Auswirkungen auf Fauna und Flora

Als mögliche Beeinträchtigungen der Pflanzen und Tiere durch Höchstspannungsleitungen sind Störung, Verletzung bzw. Beschädigung, Tötung, Lebensraumverlust, Zerschneidung von Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten sowie Zerstörung von Fortpflanzungsstadien zu nennen. Während bei Freileitungen besonders die Betriebswirkungen als Beeinträchtigung bestimmter Artengruppen ins Gewicht fallen, sind es bei Erdkabeln aufgrund umfangreicher Erdbewegungen hauptsächlich die Bauwirkungen. Pflanzen sind in der Bauphase vor allem durch die Trassenfreiräumung betroffen. Für Freileitungen muss der hohe Bewuchs auf einer Breite von ca. 40 m – 70 m entfernt werden. Bei einer Erdkabelverlegung in Drehstromtechnik ist eine Rodung im Trassenbereich auf einer Breite von ca. 13 m – 21 m notwendig, wobei die Vegetationsdecke zerstört wird. Mit Ausnahme tiefwurzelnder Arten bei Erdkabeln und hochwachsender Arten bei Freileitungen kann sich die Vegetation nach Beendigung der Bauarbeiten wieder einstellen. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer dauerhaften Schädigung der Vegetation. Während der Betriebsphase von Erdkabeln kann es zu einer dauerhaften Erderwärmung um ca. 2°C kommen. Grundsätzlich sind hierbei negative Folgen für kälteliebende Pflanzenarten möglich. Auch können Verschiebungen in phänologisch empfindlichen Entwicklungsphasen wie dem Frühjahrsaustrieb stattfinden.

Ebenfalls von der Bauphase besonders betroffen sind bodenlebende Tiere wie Weichtiere, Libellen, Käfer und Schmetterlinge, Amphibien und Reptilien, Landsäugetiere und lärm- und störungsempfindliche Vogelarten, die in der Umgebung brüten oder ihre Jungen aufziehen. Da diese Tiere sehr geringe Fluchtdistanzen aufweisen, besteht durch die Entfernung von Bäumen und Sträuchern sowie die Emission von Lärm, Licht und Erschütterungen während des Baubetriebs die Gefahr von Tierverlusten, Beeinträchtigung von Habitaten, Verlusten von Fortpflanzungsstätten und Fortpflanzungsstadien sowie von Beeinträchtigung von Wanderwegen und Aufenthaltsstätten.

Für Vögel besteht zudem während der Betriebsphase von Freileitungen ein hohes Kollisionsrisiko mit den Leitern und Masten, da sie die Entfernungen zu den unnatürlichen horizontalen Strukturen schlecht abschätzen können.

Eine Beeinträchtigung des Bodens geschieht vor allem bei der Verlegung von Erdkabeln. Die gesamte Kabeltrasse wird in der Bauphase aufgegraben und muss für Transporte zugänglich sein. Abgrabung, Versiegelung, Bodenverdichtung und Bodenumlagerung können temporäre oder dauerhafte Störungen des Bodengefüges und des Bodenwasserhaushaltes zur Folge haben. Schwere Baufahrzeuge belasten den Boden. Aufgrund des hohen Gewichts können sie eine Bodenverdichtung bewirken. Bei feuchten und nassen Böden genügt schon ein einmaliges Überfahren, um erhebliche Schäden zu verursachen. Eine Bodenverdichtung beeinträchtigt die Regler- und Speicherfunktion der Böden für den Wasserhaushalt und hat Staunässe oder mangelnde Durchlüftung zur Folge. Auch die Durchwurzelbarkeit des Bodens verringert sich, was zu Nachteilen für das Pflanzenwachstum führt.

Durch die komplette Entfernung der Vegetationsdecke besteht vorübergehend, besonders bei feinsandigen Böden, eine erhöhte Erosionsgefahr.

Beim Freileitungsbau treten die Auswirkungen überwiegend punktuell auf, nämlich an den Maststandorten, wo für die Fundamente eine Aushubtiefe von 3 m – 4 m notwendig ist. Im Allgemeinen werden Masten etwa alle 350 m – 400 m entlang der Trasse errichtet. Im Bereich der betonierten Mastsockel kommt es auf den versiegelten Flächen zu einem vollständigen Verlust der Lebensraum- und Archivfunktionen des Bodens.

Zu zusätzlichen Flächenversiegelungen kommt es durch die sowohl für Erdkabel als auch für Freileitungen notwendigen Nebenanlagen (z. B. Umspannwerke).

Im Betrieb entstehen die Bodenschädigungen beim Erdkabel durch die dauerhafte Bodenerwärmung über der Trasse um ca. 2°C. Folge ist eine möglicherweise erhöhte Verdunstungs- und Austrocknungsrate. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich. Tief wurzelnde Pflanzen dürfen nicht mehr angebaut werden. Eine Bebauung ist verboten.

Während sich bei Freileitungen Auswirkungen auf das Wasser im Allgemeinen nur auf den Bereich der Maststandorte beziehen, kommt es aufgrund der erforderlichen umfangreichen Tiefbauarbeiten bei Erdkabeln zu stärkeren Beeinträchtigungen, wie z. B. Veränderungen von Grundwasserleitern und der Deckschicht sowie Verunreinigungen, die sowohl temporär als auch dauerhaft sein können.

Aus diesen Gründen sollen Grundwasserstandorte mit einer hohen Empfindlichkeit bereits in der Planungsphase berücksichtigt und möglichst gemieden werden.