „Gronespring“ in der Schutzzone 3 (Gutachten SuedLink), denn Eingriffe in den Einheiten des oberen Muschelkalks stellen eine erhebliche Gefährdung für das Trinkwasser dar, sowie die Flächenausweisung in weiteren Wasserschutzgebieten im Bereich des Stadtgebiets.
- Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Leinetal“: einem Gebiet entlang einer Abbruchkante, das vor mehreren Millionen Jahren entstanden ist und in dem in der Vergangenheit und auch zukünftig nicht einmal ein Bretterstall errichtet werden durfte. Aber riesige Industrieanlagen sind jetzt aufgrund der aktuellen Gesetzesänderungen privilegiert.
Planungen der Stadt Göttingen:
- Fast alle Potenzialflächen liegen im LSG.
- Es befinden sich Funktionsräume von Tierarten mit hoher, sehr hoher oder hervorragender Bedeutung vor allem im westlichen Stadtgebiet (Kartierung SuedLink). Diese Räume haben eine besondere Bedeutung hinsichtlich der Habitatansprüche anspruchsvoller Tierarten wie z.B. dem Rotmilan und Fledermäuse, für die eine Gefährdung gemäß Roter Liste besteht.
- Im Westen von Hetjershausen liegt das größte Feldlerchengebiet Göttingens.
- In WinNiePot: Konflikten mit dem Vogelschutz kommt bei der Nutzung der Windenergie eine besonders große Bedeutung zu, so dass dieser Aspekt auch bereits bei der Ermittlung von Flächenpotenzialen möglichst genau berücksichtigt werden sollte. Sofern Daten über einen Brutplatz vorliegen ist das Tötungs- und Verletzungsrisiko in diesem Bereich signifikant erhöht.
Planungen der Stadt Göttingen:
Abstand zum Horst kollisionsgefährdeter Vogelarten: 500 Meter, keine Berücksichtigung von Jagdrevieren.
Was können wir tun?
Fachjuristische Beratung und gegebenenfalls juristische Intervention
Spenden für die Durchführung der Maßnahmen
Betroffenheit und Problematik der Anwohner vor Ort durch Briefe an die Stadt oder Leserbriefe an die Zeitung öffentlich machen